Es gibt im Fiqh und innerhalb der Fiqh-Schulen bekanntlich viel Ikhtilaf (Meinungsunterschiede), von daher ist es auch nicht verwunderlich, dass der Bruder Abu Hamsa weitere Dinge nannte, die Wuddu ungültig machen.
Zitat:Vom Islam abfallen
Eine Bedingung des Wuddu (sowie von allen anderen gottesdienstlichen Handlungen) ist sowieso, das man Muslim ist, von daher erübrigt sich das.
Zitat:2) Körperflüssigkeiten an anderen Stellen wenn viel : Erbrechen und Blut
Es gibt in der Tat Gelehrte die diese Ansicht vertraten. Die die diese Ansicht vertreten nehmen als Beweis den Hadith von Abul Darda, der sagte: "Der Prophet
erbrach, und nahm dann Wuddu." Sie zogen einen Analogieschluss (Qiyas) zwischen Erbrichenem und Blut, weil beides najis ist, wenn sie aus dem Körper kommen.
Tirmidhi sagte:: "Mehr als einer der Gelehrten unter den Gefährten des Propheten
und andere unter den Tabi´in waren der Meinung, dass Wudu wiederholt werden sollte nach Erbrechen und Nasenbluten. Dies ist die Meinung von Sufyan Al-Thawri, Ibn Al-Mubarak, Ahmad und Ishaq. Einige Gelehrte sagten, dass Wuddu nicht erforderlich ist, nach Erbrechen und Nasenbluten. Dies ist die Meinung von Malik und Schafi´i." Dies wird auch als Meinung von Ahmad überliefert. Al-Baghwawi sagte: Es ist die Meinung der meisten Sahaba und Tabi´in." [Tirmidhi 87]
Die stärkere Ansicht ist, das Bluten nicht das Wudu bricht, obwohl es vorzuziehen (mustahab) ist Wuddu zu machen, nach dem bluten. Der Beweis:
Wuddu gilt als gültig, bis es einen Beweis gibt, dass er ungültig wird. Es gibt keinen Beweis der vom Propheten
überliefert wird, nach dem bluten Wuddu bricht, vielmehr sagte Imam An-Nawawi: "Es gibt keinen Beweis, dass der Prophet
es zur Pflicht machte Wuddu zu nehmen aufgrund dessen (des blutens´)." Sheikh Ibn Sa´id sagte, die richtige Meinung ist das bluten und erbrechen Wuddu nicht brechen, sei es in großen oder kleinen Mengen, weil es keinen Beweis dafür gibt ..."
Man kann keinen Analogieschluss zwischen Blut und was anderem ziehen, weil die Hintergründe nicht die selben sind.
Der Gedanke, dass bluten Wuddu bricht widerspricht dem was von den Salaf überliefert wird, wie beispieslweise, dass Umar :rah: sein Gebet forsetzte, obwohl aus seiner Wunde Blut folss. Al-Hasan Al-Basri sagte: "Die Muslime setzen ihr Gebet fort, auch wenn sie verwundet sind."
Die Tatsache, dass der Prophet
Wuddu nahm, nach dem Erbrechen weist nicht daraufhin, dass es eine Pflicht ist es zu tun, weil die Regeln des Fiqh besagen, dass der bloße Fakt, dass er etwas tat - solange die Tat nicht von einem Befehl begeleitet ist, dies tun zu müssen - macht dies nicht zur Pflicht. All das was bewiesen ist, das es gut ist dem Beispiel des Propheten
zu folgen in dieser Hinsicht. Sheikh ul Islam Ibn Taymiyyah :rah: sagte: "Wudu nach dem Schröpfen und Erbrechen zu vollziehen ist mustahab und gut."
Zitat:5) Frau bzw Mann mit Lust berühren
Hierzu gibt es 3 Meinungen:
1. das Berühren einer Frau bricht das Wudu, unabhängig davon, ob man sie mit Begierde berührte oder nicht oder ob er sie absichtlich berührte oder versehentlich. Diese Meinung gilt als schwächste unter den Gelehrten.
2. das Berühren der Frau bricht nicht das Wudu, unabhängig davon ob man sie mit Begierde berühte oder nicht. Dies ist die Meinung von Imam Abu Hanifa.
3. das Berühren der Frau mit Begierde bricht das Wudu, ohne Begierde nicht. Dies ist die Meinung der Malikiten und Hanbaliten.
Für alle Meinungen gibt es Beweise die dafür herangezogen werden.
Die stärkste Meinung ist die 2., nämlich dass das berühren einer Frau Wuddu nicht ungültig macht. Das war die Meinung von Sheikh ul-Islam Ibn Taymiyah, Sheikh Bin Bazm Ibn Utheimin und dem ständigen Komitee für Erlassen von Fatwa. (Saudi-Arabien)
Zitat:und den bart darf man doch kürzen wenn er über eine faustlang groß ist :)
Das basiert auf den Ijtihad von Ibn Umar :rah: und wird von einigen Gelehrten vertreten. Viele andere Gelehrte wiederum sind der Meinung, dass es nicht zulässig ist den Bart zu kürzen.
Mehr dazu siehe Anhang: