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wie sahi ist dieser hadith?
#1
Salam_wr_wb

der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die erste Tat, für die die Menschen am Tag der Auferstehung zur Rechenschaft gezogen werden, ist das Gebet. Unser Herr wird zu Seinen Engeln sagen, obwohl Er es am besten weiß: `Schaut auf das Gebet Meines Dieners, ob es vollständig ist oder mangelhaft.` Wenn es vollständig ist, wird es für ihn als vollständig aufgeschrieben, und wenn irgendetwas davon fehlt, wird Er sagen: `Schaut, ob Mein Diener freiwillige (Gebete) vorzuweisen hat.` Wenn er freiwillige (Gebete) hat, so wird Er sagen: `Vervollständigt für Meinen Diener die obligatorischen Gebete mit seinen freiwilligen.` Dann werden die übrigen Taten auf die gleiche Weise beurteilt.“ (Abu Dawud #864).

also wenn diese hadith sahi ist bedeutet das, das man z.B. verpasste gebete mit der absicht als freiwillige gebet nachholen sollte.
wäre sehr nett wenn das mir jemand beantworten könnte.
wäre dann auch ein grosse nutzen für unsere umma.

Wa_salam_wr_wb









#2
Salamu aleikum wa rahmatullah,

der Hadith ist Sahih und hat die Nr. 864:

حدثنا يعقوب بن إبراهيم ثنا إسماعيل ثنا يونس عن الحسن عن أنس بن حكيم الضبي قال : خاف من زياد أو بن زياد فأتى المدينة فلقي أبا هريرة قال فنسبني فانتسبت له فقال يا فتى ألا أحدثك حديثا قال قلت بلى رحمك الله قال يونس أحسبه ذكره عن النبي صلى الله عليه وسلم قال إن أول ما يحاسب الناس به يوم القيامة من أعمالهم الصلاة قال يقول ربنا جل وعز لملائكته وهو أعلم انظروا في صلاة عبدي أتمها أم نقصها فإن كانت تامة كتبت له تامة وإن كان انتقص منها شيئا قال انظروا هل لعبدي من تطوع فإن كان له تطوع قال أتموا لعبدي فريضته من تطوعه ثم تؤخذ الأعمال على ذاكم قال الشيخ الألباني : صحيح

Dies ist der Isnad und Sheikh Albani rah sagt der Hadith ist Sahih deshalb sagen die Gelehrten sollte man die freiwilligen Gebete machen so das man seine Gebete verfollständigt, da unsere Gebete leider sehr oft an Demut und an Ordnung mangeln.

Wa Allahu A3lam
#3
Salam_wr_wb

Er erinnert sich nicht an die Anzahl der Gebete und der Fastentage, die er schuldet. Was sollte er tun?

‎‎Frage (Nr. 72216):

‎‎Wenn jemand sich nicht daran erinnern kann, wie viele Gebete und Fastentage er unterlassen hat, wie sollte er sie nachholen?

‎‎Antwort:

‎‎Alles Lob gebührt Allah.

‎‎Erstens:

‎‎Wenn Gebete verpasst wurden, dann muss eines der folgenden drei Szenarien zutreffen:

‎‎1. Das Gebet wurde aus einem Grund wie Schlafen oder Vergessen verpasst. In diesem Fall muss es nachgeholt werden, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer ein Gebet vergisst oder er schläft und verpasst es, dann ist die Sühne dafür, dass er es betet, wenn er sich daran erinnert.“ (Bukhāri #572; Muslim #684).

‎‎Er sollte diese Gebete in der Reihenfolge, wie sie vorgeschrieben sind, verrichten, aufgrund des Hadīth von Jābir ibn `Abd-Allah, demgemäß `Umar ibn al-Khattāb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) am Tag von al-Khandaq, nachdem die Sonne untergegangen war, kam und damit begann, die Kuffār der Quraisch zu verfluchen. Er sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich konnte nur schwer `Asr beten bis die Sonne beinahe untergegangen war.“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Bei Allah, ich habe auch noch nicht gebetet.“ Wir gingen zu Bat-hān und er verrichtete Wudū’ und wir taten es ebenfalls. Dann betete er `Asr nachdem die Sonne untergegangen war, danach betete er Maghrib. (Bukhāri #571; Muslim #631).

‎‎2. Er versäumte das Gebet aus einem Grund, doch er war sich dessen nicht bewusst, wie z. B. bei Ohnmacht. In diesem Fall wird ihm das Gebet erlassen und er muss es nicht nachholen.

