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:salambox:
jeder kennt sicherlich Ebay. Ein Bruder meinte, Ebay (kaufen, verkaufen) wäre Haram.
Kennt jemand Aussagen von Gelehrten bzgl. dieses Themas. Auch auf arabisch kann man posten, kein problem.
barak Allahu feekum
:wasalambox:
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Mahlzeit schrieb:jeder kennt sicherlich Ebay. Ein Bruder meinte, Ebay (kaufen, verkaufen) wäre Haram.
Kennt jemand Aussagen von Gelehrten bzgl. dieses Themas. Auch auf arabisch kann man posten, kein problem.
Bruder
Seit wann ist kaufen und verkaufen haram?
Solange keine Zinsen oder gestohlenes Gut oder harame Gegenstände oder irgendein Betrug mit im Spiel sind, kann ich nicht sehen warum ebaygeschäfte haram sein sollen. Vor allem geht es in ebay doch relativ sicher zu und Betrug ist größtenteils ausgeschlossen.
Dazu kann ich leider kein Fatwa finden.
Aber vielleicht findet ja jemand anderes etwa dazu.
saliha66
P.S. Ach übrigens, Bruder Mahlzeit, wo ich Dich hier gerade erwische, Du bist mit einer Frage beim Quiz dran, hast Du es vergessen?
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Du solltest deine Frage konkreter stellen, Akhi.
Wenn du Versteigerungen meinst, so sind diese erlaubt, da der Prophet
es auch tat. Bei Gelegenheit werde ich den entsprechenden Hadith raussuchen.
P.s.: Ich kenne mich mit E-Bay nicht aus, daher bezog ich mich ausschliesslich auf die Versteigerung an sich.
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saliha66 schrieb:Mahlzeit schrieb:jeder kennt sicherlich Ebay. Ein Bruder meinte, Ebay (kaufen, verkaufen) wäre Haram.
Kennt jemand Aussagen von Gelehrten bzgl. dieses Themas. Auch auf arabisch kann man posten, kein problem.
Bruder
Seit wann ist kaufen und verkaufen haram?
Solange keine Zinsen oder gestohlenes Gut oder harame Gegenstände oder irgendein Betrug mit im Spiel sind, kann ich nicht sehen warum ebaygeschäfte haram sein sollen. Vor allem geht es in ebay doch relativ sicher zu und Betrug ist größtenteils ausgeschlossen.
Dazu kann ich leider kein Fatwa finden.
Aber vielleicht findet ja jemand anderes etwa dazu.
saliha66
P.S. Ach übrigens, Bruder Mahlzeit, wo ich Dich hier gerade erwische, Du bist mit einer Frage beim Quiz dran, hast Du es vergessen?
Ukhti es geht nicht um Kaufen und Verkaufen. Der Weg über Ebay wäre angeblich haram. Deswegen ich brauche Aussagen von Gelehrten, weil der Bruder auch ein paar Beweise vorlegte.
Sirat al-Mustaqim schrieb:
Du solltest deine Frage konkreter stellen, Akhi.
Wenn du Versteigerungen meinst, so sind diese erlaubt, da der Prophet es auch tat. Bei Gelegenheit werde ich den entsprechenden Hadith raussuchen.
P.s.: Ich kenne mich mit E-Bay nicht aus, daher bezog ich mich ausschliesslich auf die Versteigerung an sich.
:salambox:
Es geht um die Geld-Überweisung. Es wäre angeblich gegen Sunna, dass man Geld überweist, um danach die Ware zu bekommen.
Ich brauche am besten Gelehrten Aussagen, weil oft die Hadithen falsch ausgelegt werden.
Barak Allahu feeki
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26-05-2008, 05:17 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-05-2008, 05:34 PM von Sirat al-Mustaqim.)
Wie gesagt, man sollte im Islam seine Frage konkret und präzise stellen. Erst hast du gefragt ob E-Bay haram ist, dann sprichst von Geldüberweisungen.
Ich empfehle dir insha'Allah diesen kurzen Vortrag:
http://www.youtube.com/watch?v=qL9IZ_wswO0
Barak'Allahu feek.
Zurück zu deinem Anliegen:
1. Versteigerung sind wie gesagt halal
Fatwa
(arabisch):
http://www.islam-qa.com/ar/ref/2150
(englisch):
http://www.islam-qa.com/en/ref/2150
Deine zweite Frage hatte ich missverstanden - ´afwan Akhi.
Du meinst wohl, ob das erlaubt ist ein Produkt via Banküberweisung zu bezahlen. Ich suche dir insha'Allah später was dazu raus, da jetzt Asr ist.
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Fremder schrieb:ihr habt probleme du...
:salambox:
was meinst du damit??
:wasalambox: