zu 1.)
Augen im Gebet schließen
Ibnul-Qayyim -Allah sei ihm gnädig- schrieb in seinem Werk Zaad Al-Ma'aad folgendes zum Thema:
"Die Rechtsgelehrten waren sich in der Verpöhnung dessen (d.h. im Schließen der Augen während des Gebetes) uneinig. So verpöhnten Aḥmad und andere dies, denn sie sagten: "Dies gehört zu den Handlungen der Juden." Und eine Gruppe hatte dies erlaubt und nicht verpöhnt, denn sie sagten: "Es mag sein, dass dies näher zum Erlangen der Demut -welches die Seele des Gebetes, ihr Geheimnis und ihre Ziel ist- ist. Und richtig ist zu sagen: Wenn das Öffnen der Augen nicht die Demut verschwinden lässt, so ist es vorzüglicher. Und wenn es (d.h. das Öffnen der Augen) sich zwischen ihm (dem Betenden) und der Demut auf Grund der Verzierung und Dekoration, die sich in der Gebetsrichtung befinden, stellt, oder etwas anderes verwirrt sein Herz, dann ist dort das Schließen der Augen absolut nicht verpöhnt. Und die Aussage, es sei erwünscht in dieser Situation ist näher zu den Manifestationen des Shari'a und seinen Zielen als die Aussage, es sei verpöhnt. Und Allāh weiß am besten."
Dies ist das was Imam Ibnul-Qayyim (rahimahullah) erwähnt hat:
Wir aber sind der Meinung von Imam Ahmad Ibn Hanbal (rahimehullahu te'ala) und anderen die der Meinung sind es ist Makruh (verpöhnt) sie (die Augen) ohne Grund zu schließen. Und Allah weiß es am besten.''
Shaikh Muhammad bin Salih al-Munajjid sagt:
Die Gelehrten sind sich einig, dass es makrooh (verpöhnt) ist die Augen ohne Grund im Gebet zu schließen. Der Autor von Al-Rawd hat angegeben, dass es makrooh ist, weil die Juden es so machen. (Al Rawd Al Murabba, 1/95). Die Autoren von Manaar Al-Sabeel und Al-Kaafi gaben das gleiche an und fügten noch hinzu, dass es so aussieht als ob die Person schlafen würde. (Manaar Al Sabeel, 1/66; Al Kaafi 1/285). Der Autor von Al-Iqnaa' gab an, dass es makrooh ist, außer es gibt einen Grund, wie wenn man sich davor fürchtet, etwas zu sehen, was man während des Gebets nicht sehen sollte, wie z.B eine Sklavin, Ehefrau, oder eine Nichtmahram Frau, nackt. Der Autor von Al Mughni sagt das gleiche.(Al Iqnaa', 1/127; Al Mughni, 2/30).
Der Autor von Tuhfat Al Mulook sagte, dass es makrooh ist, ohne Diskussion, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt. (Tufhat Al Mulook, 1/84). Al Kaasaani sagte: Es ist makrooh, weil es gegen die Sunna geht, welche uns beibringt die Blicke auf den Platz der Niederwerfung zu richten und weil alle Fähigkeiten einer Person eine Rolle in der Anbetung spielen, einschließlich die Augen. (Badaa'i Al Sanaa'i, 1/503). Der Autor von Maraaqi Al Falah gab an, dass es makrooh ist, außer es wurde für einen bestimmten Zweck getan. Er sagte, dass das Zuschließen der Augen in manchen Fällen besser ist, als zu gucken. (Maraaqi Al Falaah, 1/343).
Imam Al 'Izz ibn 'Abd As Salaam sagte in seiner Fatwa, dass es erlaubt ist, falls notwendig, wenn es dem Betenden hilft sich mehr auf das Gebet zu konzentrieren. Ibnul Qayyim sagt in Zaad Al Ma'aad, dass wenn jemand sich dadurch mehr auf das Gebet konzentrieren kann, dann ist es besser sie zu schließen. Wenn er sich mehr auf das Gebet konzentrieren kann, indem er die Augen schließt, weil in seiner Umgebung Dinge sind, die ihn vom Gebet ablenken, wie Verzierungen und Dekorationen, dann ist es überhaupt nicht Makrooh und die Ansicht in dieser Sache ist, dass das Zuschließen der Augen Mustahab/wünschenswert für ihn ist. Das kommt näher an die Ziele und Prinzipien der Shari'a, als zu sagen, dass es makrooh ist. (Zaad Al Ma'ad, 1/283)
Und Allah weiß es am besten
Sheikh Salih Al Munajjid
zu 2.)
"Man soll ein halbes Saa` des Hauptnahrungsmittels eines Landes geben. Dies sind ungefähr eineinhalb Kilogramm Datteln, Reis oder etwas Derartiges."
Es kommt also drauf an wo du jemanden speißt, aber es ist ein armer pro Tag das heißt in diesem Fall dann 2 für die beiden Tage. In der Regel entspricht dies nicht mehr als 5 - 7 €
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Frage:
Wie lautet die Fatwa, wenn jemand das Nachfasten der versäumten Tage im Ramadan bis nach dem folgenden Ramadan hinauszögert?
Antwort:
Wer sein Fasten im Ramadan aufgrund einer Reise, Krankheit oder Ähnlichem gebrochen hatte, muss diese Tage vor dem nächsten Ramadan nachholen. In den Monaten zwischen Ramadan und dem folgenden Ramadan hat uns unser Herr ausreichend Zeit gegeben.
Wenn es jemand (das Nachfasten der versäumten Tage) bis nach dem nächsten Ramadan hinauszögert, muss er sowohl die versäumten Tage nachfasten, als auch einen Armen für jeden (versäumten Fasten-)Tag speisen. Dies war die Fatwa einer Gruppe der Sahaba des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam). Man soll ein halbes Saa` des Hauptnahrungsmittels eines Landes geben. Dies sind ungefähr eineinhalb Kilogramm Datteln, Reis oder etwas Derartiges.
Wenn die Person ihr Fasten vor dem nächsten Ramadan nachholt, ist es keine Pflicht, andere zu speisen (d.h. Kaffara).
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Fataawa al-Mar´ah – 132. Frage