11-05-2013, 08:04 PM
As Sealm Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
Frage:
Ich argumentierte mit einigen Leuten, die es als rechtmäßig erachteten, auf Friedhöfen und in Moscheen zu beten, welche Gräber enthalten. Ich widerlegte sie, indem ich ihnen klare und authentische Beweise darlegte. Sie sagten jedoch: „Wo hat Aischa gebetet, nachdem der Prophet verstorben ist? Und war sein Grab inner- oder außerhalb des Hauses?“
Sie sagten Auch: „Wie konnte der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) und seine Gefährten (radiAllahu anhum) in Al-Masjid Al-Haram beten, inder Hajar, die Frau des Propheten Ibrahim und die anderen Propheten vergraben sind?“
Ist es wahr, dass Aischa (radiAllahu anha) nach dem Tot des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) in ihrem Zimmer betete, und die Tatsache, dass die Gräber von Hajar, Ibrahim und anderen Propheten in Al-Masjid Al-haram sind?
Antwort:
Es ist authentisch in Al-Bukhari und Muslim berichtet, dass Aischa (radiAllahu anha) sagte, dass der Gesandte Allahs in seinem Todesbett sagte: „Der Fluch Allahs ist auf den Juden und Christen, die die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten machten.“ (Al-Bukhari Nr. 1330 & Muslim Nr- 531, An-Nasa'i Nr. 704, Ahmad 5: 204 und Al-Muwatta Nr. 85)
Aischa (radiAllahu anha) ergänzte zudem: „Er (der Gesandte Allahs) warnte vor dem was sie (Christen und die Juden) taten. Aber es wurde befürchtet, dass die Gräber davon betroffen sind, Moscheen zu werden.“ (Al-Bukhari Nr. 1330)
Somit wissen wir, dass es nicht erlaubt ist, in Moscheen zu beten, welche Gräber beinhalten, und das Bauen von diesen (Moscheen auf Gräbern) rechtswidrig (verboten) ist.
Was die Frage der Fragestellerin angeht, wo Aischa nach dem Tot des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) gebetet hat, als er (der Prophet) in ihrem Zimmer vergraben war, oder ob sein Grab sich inner- oder außerhalb des Hauses befand; so lautet die Antwort, dass Aischa diejenige war, die das Verbot der Tradition des Bauens von Gebetsstätten auf Gräbern überliefert hat.
Dies spiegelt in der Tat die Weisheit Allahs, Dem Erhabenen. Daher wissen wir, dass sie nicht in Räumen betete, welche Gräber beinhalteten. Hätte sie in ihnen gebetet, würde sie sich gegen jene Tradition widersetzen, die sie berichtet hat, und sie hätte keinen Nutzen davon. Zur Frage, ob Hajar oder einige Propheten in Al-Masjid Al-Haram begraben sind, ist uns kein Beweis für diese Behauptung bekannt.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
Fataawa Islamiyyah - Band 1, Seite 80
Frage:
Ich argumentierte mit einigen Leuten, die es als rechtmäßig erachteten, auf Friedhöfen und in Moscheen zu beten, welche Gräber enthalten. Ich widerlegte sie, indem ich ihnen klare und authentische Beweise darlegte. Sie sagten jedoch: „Wo hat Aischa gebetet, nachdem der Prophet verstorben ist? Und war sein Grab inner- oder außerhalb des Hauses?“
Sie sagten Auch: „Wie konnte der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) und seine Gefährten (radiAllahu anhum) in Al-Masjid Al-Haram beten, inder Hajar, die Frau des Propheten Ibrahim und die anderen Propheten vergraben sind?“
Ist es wahr, dass Aischa (radiAllahu anha) nach dem Tot des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) in ihrem Zimmer betete, und die Tatsache, dass die Gräber von Hajar, Ibrahim und anderen Propheten in Al-Masjid Al-haram sind?
Antwort:
Es ist authentisch in Al-Bukhari und Muslim berichtet, dass Aischa (radiAllahu anha) sagte, dass der Gesandte Allahs in seinem Todesbett sagte: „Der Fluch Allahs ist auf den Juden und Christen, die die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten machten.“ (Al-Bukhari Nr. 1330 & Muslim Nr- 531, An-Nasa'i Nr. 704, Ahmad 5: 204 und Al-Muwatta Nr. 85)
Aischa (radiAllahu anha) ergänzte zudem: „Er (der Gesandte Allahs) warnte vor dem was sie (Christen und die Juden) taten. Aber es wurde befürchtet, dass die Gräber davon betroffen sind, Moscheen zu werden.“ (Al-Bukhari Nr. 1330)
Somit wissen wir, dass es nicht erlaubt ist, in Moscheen zu beten, welche Gräber beinhalten, und das Bauen von diesen (Moscheen auf Gräbern) rechtswidrig (verboten) ist.
Was die Frage der Fragestellerin angeht, wo Aischa nach dem Tot des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) gebetet hat, als er (der Prophet) in ihrem Zimmer vergraben war, oder ob sein Grab sich inner- oder außerhalb des Hauses befand; so lautet die Antwort, dass Aischa diejenige war, die das Verbot der Tradition des Bauens von Gebetsstätten auf Gräbern überliefert hat.
Dies spiegelt in der Tat die Weisheit Allahs, Dem Erhabenen. Daher wissen wir, dass sie nicht in Räumen betete, welche Gräber beinhalteten. Hätte sie in ihnen gebetet, würde sie sich gegen jene Tradition widersetzen, die sie berichtet hat, und sie hätte keinen Nutzen davon. Zur Frage, ob Hajar oder einige Propheten in Al-Masjid Al-Haram begraben sind, ist uns kein Beweis für diese Behauptung bekannt.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
Fataawa Islamiyyah - Band 1, Seite 80