18-09-2008, 07:32 AM
dieGläubige schrieb:Nureed schrieb:Wenn jemand erbricht, jedoch nicht durch sein eigenes Verschulden, muss er nicht nachfasten.
Das hab ich noch nie gehört.
Eine Frage dazu:
Heisst das, ich soll, wenn ich erbrochen habe, weiterfasten? Oder heisst das, man braucht nicht weiterfasten und dazu nicht nachfasten?
Hoffe, dass das nicht eh wo klipp und klar steht *zitter* gg
liebe Schwester
Das heißt, daß man ganz normal weiterfastet, als ob nichts gewesen wäre, (denn man hat ja nicht absichtlich erbrochen, und kann demnach auch nichts dafür), und dieser Tag ist dann ein gültiger Fastentag und muß nicht nachgeholt werden.