Salam alaikum,
Safiyya schrieb:ohaaa das habe ich ja noch nie gelesen, kommt mir etwas spanisch vor..
der Tenor der folgenden Fatwa lautet:
Die Frage:
Was muss man genau nach Sunna machen, wenn man einen Sohn bzw. Tochter kriegt. Gibt es da Unterschiede
Die Antwort:
Die Sunna bei der Geburt:
Adhan ins rechte Ohr
Von Abu Rafi' wird überliefert, dass er sagte: Ich sah, dass der Gesandte Allahs (s) den Adhan ins rechte Ohr von Al-Hasan ibn Ali sprach, als Fatima ihn zur Welt brachte." (Sahih)
Die Hadithe über die Iqama ins linke Ohr sind alle daif (schwach), einige wurden vom Scheich Al-Albani gar als erfunden bezeichnet.
Es gehört auch zur Sunna, etwas Dattel zu kauen und damit vorsichtig dem Gaumen des Neugeborenen zu reiben (das Kind darf aber keine Dattelstückchen schlucken, außerdem muss man aufpassen, da die Knochen noch sehr empfindlich sind)
Die Sunna nach der Geburt:
Der Prophet (s) sagte: "Man ist gegenüber jedem Kind mit der Aqiqa verschuldet, sie wird an seinem siebten Tag geschlachtet, an welchen es auch einen Namen bekommt, und sein Kopfhaar rasiert wird."
(vier Sunnabücher, Musnad Ahmad, Sahih)
Man soll dabei die Sunna einhalten, und am siebten Tag die Aqiqa durchführen. Es ist zwar auch möglich, sie am 14, 21 etc. durchzuführen, aber warum?
Aischa (r.a.) sagte: "Der Prophet (s) befahl, für einen Jungen zwei und für ein Mädchen ein Schaf schlachten zu lassen." (Tirmidhi)
Also wird am siebten Tag nach der Geburt folgendes gemacht:
1. Schaf schlachten.
2. Haare werden rasiert, dann werden Haare gewogen und im Silberwert als Almosen an die Bedürftigen gegeben.
3. Der Name wird gegeben.
Und Allah weiß es am Besten
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