15-02-2012, 09:56 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2012, 09:58 AM von Umm Abderrahman.)
Zitat:
von Abu Hurayrah (möge Allaah mit ihm zufrieden sein) das der Prophet sagte: “Wenn einer sich hinsetzt um sich zu entlasten, lasst ihn nicht nach Qiblah blicken oder mit seinem Rücken/rückseite zeigen.
Ahmad und Muslim.
es gibt aber Meinungsverschiedenheit bei den Gelehrten ob man dies tun kann wenn man eine Wand vor sich oder hinter sich hat
die einen (die Mehrheit) sagen Ja man darf wenn man eine abtrennung hat von sich und der Qiblah wie wand, Baum usw
und die anderen sagen Nein darf man nicht egal ob man in einem Haus ist oder nicht
das erste ist die bessere Ansicht wallahu 3alem weil es gibt einen Hadith(und ein paar andere aber ich hab nur einen übersetzt):
es ist überliefert das Ibn Umar (möge Allaah mit ihm zufrieden sein) sagte: Eines Tages Kletterte ich auf das Dach von Hafsah und der Prophet war dabei sich zu entlasten, in Richtung Syrien, mit seinem Rücken/-seite in Richtung der Kabah. Überliefert bei al-Bukhaari, Muslim und den Autoren von al-Sunan (Abu Dawood, Trimidhi ...)
aber man sollte am besten wenn man zb ein Haus baut das die Toilette nicht in Richtung Qiblah zeigt damit man auf der Sicheren Seite ist bei einer sache wo die Gelehrten Meinungsverschiedenheit haben.
allahu 3alem
also ich hab beim unterricht vom sheik nail gelernt das man bei dem besuch der toilette nicht richtung qible sitzen darf und meiner ansicht nach und nach logischem denken kann eien trennwand dies nicht trennen weil dann müsste es auch unser gebet der im haus stattfindet ungültig werden lassen.da auch in dem fall unsere verbindung zu qible unterbrochen wäre aber das ist meine denkweise
zu der sache wegen den füssen habe ich noch eine fatwa das man sehr wohl mit die füsse richtung qible schlafen darf
Ist es erlaubt, mit den Füßen in Richtung Qibla zu schlafen?
Frage:
Ist es erlaubt, mit den Beinen in Richtung Qibla zu schlafen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Shaikh Muhammad Ibn Salih al-Uthaimin (möge Allah barmherzig mit ihm sein) sagte: „Es liegt keine Sünde auf einer Person, wenn sie mit ihren Füßen zur Kaaba schläft, im Gegenteil, die Fuqaha (möge Allah barmherzig mit ihnen sein) sagten: Wenn eine kranke Person nicht stehen oder sitzen kann, soll sie auf der Seite liegend und mit ihrem Gesicht zur Qibla gerichtet beten, und wenn sie dies nicht kann, dann soll sie auf ihrem Rücken liegend mit ihren Füßen in Richtung Qibla beten.“
Fatawa Ibn Uthaimin, 2/976
Und Allah weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 20943)