16-08-2012, 01:11 PM
Assalamu aleikum.
Unabsichtliches Erbrechen macht das Fasten nicht ungültig. Das heißt, man kann, wenn man unabsichtlich erbrochen hat, weiter fasten und muss nichts nachholen.
Abu Hurairah berichtete: "Wer überkommen wird und erbricht, muß den Tag nicht nachholen. Wer jedoch absichtlich erbricht, muss den Tag nachfasten." (Ahmad, Abu Dâwûd, At-Tirmidhi, Ibn Mâjah)
Unabsichtliches Erbrechen macht das Fasten nicht ungültig. Das heißt, man kann, wenn man unabsichtlich erbrochen hat, weiter fasten und muss nichts nachholen.
Abu Hurairah berichtete: "Wer überkommen wird und erbricht, muß den Tag nicht nachholen. Wer jedoch absichtlich erbricht, muss den Tag nachfasten." (Ahmad, Abu Dâwûd, At-Tirmidhi, Ibn Mâjah)