‎‎Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ich war in einen Verkehrsunfall verwickelt und blieb für drei Monate im Krankenhaus, wo ich nicht erwachte und ich betete die ganze Zeit nicht. Ist mir das Gebet erlassen oder muss ich all die verpassten Gebete nachholen?“

‎‎Sie antworteten: „Die Gebete während des erwähnten Zeitraums werden in deinem Fall erlassen, solange du während dieser Zeit bewusstlos warst.“

‎‎Sie wurden außerdem gefragt: „Wenn jemand für einen Monat bewusstlos bleibt, während dieser Zeit nicht betet und dann sein Bewusstsein wiedererlangt – muss er die verpassten Gebete nachholen?“

‎‎Sie antworteten: „Er muss die in diesem Zeitraum verpassten Gebete nicht nachholen, denn er fällt unter dieselbe Regel wie derjenige, der krank ist, und der Stift wird für den Kranken erhoben (d. h. seine Taten werden nicht aufgezeichnet).“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah #6/21).

‎‎3. Er verpasste die Gebete ohne Grund. In diesem Fall gelten zwei Szenarien:‎‎
Entweder leugnet er, dass sie obligatorisch sind, und weigert sich, dies zu akzeptieren. In diesem Fall gibt es keine Meinungsverschiedenheit, dass dies Kufr ist, und er hat nichts mit dem Islam zu tun. Er muss dem Islam beitreten und all die Pflichten und Verpflichtungen der Religion erfüllen, doch er muss die Gebete, die er verpasste, als er Kāfir war, nicht nachholen.

‎‎Oder er betete nicht, weil er nachlässig und faul war. In diesem Fall sind die Gebete nicht gültig, wenn er sie nachholt, denn er hatte zu der Zeit, als er sie verpasste, keine Entschuldigung. Allah hat das Gebet zu festen, genau definierten Zeiten vorgeschrieben, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (4:103)

‎Und der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer eine Handlung einführt, die nicht Teil unserer Sache ist, der wird zurückgewiesen.“ (Bukhāri #2697; Muslim #1718).

‎‎Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ich habe bis zum Alter von 24 nicht gebetet. Jetzt verrichte ich mit jedem Fard (Pflichtgebet) ein weiteres Fard. Ist es mir erlaubt, dies zu tun? Sollte ich so fortfahren oder gibt es etwas anderes, was ich zu tun habe?“

‎‎Er antwortete: „Derjenige, der absichtlich Gebete verpasst, muss sie nicht nachholen, gemäß der korrekten Ansicht der Gelehrten. Vielmehr muss er bei Allah bereuen, denn das Gebet ist die Grundlage des Islams und es zu unterlassen ist die größte aller Sünden. Tatsächlich wird dadurch großer Kufr begründet gemäß der korrekteren von zwei Gelehrtenmeinungen, denn es wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.“ (Imām Ahmad und die Autoren von al-Sunan mit einem sahīh Isnād von Buraydah [möge Allah mit ihm zufrieden sein]).

‎‎Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Zwischen einem Mann und Schirk sowie Kufr steht das Unterlassen des Gebets.“ (Imām Muslim in seinem sahīh Werk von Jābir ibn `Abd-Allah [möge Allah mit ihm zufrieden sein]). ‎‎Und es gibt weitere Ahādīth, die dasselbe bestätigen.

‎‎Was du zu tun hast, ist, bei Allah aufrichtig zu bereuen, indem du das, was du in der Vergangenheit getan hast, bedauerst, mit dem Gebet beginnst und fest entschlossen bist, nicht wieder rückfällig zu werden. Du musst nichts nachholen, weder die Gebete noch etwas anderes. Alles, was du zu tun hast, ist zu bereuen. Lob sei Allah, Der die Reue desjenigen, der bereut, annimmt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (24:31).

‎‎Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Derjenige, der seine Sünde bereut, ist wie derjenige, der überhaupt keine Sünde begangen hat.“

‎‎Du musst aufrichtig in deiner Reue sein, dich selbst zur Rechenschaft ziehen und dich bemühen, deine Gebete regelmäßig, pünktlich und in der Gemeinschaft zu verrichten. Außerdem musst du Allah um Vergebung für das, was du getan hast, bitten, viele rechtschaffene Taten verrichten und optimistisch sein, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Ich bin wahrlich allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt (an Meine Einheit und niemanden neben mit anbetet) und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ (20:82).

‎‎Nach der Erwähnung von Schirk, Mord und Zina (Unzucht) sagt Allah in der Surah al-Furqān (ungefähre Bedeutung): „… Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht, und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets allvergebend und barmherzig.“ (25:68-70).

