16-10-2013, 03:04 PM
wa alaikum assalam
wir dürfen keine aus dem oben genannten grund im haus halten, weil die engel die häuser nicht betreten
lies bitte zu deinen fragen die folgende fatwa:
Frage (Nr. 69840 Islam Q & A):
Das Halten eines Hundes ist nājis. Wenn ein Muslim einen Hund hat, um sein Haus zu bewachen, außerhalb des Hauses und am Ende des Geländes – wie sollte er sich reinigen? Was ist, wenn er keine Erde findet, um sich zu reinigen, gibt es eine Alternative? Manchmal nimmt er den Hund mit zum Joggen, tätschelt und küsst ihn.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Der Islam verbietet es den Muslimen, Hunde zu halten, und die Bestrafung dafür ist, dass derjenige, der es dennoch tut, pro Tag einen oder zwei Qirāt seiner Hasanāt (gute Taten) verliert. Eine Ausnahme wurde für den Fall gemacht, dass der Hund zur Jagd, zur Bewachung des Viehbestandes und zur Bewachung der Ernte gehalten wird.
Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer einen Hund hält, außer zum Zwecke der Viehzucht, der Jagd oder Landwirtschaft, dessen Lohn wird sich an jedem Tag um einen Qirāt verringern.“ (Muslim #1575).
Es wurde überliefert, dass Abd-Allah ibnUmar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Demjenigen, der einen Hund hält, außer zum Zwecke des Hütens von Vieh oder ein Hund, der für die Jagd trainiert wurde, werden jeden Tag jeweils zwei Qirāt seiner Belohnung abgezogen.“ (Bukhāri #5163; Muslim #1574).
Ist es erlaubt, einen Hund zur Bewachung des Hauses zu halten?
Al-Nawawi sagte: „Es gibt eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es erlaubt ist, Hunde zu einem anderen Zweck als diesen dreien zu halten, wie zum Beispiel als Schutz für Häuser und Straßen. Die korrekteste Ansicht ist die, dass es erlaubt ist durch einen Vergleich mit diesen Dreien und basierend auf dem Grund, der aus dem Hadīth abgeleitet werden kann und der Notwendigkeit ist.“ (Scharh Muslim #10/236).
Scheikh ibn Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Hierauf basierend, wenn das Haus in der Mitte der Stadt ist, dann gibt es keinen Bedarf an einem Wachhund. Das Halten eines Hundes für diesen Zweck ist in solchen Situationen somit harām und nicht erlaubt. Es mindert jeden Tag die Belohnung der Menschen um ein oder zwei Qirāt. Sie sollten diesen Hund los werden und ihn nicht behalten. Doch wenn sich das Haus auf dem Land befindet, mit niemandem sonst in der Nähe, dann ist es erlaubt einen Hund zum Schutz des Hauses und dessen Leute zu halten. Das Bewachen der Angehörigen des Haushalts ist wichtiger als das Bewachen von Vieh oder Ernte.“ (Majmū’ Fatāwa ibnUthaymīn #4/246).
ich dir ist damit ein wenig geholfen und Allah subhanahu taala weiß am besten warum es so ist
assalamu alaikum
wir dürfen keine aus dem oben genannten grund im haus halten, weil die engel die häuser nicht betreten
lies bitte zu deinen fragen die folgende fatwa:
Frage (Nr. 69840 Islam Q & A):
Das Halten eines Hundes ist nājis. Wenn ein Muslim einen Hund hat, um sein Haus zu bewachen, außerhalb des Hauses und am Ende des Geländes – wie sollte er sich reinigen? Was ist, wenn er keine Erde findet, um sich zu reinigen, gibt es eine Alternative? Manchmal nimmt er den Hund mit zum Joggen, tätschelt und küsst ihn.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Der Islam verbietet es den Muslimen, Hunde zu halten, und die Bestrafung dafür ist, dass derjenige, der es dennoch tut, pro Tag einen oder zwei Qirāt seiner Hasanāt (gute Taten) verliert. Eine Ausnahme wurde für den Fall gemacht, dass der Hund zur Jagd, zur Bewachung des Viehbestandes und zur Bewachung der Ernte gehalten wird.
Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer einen Hund hält, außer zum Zwecke der Viehzucht, der Jagd oder Landwirtschaft, dessen Lohn wird sich an jedem Tag um einen Qirāt verringern.“ (Muslim #1575).
Es wurde überliefert, dass Abd-Allah ibnUmar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Demjenigen, der einen Hund hält, außer zum Zwecke des Hütens von Vieh oder ein Hund, der für die Jagd trainiert wurde, werden jeden Tag jeweils zwei Qirāt seiner Belohnung abgezogen.“ (Bukhāri #5163; Muslim #1574).
Ist es erlaubt, einen Hund zur Bewachung des Hauses zu halten?
Al-Nawawi sagte: „Es gibt eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es erlaubt ist, Hunde zu einem anderen Zweck als diesen dreien zu halten, wie zum Beispiel als Schutz für Häuser und Straßen. Die korrekteste Ansicht ist die, dass es erlaubt ist durch einen Vergleich mit diesen Dreien und basierend auf dem Grund, der aus dem Hadīth abgeleitet werden kann und der Notwendigkeit ist.“ (Scharh Muslim #10/236).
Scheikh ibn Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Hierauf basierend, wenn das Haus in der Mitte der Stadt ist, dann gibt es keinen Bedarf an einem Wachhund. Das Halten eines Hundes für diesen Zweck ist in solchen Situationen somit harām und nicht erlaubt. Es mindert jeden Tag die Belohnung der Menschen um ein oder zwei Qirāt. Sie sollten diesen Hund los werden und ihn nicht behalten. Doch wenn sich das Haus auf dem Land befindet, mit niemandem sonst in der Nähe, dann ist es erlaubt einen Hund zum Schutz des Hauses und dessen Leute zu halten. Das Bewachen der Angehörigen des Haushalts ist wichtiger als das Bewachen von Vieh oder Ernte.“ (Majmū’ Fatāwa ibnUthaymīn #4/246).
ich dir ist damit ein wenig geholfen und Allah subhanahu taala weiß am besten warum es so ist
assalamu alaikum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary