04-06-2013, 05:54 PM
Assalamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,
ich habe heute einen Brief erhalten und dazu noch ein Organspendeausweis.
in šāʾa llāh könnt ihr nun meine Frage beantworten.
Ist es erlaubt nach seinem Tod seine Organe entnehmen zu lassen, mit der Absicht, dass anderen geholfen wird?
Baarak Allaahu feekum.
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Der Rechtsspruch über Organspenden
Frage (Nr. 107690):
Ist es im Islam erlaubt, Organe an Menschen zu spenden, die diese benötigen, wenn sie ansonsten sterben würden?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
In der Antwort zu Frage Nr. 49711 haben wir die Meinung der Gelehrten angeführt, dass es erlaubt ist, Organe gemäß der wahrscheinlich richtigen Ansicht nach zu spenden, solange die Spende nicht zum Tod des Spenders führt.
Hier werden wir Entscheidungen des Islamischen Fiqh Rates der Islamischen Versammlung, welche die oben genannte Fatwa unterstützt, anführen. Diese Entscheidungen wurden nach langen Diskussionen von Fuqahā’, Ärzten und Spezialisten getroffen. Wir werden sie hier vollständig auflisten, da sie medizinische und scharī`ahrechtliche Informationen enthalten.
In Erklärung Nr. 26 heißt es bezüglich einer Person, die vom Körper einer anderen, lebendig oder tot, profitiert:
Der Islamische Fiqh Rat hat sich zur vierten Konferenz in Jeddah, im Königreich Saudi Arabien, vom 18.-23. Safar 1408 a. H./6.-11. Februar 1988 n. C., nach Prüfung des Fiqh und der medizinischen Forschungsergebnisse, die dem Rat vorgelegt wurden, versammelt und Folgendes beschlossen:
Im Lichte der Diskussionen, die die Tatsache hervorhoben, dass diese Angelegenheit das Resultat des wissenschaftlichen und medizinischen Fortschrittes ist, mit deutlich positiven Ergebnissen, die in vielen Fällen aber von psychologischen und sozialen Nachteilen begleitet werden, wenn sie nicht den scharī`ahrechtlichen Richtlinien und Kontrollen zum Schutze der menschlichen Würde unterworfen sind und nicht dem Ziel der Scharī`ah dienen, welche sich um alles Gute für die Individuen wie auch für die Gesellschaft bemüht und welche Kooperation, Mitgefühl und Selbstlosigkeit fördert, und nachdem die Hauptpunkte dieses Themas behandelt wurden, wodurch es erörtert und kategorisiert werden kann, wurde das Folgende entschieden:
In Bezug auf die Definition:
Erstens:
Was hier mit „Organ“ gemeint ist, ist irgendein Teil eines Menschen, seien es Gewebe, Zellen, Blut oder anderes, wie z. B. die Hornhaut, unabhängig davon, ob es noch fest eingefügt ist oder abgetrennt ist.
Zweitens:
Der zur Diskussion stehende Nutzen oder Vorteil ist ein solcher, der durch Notwendigkeit bedingt wird, um den Spendenempfänger am Leben zu erhalten oder um einige entscheidende Funktionen seines Körpers aufrecht zu erhalten, wie z. B. das Sehvermögen, vorausgesetzt, dass der Empfänger jemand ist, dessen Leben durch die Scharī`ah geschützt wird.
Drittens:
Diese Arten von Nutzen oder Vorteil werden in drei Kategorien eingeteilt:
Transplantation eines Organs von einer lebenden Person
Transplantation eines Organs von einer toten Person
Transplantation von einem Fötus
Die erste Kategorie, dieTransplantation eines Organs von einer lebenden Person, beinhaltet das Folgende:
Die Transplantation eines Organs von einer Stelle des Körpers zu einer anderen, aber im selben Körper, wie z. B. die Transplantation von Haut, Knorpel, Knochen, Adern, Blut usw.
Die Transplantation eines Organs vom Körper einer lebenden Person zum Körper einer anderen Person.
Die Organe werden in diesem Fall in solche eingeteilt, von denen das Leben abhängt, und in solche, von denen das Leben nicht abhängt. Diejenigen, von denen das Leben abhängt, können einzelne Organe sein, von denen es nur eins im Körper gibt, oder es gibt mehr als eines davon. Ersteres sind z. B. Herz und Leber und Letzteres sind z. B. die Nieren oder Lungen.
Bei denjenigen, von denen das Leben nicht abhängt, gibt es einige, die grundlegende Funktionen des Körpers kontrollieren, und einige, die dies nicht tun. Es gibt einige, die sich automatisch erneuern, wie z. B. das Blut, und andere, die dies nicht tun; es gibt einige, die Auswirkungen auf den Nachwuchs haben, auf das Erbgut und die Persönlichkeit des Einzelnen, wie z. B. die Hoden, die Eierstöcke und die Zellen des Nervensystems, und andere, die nicht solche Auswirkungen haben.