‎‎Wir bitten Allah darum, uns und dich rechtzuleiten, unsere Reue aufrichtig sein zu lassen und uns zu helfen, mit dem Verrichten guter Taten fortfahren zu können.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn Bāz #10/329, 330)

‎‎Zweitens:

‎‎Hinsichtlich des Nachholens der verpassten Fastentage: Falls du nicht fastetest, während der Zeit, in der du nicht gebetet hast, dann musst du diese Tage nicht nachholen, denn derjenige, der nicht betet, ist ein Kāfir im Sinne des großen Kufr, wodurch er sich außerhalb der Grenzen des Islams befindet – wie oben bewiesen. Wenn ein Kāfir Muslim wird, ist er nicht verpflichtet gottesdienstliche Handlungen nachzuholen, die er während seiner Zeit als Kāfir verpasste.

‎‎Doch wenn du zu einer Zeit nicht fastetest, zu der du aber gebetet hast, dann gilt eines der folgenden beiden Szenarien:

‎‎Entweder du hast in der vorhergehenden Nacht nicht die Absicht zum Fasten gefasst und hast dich entschieden, nicht zu fasten. In diesem Fall ist das Nachholen der Fastentage nicht gültig, denn du hast es versäumt, die gottesdienstliche Tat zu der Zeit, zu der sie islamisch vorgeschrieben gewesen wäre, zu verrichten und dies ohne Entschuldigung.

‎‎Oder du hast mit dem Fasten begonnen, es aber während des Tages abgebrochen. In diesem Fall musst du es nachholen, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl demjenigen, der an einem Tag im Ramadān Geschlechtsverkehr hatte, Buße dafür zu tun. Er sagte zu ihm: „Faste stattdessen an einem anderen Tag.“ (Abu Dawud #2393; ibn Mājah #1671; von al-Albāni in Irwa’ al-Ghalīl #940 als sahīh klassifiziert).

‎‎Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über das Urteil hinsichtlich des Abbrechens des Fastens während eines Ramadān-Tages ohne Rechtfertigung befragt. Er antwortete: „Das Brechen des Fastens ohne Rechtfertigung während des Tages im Ramadān ist eine schwere Sünde, durch die jemand zum Fāsiq (Übeltäter) wird. Er muss bei Allah bereuen und den Tag nachholen, als er sein Fasten brach. Das heißt, wenn er während des Tages, an dem er sein Fasten ohne Entschuldigung brach, fastete, dann hat er gesündigt und er muss den Tag nachholen, denn als er ihn begann, wurde dieser bindend für ihn. Daher muss er ihn nachholen, wie bei einem Schwur. Doch wenn er ihn gar nicht fastete, absichtlich, ohne Rechtfertigung, dann ist es am wahrscheinlichsten, dass er ihn nicht nachholen muss, denn dies wird ihm nicht zum Vorteil gereichen, da es von ihm auf keinen Fall angenommen wird. Das Grundprinzip für jede Art des Gottesdienstes, der zu einer bestimmten Zeit verrichtet werden muss, lautet, dass, wenn er ohne Rechtfertigung bis außerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums verspätet wird, er nicht akzeptiert wird, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer eine Handlung einführt, die nicht Teil unserer Sache ist, der wird zurückgewiesen.“ Außerdem hat er die von Allah gesetzten Grenzen überschritten und das Überschreiten der Grenzen Allahs ist Dhulm (eine Missetat) und gute Taten werden von einem Übeltäter nicht angenommen. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.“ (2:229)


‎‎Wenn er die gottesdienstliche Tat vor der Zeit ausführte - d. h. bevor der Zeitraum dafür begann - so wurde sie von ihm nicht angenommen und wenn er sie danach verrichtet, so wird sie nicht von ihm angenommen werden, es sei denn, er hat eine Rechtfertigung.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #19, Frage Nr. 45).

‎‎Was er zu tun hat, ist die aufrichtige Reue von all seinen Sünden, das regelmäßige und rechtzeitige Verrichten seiner Pflichten, das Aufgeben der schlechten Taten, das Ausführen vieler nāfil Taten und Handlungen der Anbetung.

‎‎Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A
Wa_salam_wr_wb
#4
Barak Allahu feeki für diesen Post :)
Hat mir sehr geholfen alhamdulillah
#5
wa aleikum selam

nein also abul hussein sagte das auch mal im dars und erwähnte einen hadith vom prophet als eine frau von ihm fragte ob wir auch die nicht gebeteten freiwilligen bzw sunna gebete beten sollte er sagte nein
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#6
Salam_wr_wb

nein die sunan meinte ich sowiesonicht ich meinte die verpassten fard
  


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