15-03-2009, 11:14 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2009, 11:15 AM von Djuwairiya82.)
Salamu alaykyum wa rahmatullah
Ja stimmt, ich hatte dich zu Beginn nicht so gut verstanden, weil ich deine Wortdefinition nicht ganz nachvollzogen habe. Und dann habe ich dich verstanden und es versucht genau so wie du auszudrücken. Also
Vorherbestimmt = beinhaltet alles was geschah, geschieht und in der Zukunft geschehen wird, also von ALLAH vorausgewusst ist, egal ob es durch freien Willen der Menschen geschehen wird oder von ALLAH dem Menschen auferlegt wurde. Es steht zwar fest, dass es geschehen wird, aber nicht unbedingt weil es aufgezwungen wurde, sondern weil ALLAH weiss, was geschehen wird und alles niederschreiben ließ, was geschehen wird.
Das habe ich schon in meinem ersten Beitrag erklärt. Natürlich haben sie wie ich ihren freien Willen, wir alle haben das. Aber das Ergebnis unserer Handlung liegt dann nicht bei uns. Z.B. entscheide ich jemanden zu nutzen und versuche etwas zu machen, aber wenn ALLAH es diesem Menschen nicht bestimmt hat, erlaubt er mir zwar die Handlung, jedoch lässt er mich darin keinen Erfolg haben, so dass ich der Person letztendlich doch irgendwie nicht nutzen konnte.
Er belohnt mich inschaALLAH für meine Absicht (falls sie richtig war) und dass ich ja diese Handlung aktiv gemacht habe, aber das Ergebnis liegt nicht bei mir sondern nur bei IHM. Deswegen sagt man ja, die Handlung liegt bei uns, aber das Ergebnis bei ALLAH ta'ala.
Genau so auch wenn man jemandem schaden will, er kann sich freiwillig dazu entscheiden, und auch die Handlung durchführen, aber ALLAH kann ihn daran hindern Erfolg zu haben.
Wenn es nicht so wäre, wäre es so als ob wir der Willkür der Menschen ausgesetzt wären und gar keinen Schutz von ALLAH hätten.
Aber Bruder eine Sache verstehe ich nicht ganz. Was ist mit dem Vers gemeint "Und ihr wollt nicht, außer wenn ALLAH will?"
Beudetet das, weil ALLAH ja unseren freien Willen erschaffen hat und wir daher nur mit der Erlaubnis ALLAHs übhaupt in der Lage sind zu Wollen, oder heißt es auch, dass ALLAH uns auch daran hindern kann etwas zu wollen und unseren Willen kontrolliert?
Z.B. will ein Chef jemanden kündigen, aber ALLAH will, dass diese Person weiterhin dort arbeitet und seine Rizq auf diesem Weg bekommt. Verhindert dann ALLAH einfach, dass der Chef je diesen Willen bekommt diese Person zu kündigen?
Wa alaykum salam wa rahmatullah
Ja stimmt, ich hatte dich zu Beginn nicht so gut verstanden, weil ich deine Wortdefinition nicht ganz nachvollzogen habe. Und dann habe ich dich verstanden und es versucht genau so wie du auszudrücken. Also
Vorherbestimmt = beinhaltet alles was geschah, geschieht und in der Zukunft geschehen wird, also von ALLAH vorausgewusst ist, egal ob es durch freien Willen der Menschen geschehen wird oder von ALLAH dem Menschen auferlegt wurde. Es steht zwar fest, dass es geschehen wird, aber nicht unbedingt weil es aufgezwungen wurde, sondern weil ALLAH weiss, was geschehen wird und alles niederschreiben ließ, was geschehen wird.
Zitat:Du vergisst hier was Schwester und zwar das diese Prüfungen durch ANDERE MENSCHEN UND DSCHINN passieren die EINEN FREIEN WILLEN HABEN. Du willst mir wohl nicht erzählen das diese Wesen aufgezwungen wurden, dadurch das ALLAH dies FÜR DICH BESTIMMT HAT und dich durch diese Wesen prüft, jedoch wenn es um dich selber geht, das dies nicht der Fall ist? Hat Allah s.v.t. diese Menschen aufgezwungen damit sie dir was schlechten tun z.B. wenn dir das Allah s.v.t. vorgeschrieben hat? Verstehst du Schwester?
Das habe ich schon in meinem ersten Beitrag erklärt. Natürlich haben sie wie ich ihren freien Willen, wir alle haben das. Aber das Ergebnis unserer Handlung liegt dann nicht bei uns. Z.B. entscheide ich jemanden zu nutzen und versuche etwas zu machen, aber wenn ALLAH es diesem Menschen nicht bestimmt hat, erlaubt er mir zwar die Handlung, jedoch lässt er mich darin keinen Erfolg haben, so dass ich der Person letztendlich doch irgendwie nicht nutzen konnte.
Er belohnt mich inschaALLAH für meine Absicht (falls sie richtig war) und dass ich ja diese Handlung aktiv gemacht habe, aber das Ergebnis liegt nicht bei mir sondern nur bei IHM. Deswegen sagt man ja, die Handlung liegt bei uns, aber das Ergebnis bei ALLAH ta'ala.
Genau so auch wenn man jemandem schaden will, er kann sich freiwillig dazu entscheiden, und auch die Handlung durchführen, aber ALLAH kann ihn daran hindern Erfolg zu haben.
Wenn es nicht so wäre, wäre es so als ob wir der Willkür der Menschen ausgesetzt wären und gar keinen Schutz von ALLAH hätten.
Aber Bruder eine Sache verstehe ich nicht ganz. Was ist mit dem Vers gemeint "Und ihr wollt nicht, außer wenn ALLAH will?"
Beudetet das, weil ALLAH ja unseren freien Willen erschaffen hat und wir daher nur mit der Erlaubnis ALLAHs übhaupt in der Lage sind zu Wollen, oder heißt es auch, dass ALLAH uns auch daran hindern kann etwas zu wollen und unseren Willen kontrolliert?
Z.B. will ein Chef jemanden kündigen, aber ALLAH will, dass diese Person weiterhin dort arbeitet und seine Rizq auf diesem Weg bekommt. Verhindert dann ALLAH einfach, dass der Chef je diesen Willen bekommt diese Person zu kündigen?
Wa alaykum salam wa rahmatullah