Die zweite Kategorie, die Transplantation eines Organs von einer toten Person, beinhaltet das Folgende:
Es sollte angemerkt werden, dass der Tod in zwei Kategorien fällt:
Der Hirntod, wobei alle körperlichen Funktionen vollständig erloschen sind und mit medizinischen Mitteln nicht wiederhergestellt werden können.
Wenn Herzschlag und Atmung vollständig ausbleiben und mit medizinischen Mitteln nicht wiederhergestellt werden können.
Beide dieser Kategorien wurden in der Resolution des Rates in seiner dritten Sitzung erörtert.
Die dritte Kategorie, die Transplantation von einem Fötus, beinhaltet drei Arten der Verwendung:
Wenn der Fötus spontan abgeht (Fehlgeburt)
Wenn der Fötus absichtlich durch medizinische oder kriminelle Mittel abgetrieben wird
Wenn die Befruchtung außerhalb des Uterus erfolgt
In Bezug auf die Regeln der Scharī`ah:
1.Es ist erlaubt, ein Organ von einer Stelle des menschlichen Körpers an eine andere desselben Körpers zu verpflanzen, doch es muss darauf geachtet werden, dass der erwartete Nutzen einen möglichen Schaden übersteigt. Dies ist abhängig von der Bedingung, dass ein Organ oder Körperteil ersetzt, dass dessen eigentliche Gestalt oder Funktion wiederhergestellt, dass ein Defekt korrigiert oder eine Deformation, die psychischen oder physischen Schaden verursacht, beseitigt wird.
2. Es ist erlaubt, ein Organ vom Körper einer Person zu einer anderen zu übertragen, wenn es ein Organ ist, das sich selbst automatisch erneuert, wie z. B. Blut und Haut. Doch es muss darauf geachtet werden, dass der Spender qualifiziert ist und die Bedingungen der Scharī`ah erfüllt.
3. Es ist erlaubt, Organe zu verwenden, die dem Körper einer anderen Person wegen einer Krankheit entnommen wurden, wie z. B. wenn die Hornhaut des Auges einer Person genommen wird, deren Augen wegen einer Erkrankung entfernt wurden.
4. Es ist harām, ein Organ zu transplantieren, von dem das Leben abhängt, wie z. B. das Herz eines Lebenden zu jemand anderem.
5. Es ist harām, ein Organ von einer lebenden Person zu transplantieren, wenn die Entfernung eine essentielle Funktion unterbricht, selbst wenn das Leben nicht davon abhängt, wie z. B. die Entfernung der Hornhaut beider Augen. Doch wenn es nach der Entfernung noch eine teilweise Funktion gibt, dann unterliegt die Angelegenheit einer weiteren Diskussion, wie wir unter Punkt 8 weiter unten sehen werden.
6. Es ist erlaubt, ein Organ von einer toten Person auf eine lebende zu übertragen, deren Leben oder grundsätzliche Funktionen davon abhängen, unter der Voraussetzung, dass der Verstorbene vor seinem Tod die Einwilligung dazu gegeben hat oder dass sie nach seinem Tod von seinen Erben oder von den dafür zuständigen Behörden, falls seine Identität unbekannt war oder er keine Erben hatte, gegeben wurde.
7. Es sollte angemerkt werden, dass die oben erläuterte Erlaubnis für Organtransplantationen der Bedingung unterliegt, dass die Organe nicht verkauft werden, denn es ist unter keinen Umständen gestattet, menschliche Organe zu verkaufen.
Was das Spenden von Geld seitens des Empfängers anbelangt, um das erforderliche Organ zu erhalten oder um Entschädigung zu leisten oder den Spender zu ehren, so unterliegt dies dem Ijtihād und weiterer Diskussion.
8. Alle Fälle, die mit dieser Angelegenheit zu tun haben, unterliegen weiterer Forschung und Diskussion, und sie sollten in zukünftigen Sitzungen angesichts medizinischer Erhebungen und unter Einbeziehung der Regeln der Scharī`ah studiert und erörtert werden. Und Allah weiß es am besten.
Zitiert aus den Resolutionen des Islamischen Fiqh Rates.
Für weitere Informationen siehe in der Antwort zu Frage Nr. 2159.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
www.diewahrereligion.de
http://www.islam-qa.com/en/ref/107690/organ%20donation
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary
Barak Allahu feek Schwester,
nun kann ich mit gutem Gewissen in šāʾa llāh diesen Ausweis ausfüllen.[/align]
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