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Zina und Bestrafung
#2
Nein, das ist nicht generell, das der Mann 100 Peitschenhiebe bekommt. Das ist der Fall nur, wenn man UNVERHEIRATET WAR. D.h. wäre die Frau unverheiratet gewesen und der Mann verheiratet, dann hätte sie die Peitschenhiebe und 1 Jahr Verbannung bekommen und der Mann die Todesstrafe.

Aber erstmal muss man wissen, das es zu sowas ganz selten überhaupt kommen KANN. In dem oberen Fall wollte der Mann die Bestrafung und auch die Frau hat die Tat zugegeben. Ansonsten bedarf es Vorraussetzungen die kaum erfüllt werden, damit es zu so einer Strafe kommt. Wie z.B. 4 Zeugen die den Akt DIREKT gesehen haben, ohne irgendeine Verdeckung. Und diese Zeugen müssen Bedingungen erfüllen wie z.B. das sie Aufrichtig sind usw. und sie müssen den genauen Akt gesehen haben wie gesagt. Das ist eher unmöglich, dass gleich 4 Zeugen dies mitbekommen, außer das geschieht in der Öffentlichkeit, was aber eher nicht der Fall ist normal, denn jeder tut dies nicht öffentlich. Deshalb sind diese Strafen eigentlich eher eine ABSCHRECKUNG als Realität, denn im Normalfall wird es kaum zu soetwas kommen KÖNNEN, wenn derjenige seine Straftat nicht zugibt, oder ganz öffentlich gesehen wird. Übrigens es wird dann nicht nur die Frau gesteinigt, wenn es überhaupt dazu kommt, da das eher so gut wie unmöglich ist, sondern auch der Mann, wenn er verheiratet war oder er bekommt Peitschenhiebe, wenn er ledig war.

Es gibt da keine Bevorzugung des Mannes oder der Frau.
  


Nachrichten in diesem Thema
Zina und Bestrafung - von Shika - 31-05-2014, 12:43 PM
RE: Zina und Bestrafung - von Abdu rRahman - 31-05-2014, 02:51 PM
RE: Zina und Bestrafung - von Shika - 01-06-2014, 12:03 PM
RE: Zina und Bestrafung - von kenan ekmen - 12-06-2014, 12:40 AM
RE: Zina und Bestrafung - von Abdu rRahman - 12-06-2014, 12:49 AM

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