Wenn ein Mann seine Kleidung bis unterhalb seiner Knöchel hängen lässt mit der Absicht eingebildet oder angeberisch zu sein, dann ist es haram (verboten) und hier gibt es keinen Meinungsunterschied unter den Gelehrten, im Gegensatz, dabei handelt es sich um eine große Sünde.
Was denjenigen angeht der seine Kleidung bis unterhalb seiner Knöchel hängen lässt ohne die Absicht zu haben eingebildet und angeberisch zu sein, so gibt es hier Meinungsunterschiede unter den Gelehrten und insgesamt drei Ansichten: dass es haram ist, dass es makrooh ist und dass es erlaubt und nicht makrooh ist.
Die Mehrheit der Gelehrten aus den vier Rechtsschulen sind der Ansicht, dass es nicht haram ist. Im Folgenden einige Aussagen der Gelehrten der Rechtsschulen:
Die Hanefiten:
Ibn Muflih sagte:
"Abu Hanifa (rahimahullah) trug eine weitreichende rida´(Gewand) und liess sie auf dem Boden schleifen. Es wurde zu ihm gesagt: Ist uns nicht verboten worden das zu tun? Er sagte: Das gilt für diejenigen die angeben und wir sind nicht darunter."
[al-Adaab al-Shar’iyyah (3/521)]
Siehe:
al-Fataawa al-Hindiyyah (5/333)
Was die Malikiten angeht, so waren einige von ihnen der Ansicht, dass es haram ist, so wie Ibn al-‘Arabi und al-Quraafi.
Ibn al-‘Arabi sagte:
"Es ist nicht erlaubt für einen Mann dass seine Kleidung bis unterhalb der Knöchel reicht und er sagt, "dass er das nicht aus Angeberei tut, weil der Text das Verbot erwähnt und sich auf den Grund bezieht" und es ist niemanden erlaubt zu sagen, "dass er nicht zu denen gehöre auf die sich der Text bezieht, weil der Grund nicht mich betrifft", weil ein solches Verhalten gegen die Shari´a verstößt und es eine unakzeptable Behauptung ist. Es ist eine Art Angeberei seine Kleidung und Izaar länger zu machen, so lügt der definitiv."
[‘Aaridat al-Ahwadhi (7/238)]
Andere Malikiten vertraten die Meinung, dass es makrooh und nicht haram ist.
Al-Haafiz Ibn ‘Abd al-Barr sagte:
"Dieser Hadith deutet an, dass derjenige der seine Kleidung aus einem anderen Grund als Stolz und Angeberei herunterhängenlässt, nicht mit der Warnung angesprochen ist, aber den Izaar, das Hemd und irgendeine andere Kleidung herunterhängenzulassen ist in jedem Fall tadelnswert."
[al-Tamheed (3/244)]
"Es gibt einen Meinungsunterschied über das Hängenlassen der Kleidung bis unterhalb der Knöchel ohne mit der Absicht anzugeben. Al-Hattab - ein malikitischer Gelehrter - kam zu dem Schluss, dass es nicht haram ist, sondern vielmehr makrooh. In
Al-Tadhkirah- ein Buch von Imam Al-Quraafi - hingegen, wird erwähnt, dass es haram ist. Es scheint, dass die wahrscheinlich richtigere Ansicht ist, dass es ausdrücklich makrooh ist."
[Haashiyat al-‘Adawi (2/453)]
Was die Schafiiten betrifft, so ist es nach ihnen nicht haram, solange man es nicht aus Angeberei tut.
Imam Al-Schafii (rahimahullah) sagte, so wie er von Imam An-Nawawi zitiert wird: "Es ist nicht erlaubt die Kleidung hängenzulassen während des Gebets oder sonstwann, mit der Absicht anzugeben. Was das Hängenlassen der Kleidung angeht beim Beten aus einem anderen Grund als Angeberei, so ist es nicht schwerwiegend, weil der Prophet
zu Abu Bakr sagte, nachdem er ihm sagte, dass sein Izaar an einer Seite runterschleift: "Du bist keiner von ihnen (i.e.: die ihre Kleidung hängenlassen aus Stolz)."
[al-Majmoo’ (3/177)]
Imam An-Nawawi sagte:
"Es ist nicht erlaubt die Kleidung herunterhängenzulassen mit der Absicht anzugeben. Wenn es aus einem anderen Grund getan wird, dann ist es makrooh. Die offensichtliche Bedeutung der Ahadith die sich darauf beschränken die Kleider hängen zu lassen mit der Absicht um anzugeben weist daraufhin, dass es speziell haram ist, wenn es getan wird, um anzugeben."
[Sharh Muslim (14/62)]
Einige der Schafiiten, wie Al-Dhahabi und Ibn Hajar waren der Ansicht, dass es haram ist.
Al Dhahabi sagte als Antwort auf denjenigen der seine Kleidung bis unterhalb seiner Knöchel hängenlässt und sagt "Ich tut das nicht um anzugeben":
"Du siehst ihn, wie er sich auf eingebildete Weise verhält und von sich selbst denkt er sei keiner von ihnen (die die eingebildet sind), aber das ist eine törichte Vorstellung. Und du siehst ihn wie er auf den Text schaut, der eine allgemeine Bedeuetung hat, und er beschränkt seine Bedeutung auf der Grundlage eines anderen abgesonderten Hadith, um zum Schluss zu kommen, dass es nur haram ist, mit der Absicht anzugeben.
