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Normale Version: Frage zum Wochenbett/moscheeaufenthalt
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Salamualeykum wa rahmatullahi wa barakatu 

In sha Allah geht es euch allen gut.

Meine Frage

Wenn eine Frau ein Baby gebärt befindet sie sich 40 Tage im Wochenbett.
D.h. Sie darf 40 Tage nicht beten.
Ist es ihr erlaubt sich in dieser Zeit in eine Moschee zu begeben, dessen gebetsräume aber nicht zu betreten?
D.h. Die Moschee hat auch weitere Aufenthaltsräume (Küche etc) und sie würde beim betreten des Gebäudes zuerst in einen Innenhof kommen, da die gebetsräume extra Eingänge haben. 

Es geht um eine Trauerversammlung bei der sie in der Küche mithelfen will.

Barakallahu feekum
wa alaikum assalam
ist es eine moschee oder sind es "nur" gebetsräume?
wenn es gemietete räumlichkeiten sind , darf jede die räume betreten

Gelten Regeln der Moschee für angemietete Gebetplätze?
Frage:
Wir haben in unserer Gemeinschaft einen Platz als „Musalla“ (Gebetsplatz) angemietet, wo wir die fünf täglichen Gebete und das Freitagsgebet verrichten. Dieser Platz befindet sich nicht im Besitz einer muslimischen Gemeinschaft, vielmehr wird er nur gemietet.
Gelten für diesen Ort die gleichen Regeln wie für eine Moschee? Müssen wir z.B. das Tahiyatul-Masjid (Gebet zur Begrüßung der Moschee) beten, oder dürfen Frauen zur Zeit ihrer Menstruation diesen Ort betreten?
Eine andere Sache ist die, dass wir in einem kleinen Geschäft innerhalb der Musalla Schriften verkaufen, um einen Teil der Miete damit abzudecken.
Nach dem Freitagsgebet wird dies bekannt gegeben. Wie ist der islamische Standpunkt diesbezüglich? Gilt das als Handel, der dort verboten ist?
Antwort:
Die Regeln der Moschee gelten für diesen Ort nicht. Es ist eine Musalla (Gebetsplatz), wie deutlich aus der Tatsache, dass er jemandem anderes gehört, hervor geht. Der Besitzer könnte dieses Gebäude jederzeit verkaufen. Es ist eine Musalla, keine Moschee und folglich gelten hier nicht die Regeln der Moschee.
Frage:
Sind der Buchverkauf oder Bekanntmachung für kommerzielle Zwecke darin erlaubt oder ist dies unpassend für eine Musalla?
Antwort:
Ich denke, dass dies selbst für eine Musalla unpassend ist, da es die Leute vom Gedenken Allahs ablenkt und definitiv die Betenden dort stört.
Frage:
Dürfen menstruierende Frauen diesen Ort betreten?
Antwort:
Ja, es gibt nichts dagegen auszusetzen, wenn sie dorthin gehen und sich dort aufhalten.
Frage:
Sollte man beim Betreten Tahiyatul-Masjid beten?
Antwort:
Nein, das ist nicht notwendig. Sie sollten nur die normalen Sunnah-Gebete verrichten.
Sheikh Muhammad ibn Salih Al-Uthaimeen.
http://islamfatwa.de/gottesdienste-ibada...etsplaetze

