Fatima bint Esed schrieb:
Slema..erst mal...also ich hab mal wieder ne Frage....und zwar..
Ich hab heute mit paar Freundinnen über das Kopftuch geredet...wer alles meine Haare sehen darf und wer nicht also alle Mahrams ist ja klar..... da meinte meine Freundin..sie hätte gehört das nicht muslimische Frauen meine Haare gar nicht sehen dürfen...weil die eben anderes sind??..!! oder irgendwie so...stimmt das??..
also..
Darf mich eine Frau die nicht Muslima ist meine Haare sehen??..
:salambox:
Ich habe gehört, dass es einer kâfir Frau verboten ist, eine muslimische Frau ohne Hijâb
zu sehen. Trifft dies auf meine Schwiegermutter zu, die eine Ungläubige ist?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Die Gelehrten sind bezüglich des Urteils darüber, ob muslimische Frauen ihren Hijâb vor
nicht-muslimischen Frauen abnehmen können, unterschiedlicher Meinung, weil sie sich in
ihrer Interpretation der Âyah in Sûrat al-Nûr (ungefähre Bedeutung) unterscheiden:
„…und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren
Gatten… oder ihren Frauen…“ [al-Nûr 24:31]
Es gibt drei Meinungen bezüglich des Tafsîr dieser Aussage:
1. Dass es muslimische Frauen bedeutet;
2. Dass es alle Frauen bedeutet, muslimisch und nichtmuslimisch;
3. Dass es vorzugsweise muslimische Frauen bedeutet, aber nicht bindend ist.
1. Die korrektere Ansicht – und Allâh weiß es am besten – ist, dass es einer
muslimischen Frau erlaubt ist, (ohne Hijâb) vor einer kâfir Frau zu erscheinen,
außer wenn sie befürchtet, dass die Frau sie ihrem Mann oder irgendeinem
anderen Fremden (nicht-mahram Mann) beschreiben könnte. In diesem Fall muss
sie ihren Hijâb vor dieser Frau anbehalten. Es gibt in dieser Sache keinen
Unterschied zwischen einer kâfir Frau und einer schlechten muslimischen Frau.
2. Unter den Beweisen (Dalîl), dass es erlaubt ist, den Hijâb vor einer kâfir Frau
abzunehmen, ist der Hadîth von ‘Â’isha (möge Allâh mit ihr zufrieden sein), in
dem sie erwähnt, dass eine jüdische Frau hereinkam, um sie zu besuchen, und
sagte: „Möge Allâh dich vor der Fitnah der Pein im Grab bewahren…“ (Berichtet
von al-Bukhâri, 1007; Muslim, 584)
Sheikh ‘Abd al-‘Azîz ibn Bâz (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte:
„Es ist nicht verpflichtend, den Hijâb vor ihnen – den nicht-muslimischen Frauen –
zu tragen, weil sie gemäß der korrekteren der beiden Meinungen der Gelehrten
wie alle anderen Frauen sind.“
(Fatâwa al-Mar’ah al-Muslimah, 2/582)
3. Was die muslimische Frau vor einer kâfir Frau entblößen kann, ist dasselbe wie
das, was sie vor ihren Mahrams zeigen darf, d.h. die Stellen des Schmucks oder
die Stellen des Wudû’.
Sheikh Muhammad Sâlih ibn ‘Uthaymîn sagte: „Vor ihren Mahrams darf sie
Gesicht, Kopf, Hals, Hände, Unterarme, Füße und Waden entblößen und alles
andere muss sie bedecken.“
(Fatâwa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/417)
Und Allâh weiß es am besten.
Fatâwa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/417