19-05-2008, 01:56 AM
Gazakom Allah Khair für die Antworten.
Ich habe die Quelle von einige Hadithe gefunden, aber leider sind alle in arabisch. Hier ist die Zusammenfassung.
Fatima bint Esed schrieb:
Imam Sadiq as.: Sobald ein gläubiger Mensch eine Sünde begeht, setzt Gott ihm eine Frist von sieben Stunden. Wenn er innerhalb dieser Zeit Gott um Verzeihung bittet und bereut, wird diese Sünde nicht zu seinen Lasten niedergeschrieben.
Sollten jedoch diese Stunden verstrichen und er nicht reuevolle umkehren, so erfolgt auf seinem Namen die Eintragung des hässlichen Tuns.
Es gibt ein Hadith mit sieben Stunden. Shaikh Alalbani ( möge Allah ihm barmherzig sein) hat in seinem Buch Alsilsilah Aldaifa "Die schwache Überlieferungskette" Hadith nummer 2237 dieses Hadith als gefälscht (Mawdu) eingestuft.
Mit sechs Stunden gibt's mehrere Überlieferung. Viele wurden von Shaikh alalbani als Schwach oder gefälscht eingestuft. Aber einen Hadith ist als Gut (Hasan) eingestuft und zwar in dem Buch Sahih Algamea' "Die richtigen Sammlung" von Shaikh Alalbani, Hadithnummer 2097.
In Sha Allah, das hat uns geholfen.