So erlaubt er es, basierend auf die Wörter von Al-Sidiq (Abu Bakr) der sagte: "Oh Gesandter Allahs, mein Izaar schleift runter und er sagte: "Oh Abu Bakr, du bist keiner von denen die es tun, um anzugeben."
Wir sagen: Abu Bakr band sich seinen Izaar primär nicht auf eine Art und Weise an, so das er bis unterhalb der Knöchel herunterhing, vielmehr band er ihn so an, das er bis oberhalb seiner Knöchel kam, aber es schleifte danach herunter.
Und der Prophet sagte: "Der Izar der Gläubigen sollten bis zur Hälfte der Wadde reichen, aber es macht nichts aus, wenn es bis zum Punkt zwischen der Mitte der Wadde und dem Knöchel kommt." Das selbe Verbot betrifft denjenigen der seine Hosen seine Knöcheln bedecken lässt oder seine Ärmel zu lang macht. All dies ist Angeberei die tief in der Psyche verborgen ist."
[Siyar A’laam al-Nubala’ (3/234)]
Was die Hanbaliten angeht: nach ihnen ist es nicht haram.
"Es ist makrooh für einen Mann, dass seine Kleidung unnötigerweise bis unterhalb seiner Knöchel reicht."
[al-Iqnaa’ (1/139)]
Ibn Qudamah sagte:
"Es ist makrooh, das Hemd, den Izar und Hosen bis unterhalb der Knöchel reichen zu lassen und wenn man es tut, um anzugeben, dann ist es haram."
[al-Mughni (2/298)]
Ibn Muflih sagte:
"Sheikh Taqiy Al-Din (Ibn Taymiya) bevorzugte die Ansicht, dass es nicht haram ist, aber er erwähnte nicht ob es makrooh ist oder nicht."
[al-Adaab al-Shar’iyyah (3/521)]
Siege:
Sharh al-‘Umdah von Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah (p. 361-362)
Al-San’aani war der Ansicht, dass es haram ist und er schrieb ein Buch darüber mit dem Titel "
Istifa’ al-Aqwaal fi Tahreem al-Isbaal ‘ala al-Rijaal"
Die Ansicht, dass es haram ist, ist die Ansicht die von den meisten unserer zeitgenössischen Gelehrten bevorzugt wird, sowie Shaykh Ibn Baaz, Shaykh Ibn ‘Uthaymeen, Shaykh Ibn Jibreen, Shaykh Saalih al-Fawzaan, die Gelehrten des ständigen Ausschusses für Erlassen von Fatwa und anderen.
Hier Überlieferungen dazu:
Der Prophet sagte: "Was auch immer vom Izar (heruntergelassenem Gewand) unterhalb der Knöcheln ist, ist im Feuer."
[Bukhari]
Der Prophet sagte: "Es gibt drei die Allah am Tag der Abrechnung nicht anschauen und loben wird und ihnen ist schmerzliche Strafe bestimmt: derjenige, der Kleidung trägt unterhalb seiner Knöchel, derjenige der andere an die Gefallen erinnert die er tat und derjenige der eine Ware verkauft und dabei einen falsche Eide macht."
[Muslim]
Der Prophet sagte: "Isbal (Tragen von Kleidung bis unterhalb der Knöchel) kann izaar (hängende Kleidung) betreffen, dem Hemd und dem Turban. Wer auch immer zulässt, dass ein Teil dieser auf dem Boden hinterhergezogen wird aus Angeberei, so wird Allah ihn am Tag der Abrechnung nicht ansehen."
[Abu Dawud, al-Nisaa’i, saheeh Überlieferungskette]
Ibn Abbas berichtete, dass der Prophet sagte: Allah wird denjenigen nicht ansehen, der seine hängende Kleidung bis unterhalb der Knöchel trägt."
[al-Nisaa’i in al-Mujtabaa, Kitaab al-Zeenah, Baab Isbaal al-Izaar]
Hudhayfah sagte: "Der Gesandte Allahs
hielt den Muskeln meiner Wadde (oder ihrer Mitte) und sagte "Dies ist der Punkt an dem das Ende des Izaars sein sollte; wenn du darauf bestehst, dann kann es tiefer sein, aber es sollte nicht die Knöchel erreichen."
[al-Tirmidhi, der sagte, dass es saheeh hasan ist; Sunan al-Tirmidhi]
All dieser o.g. Überlieferungen sprechen gegen isbaal, unabhängig davon, ob die Absicht Angeberei ist oder nicht, aber wenn eine Person es absichtlich aus Angeberei tut, dann gibt es keinen Zweifel daran, dass diese Sünde groß ist. Der Prophet sagte: Allah wird nicht denjenigen ansehen, der seinen Izaar auf dem Boden hinterherschleift."
[Bukhari]
Jaabir ibn Sulaym sagte: "Der Gesandte Allahs sagte zu mir: "Hüte dich davor hängende Kleidung bis unterhalb der Knöchel zu tragen, weil dies eine Art von Angeberei ist und Allah liebt nicht die Angeberei."
[al-Tirmidhi]