09-09-2008, 12:25 PM
Asselamu ´Alaikum Schwester dieGläubige und Merjeme
Das Wasser muss den Teil des Körpers, welcher gewaschen wird wirklich erreichen. Jegliche Art von Kosmetika/Kosmetik-Artikel, welche das Wasser daran hindert an die Haut der erforderlichen Körperteile zu gelangen, muss vor dem wudu´ oder gusl entfernt werden. Kosmetik-Artikel die keinerlei Barriere für das Wasser bilden, müssen davor nicht entfernt werden, weil diese kein Einfluss auf die Gültigkeit des Wudu´ oder Gusl haben.
Und Allah ta´ala weiß es am besten.
Quelle, der Link zur Fatwa von Bruder kazeem : http://www.islam-qa.com/en/ref/261/make%20up
In der fatwa ist nicht explizit die Rede von wasserfester Wimperntusche, jedoch von Kosmetika, welches das Wasser davon abhält an die Haut zu gelangen und das Wasser muss den Teil des Körpers welcher gewaschen wird wirklich erreichen.
Ich hoffe es ist einwenig klarer geworden meine Schwestern, Barak Allahu fiekunna.
Das Wasser muss den Teil des Körpers, welcher gewaschen wird wirklich erreichen. Jegliche Art von Kosmetika/Kosmetik-Artikel, welche das Wasser daran hindert an die Haut der erforderlichen Körperteile zu gelangen, muss vor dem wudu´ oder gusl entfernt werden. Kosmetik-Artikel die keinerlei Barriere für das Wasser bilden, müssen davor nicht entfernt werden, weil diese kein Einfluss auf die Gültigkeit des Wudu´ oder Gusl haben.
Und Allah ta´ala weiß es am besten.
Quelle, der Link zur Fatwa von Bruder kazeem : http://www.islam-qa.com/en/ref/261/make%20up
In der fatwa ist nicht explizit die Rede von wasserfester Wimperntusche, jedoch von Kosmetika, welches das Wasser davon abhält an die Haut zu gelangen und das Wasser muss den Teil des Körpers welcher gewaschen wird wirklich erreichen.
Ich hoffe es ist einwenig klarer geworden meine Schwestern, Barak Allahu fiekunna.