12-07-2014, 01:51 PM
(11-07-2014, 11:48 PM)subhanallah schrieb: Barakallahu feeki schwester.
Der sheikh sagt
Wenn es vom beten bzw vom GEDENKEN Allahs abhält dann ist es verboten.
Haram heisst doch verboten.
Und ich denke nicht das es welche gibt die Allah während des fussball guckens gedenken.
Wa allahu alim
Wa feeki barak Allah.
Ich denke nicht, dass es so zu verstehen ist. Denn wenn es so gemeint wäre, müsste der Sheikh ja nicht mehr sagen, dass es ansonsten erlaubt ist.
Zudem würde das dann heißen, dass generell weltliche Beschäftigungen, die die Zeit eines Fußballspiels in Anspruch nehmen und während denen man nicht Allah (swt) gedenkt, verboten sind?
Ich denke, er meint, dass es verboten ist, wenn man dadurch seine Pflichten vernachlässigt oder dieser Beschäftigung Vorrang gibt gegenüber dem Gebet oder dem Gedenken Allahs (swt). Wa Allahu Alam.
(12-07-2014, 01:35 PM)subhanallah schrieb: Shaykh al fawzan:
"Aber es zu lassen ist besser, denn es liegt kein vorteil darin."
Das auf jeden Fall, ganz besonders jetzt in diesem kostbaren Monat. Aber wie gesagt, es ging mir nur darum, dass man vorsichtig damit sein sollte, etwas zu haram zu erklären, wo selbst die Gelehrten das nicht so eindeutig machen...