Hier ist eine Fatwa auf Englisch diesbezüglich:
http://www.islam-qa.com/en/ref/2450/
Dort wird folgendes Hadith erwähnt: Ibn Umar (möge Allah zufrieden mit ihm sein) berichtete, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: "Kein Mann sollte einen Heiratsantrag über den Antrag seines Bruders machen, bis der erste diesen auf gibt oder ihm seine Erlaubnis gibt." (Buchari, 4746)
Zusammenfassend wird diesbezüglich u.a. erklärt:
Die Mehrheit der Gelehrten sagten, dass dies auf ein Verbot hinausläuft...Die Schaafis und Hanbalis sagten: Es ist verboten, wenn die Frau, bei der ein Antrag gestellt wurde oder wenn ihr festgesetzter Vormund, angeben, dass sie den Antrag akzeptiert, aber wenn sie angegeben hat, dass sie den Antrag ablehnt, so ist es nicht verboten. Wenn der zweite Mann die Situation nicht kennt, dann ist es ihm erlaubt einen Heiratsantrag zu machen, weil das Grundprinzip ist, dass Heiratsanträge zu machen erlaubt ist... Wenn die Frau weder auf die eine noch auf die andere Art geantwortet hat, so ist es erlaubt.
Al-Tirmidhi berichtete von al-Schaafi, dass die Bedeutung von dem Hadith ist: Wenn ein Mann einer Frau einen Antrag macht und sie ihn mag und akzeptiert, so sollte niemand anderes danach ihr einen Antrag machen, aber wenn er (der zweite Mann) nicht weiß, dass sie diesen Antrag mochte und akzeptiert hat, dann ist nichts Falsches daran ihr einen Antrag zu machen.
Wenn es kein Wort in Form einer Akzeptanz oder Ablehnung von der Frau gibt, sagen manche Schaafis, dass dies definitiv erlaubt ist...Al Schaafi sagte, dass im Falle einer Jungfrau ihre Stille eine Akzeptanz des Bewerbers beinhaltet.