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Wuduu
#1
Selamün Aleyküm wr wb,
liebe Brüder und schwester

kann mir jemand sagen ob harre schneiden oder ein wenig von der spitze des Barts schneiden wudu ungültig macht.
Ich weis die frage ist ein wenig nerfig aber wenn einer eine antwort hätte bin ich sehr geholfen. wesselam

Ps: ich bin ca noch 10 Minuten online danach muss ich Arbeiten gehen.
#2
Salam

Nein, das gehört nicht zu den Dingen die den Wuddu ungültig machen. Der Wuddu wird ungültig in folgenden Fällen:

- Exkremente, Madhi (eine dünne Flüssigkeit die austritt, wenn man erregt ist), Wadi (weiße dicke Flüssigkeit die nach dem Urinieren austreten kann)

- nach dem Essen von Kamelfleisch (hier gibt es einen Meinungsunterschied, aber das ist insha'Allah die stärkste Meinung)

- tiefer Schlaf/Ohnmacht/Bewusstlosigkeit

- beim Berühren der Geschlechtsteile, so dass kein Stoff zwischen der Hand und dem Geschlechtsteil ist (auch hier gibts einen
Meinungsunterschied unter den Gelehrten)



P.s.: den Bart zur rasieren ist verboten (haraam).
#3
Assalamu aleikum

ich habe aus dem Abu Hamsa vortrag : Was bricht das Wudu diese Punkte

1) Körperflüssigkeiten After , Harnröhre
2) Körperflüssigkeiten an anderen Stellen wenn viel : Erbrechen und Blut
3) Verlieren des Verstandes : Tiefschlaf
4) Berühren des eigenen Gliedes ( ja ohne stoff)
5) Frau bzw Mann mit Lust berühren
6) Vom Islam abfallen
7) Kamelfleisch


und den bart darf man doch kürzen wenn er über eine faustlang groß ist :)
das muss man aber erst schaffen xD
#4
Salam

Es gibt im Fiqh und innerhalb der Fiqh-Schulen bekanntlich viel Ikhtilaf (Meinungsunterschiede), von daher ist es auch nicht verwunderlich, dass der Bruder Abu Hamsa weitere Dinge nannte, die Wuddu ungültig machen.



Zitat:Vom Islam abfallen

Eine Bedingung des Wuddu (sowie von allen anderen gottesdienstlichen Handlungen) ist sowieso, das man Muslim ist, von daher erübrigt sich das.


Zitat:2) Körperflüssigkeiten an anderen Stellen wenn viel : Erbrechen und Blut

Es gibt in der Tat Gelehrte die diese Ansicht vertraten. Die die diese Ansicht vertreten nehmen als Beweis den Hadith von Abul Darda, der sagte: "Der Prophet Sas erbrach, und nahm dann Wuddu." Sie zogen einen Analogieschluss (Qiyas) zwischen Erbrichenem und Blut, weil beides najis ist, wenn sie aus dem Körper kommen.


Tirmidhi sagte:: "Mehr als einer der Gelehrten unter den Gefährten des Propheten Sas und andere unter den Tabi´in waren der Meinung, dass Wudu wiederholt werden sollte nach Erbrechen und Nasenbluten. Dies ist die Meinung von Sufyan Al-Thawri, Ibn Al-Mubarak, Ahmad und Ishaq. Einige Gelehrte sagten, dass Wuddu nicht erforderlich ist, nach Erbrechen und Nasenbluten. Dies ist die Meinung von Malik und Schafi´i." Dies wird auch als Meinung von Ahmad überliefert. Al-Baghwawi sagte: Es ist die Meinung der meisten Sahaba und Tabi´in." [Tirmidhi 87]

Die stärkere Ansicht ist, das Bluten nicht das Wudu bricht, obwohl es vorzuziehen (mustahab) ist Wuddu zu machen, nach dem bluten. Der Beweis:

Wuddu gilt als gültig, bis es einen Beweis gibt, dass er ungültig wird. Es gibt keinen Beweis der vom Propheten Sas überliefert wird, nach dem bluten Wuddu bricht, vielmehr sagte Imam An-Nawawi: "Es gibt keinen Beweis, dass der Prophet Sas es zur Pflicht machte Wuddu zu nehmen aufgrund dessen (des blutens´)." Sheikh Ibn Sa´id sagte, die richtige Meinung ist das bluten und erbrechen Wuddu nicht brechen, sei es in großen oder kleinen Mengen, weil es keinen Beweis dafür gibt ..."

