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unislamische Hochzeitsfeier
#1
Bismillah Ar Rahman Ar Rahim-
As salamu aleikum wa rahmatullah wa barakatuh-

Im Islam gilt man als verheiratet wenn:(aus Islam Fatwa)
"Im Islam zählt man verheiratet, sobald der Vater des Mädchens zugestimmt hat, der Bräutigam es vor den Zeugen akzeptiert und die Brautgabe zahlt, so ist die Ehe in Kraft gesetzt und bei Allah gültig"

Wie ist das Urteil hierfür wenn eine Hochzeits/Verlobungsfeier gemacht wird die gegen jegliche islamischen Grundsätze verstösst-Musik-Tanz- übermässig Teuer, obgleich die Familien staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten , Männer und Frauen gemischt keine Quran Rezitation -kein Adhan zum Gebet etc halt das ganze Gahilliya Programm-
Fatwas und Hadithe bezüglich o.g. verbotener Dinge sind mir bekannt es geht mir nur um eine Frage;

Gilt dann das Paar im Islam auch als verheiratet wenn obiger Grundsatz --Brautgabe,Zeugen etc erfüllt ist-
Wenn nicht würde dann doch das Paar im Umkehrschluss in Zina leben?

Antworten darauf wünsch ich mir ausschliesslich in gewohnt vorbildlicher Form dieses Forums bitte nur mit eindeutiger Belegung inschaAllah.
Jazak allahu khairan
  


Nachrichten in diesem Thema
unislamische Hochzeitsfeier - von Malik Michele - 09-05-2008, 11:42 PM
RE: unislamische Hochzeitsfeier - von Malik Michele - 10-05-2008, 09:38 PM

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