Man kann keinen Analogieschluss zwischen Blut und was anderem ziehen, weil die Hintergründe nicht die selben sind.

Der Gedanke, dass bluten Wuddu bricht widerspricht dem was von den Salaf überliefert wird, wie beispieslweise, dass Umar :rah: sein Gebet forsetzte, obwohl aus seiner Wunde Blut folss. Al-Hasan Al-Basri sagte: "Die Muslime setzen ihr Gebet fort, auch wenn sie verwundet sind."

Die Tatsache, dass der Prophet Sas Wuddu nahm, nach dem Erbrechen weist nicht daraufhin, dass es eine Pflicht ist es zu tun, weil die Regeln des Fiqh besagen, dass der bloße Fakt, dass er etwas tat - solange die Tat nicht von einem Befehl begeleitet ist, dies tun zu müssen - macht dies nicht zur Pflicht. All das was bewiesen ist, das es gut ist dem Beispiel des Propheten Sas zu folgen in dieser Hinsicht. Sheikh ul Islam Ibn Taymiyyah :rah: sagte: "Wudu nach dem Schröpfen und Erbrechen zu vollziehen ist mustahab und gut."



Zitat:5) Frau bzw Mann mit Lust berühren

Hierzu gibt es 3 Meinungen:

1. das Berühren einer Frau bricht das Wudu, unabhängig davon, ob man sie mit Begierde berührte oder nicht oder ob er sie absichtlich berührte oder versehentlich. Diese Meinung gilt als schwächste unter den Gelehrten.

2. das Berühren der Frau bricht nicht das Wudu, unabhängig davon ob man sie mit Begierde berühte oder nicht. Dies ist die Meinung von Imam Abu Hanifa.

3. das Berühren der Frau mit Begierde bricht das Wudu, ohne Begierde nicht. Dies ist die Meinung der Malikiten und Hanbaliten.

Für alle Meinungen gibt es Beweise die dafür herangezogen werden.

Die stärkste Meinung ist die 2., nämlich dass das berühren einer Frau Wuddu nicht ungültig macht. Das war die Meinung von Sheikh ul-Islam Ibn Taymiyah, Sheikh Bin Bazm Ibn Utheimin und dem ständigen Komitee für Erlassen von Fatwa. (Saudi-Arabien)


Zitat:und den bart darf man doch kürzen wenn er über eine faustlang groß ist :)

Das basiert auf den Ijtihad von Ibn Umar :rah: und wird von einigen Gelehrten vertreten. Viele andere Gelehrte wiederum sind der Meinung, dass es nicht zulässig ist den Bart zu kürzen.

Mehr dazu siehe Anhang:


Angehängte Dateien
.pdf   Das islamische Urteil ueber das Abrasieren des Bartes.pdf (Größe: 649.05 KB / Downloads: 843)
#5
P.s.: den Bart zur rasieren ist verboten (haraam). ?

darf ich mich nicht in gesicht rasieren ?
#6
Kürsat90 schrieb:P.s.: den Bart zur rasieren ist verboten (haraam). ?


Ja Bruder wir sprechen vom Bart und es ist im Konsens aller vier Rechtsschulen und Gelehrten verboten ihn zu rasieren. Schau dir insha'Allah die Datei an die ich im vorangegangenen Beitrag hochgeladen habe.
#7
akhi.... vom islam abfallen ist ein grund warum man wudu verliert...
#8
Ja, Akhi das ist auch klar, aber eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Wudu ist das man Muslim ist, deshalb braucht man nicht unbedingt zu erwähnen, dass der Abfall vom Islam Wuddu ungültig macht, weil es selbsterklärend ist. Genauso wenig wie man erwähnen muss, dass der Abfall vom Islam das Beten ungültig macht, weil der Islam Bedignung für die Gültigkeit der Ibadah (Beten, Fasten, Wudu usw.) ist.

____
Was das Bartkürzen angeht: es gibt auch die andere Meinung, dass man es nicht darf und das man den Bart frei wachsen lassen muss. Steht alles ausführlich in der Datei Akhi, da werden alle Meinungen erwähnt.
#9
aber viele haben nackte gesicht ich mein, darf ich jetz nicht mit dem rasiere ins gesicht gehen und die haare enfernen ? oder nur die mund bereich ?
  


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