Welches sind die Kriterien für eine Moschee


Ich möchte wissen, welches die Kriterien für eine Moschee sind? Also mit anderen Worten, welches sind die notwendigen Bedingungen die ein Gebäude / Raum erfüllen müssen, um zur Moschee zu werden? Und wenn ein Ort eines dieser Kriterien nicht erfüllt, sondern die 5 Gemeinschaftsgebete dort alltäglich verrichtet werden , ob es dann das gleiche ist wie das Beten in der Gemeinschaft zu Hause?
Antwort:
Eine Moschee ist ein Ort, für den Zweck die fünf täglichen Gebete auf permanenter Basis anzubieten und ist für diese Absicht gewidmet. Ein Ort wird eine Moschee, wenn eine allgemeine Erlaubnis gegeben wird, darin zu beten und es klar gestellt wird, dass es sich um eine waqf (fromme Stiftung)handelt oder eine Stiftung für die Sache Allahs gegeben wurde, oder es nicht festgelegt wurde, nach der Mehrheit der Gelehrten abgesehen von Schāfi ` '. Siehe : al- al- Mawsû'ah Fiqhiyyah , 37/220
Ibn Qudaamah (möge Allah ihm barmherzig sein ) sagte: Eine waqf (fromme Stiftung) ist gültig, wenn sie mündlich bekannt gemacht wurde oder durch Maßnahmen, wenn z.B. eine Person eine Moschee baut und den Menschen die Erlaubnis gibt, in ihr zu beten, oder er gründet einen Friedhof und gibt den Menschen die Erlaubnis, die Toten dort zu begraben, denn das ist der Brauch , und so etwas zeigt, dass etwas ein waqf ist. So ist es zulässig, (die Stiftung) durch Taten einzuführen, so wie auch mündlich. Das ist so als wenn eine Person Nahrung für seine Gäste anbietet. Zitat-Ende aus al- Kaafi , 2/250
Eine Moschee ist nicht mehr im Eigentum desjenigen, der es erbaut (oder erbauen lässt), weil es ein waqf (fromme Stiftung) ist, so ist es ihm nicht erlaubt, es zu verkaufen. Es gibt Gebetsräume (Musallas) , die in Büros und Schulen eingerichtet werden , diese fallen nicht unter die Regelungen der Moscheen, weil sie nicht als waqfs eingeführt wurden und als solche sie nicht aufhören, das Eigentum des Besitzers zu sein. Darüber hinaus werden die fünf täglichen Gebete meistens nicht regelmäßig in ihnen angeboten.
Es heißt in Fatawa al- Lajnah ad - Daa'imah (5/ 169) : Was ist der Unterschied zwischen einer Moschee und einem Gebetsraum (Musalla) ? Was ich meine: soll ich das Gebet zur Begrüßung der Moschee ( al- Masjid tahiyat ) zwingend beten in einem Gebetsraum oder fällt er nicht unter dieser Regelung? Oder ist es mustahabb (erwünscht) und empfohlen ?
Sie antworteten:
Eine Moschee ist ein Ort, der reserviert wurde für das Angebot der regelmäßigen obligatorischen Gebete und zwar dauerhaft und zu diesem Zweck gewidmet. Ein Gebetsraum oder Gebetsort ( Musalla ) ist ein Ort, der zum Gebet genutzt wird gelegentlich, wie der " Eid Gebete, Bestattung ( janaazah ) Gebete und so weiter, und es ist nicht festgelegt wie ein waqf (fromme Stiftung)für die fünf täglichen Gebete.

Es ist nicht von der Sunnah , das Begrüßungsgebet anzubieten beim Betreten einer Musalla , sondern es ist eine Sunnah , dieses Gebet anzubieten beim Betreten einer Moschee für jemanden, der sich in der Moschee hinsetzen will, so sollte er es tun, bevor er sich hinsetzt , denn der Prophet sallalahu aleihi wa salam sagte: "Wenn einer von euch die Moschee betritt , lasst ihn sich nicht hinsetzen , bis er zwei rak'ahs gebetet hat . " Sahih Muslim und Bukhary.

Und Allah ist die Quelle der Kraft. Möge Allah Segnungen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad und seine Familie und Gefährten senden. Zitat Ende. Shaykh 'Abd al- ' Aziz ibn ' Abdullah ibn Baz , Shaykh ' Abdullah ibn Ghadyaan , Scheich Salih al - Fawzaan ; Shaykh 'Abd al- ' Aziz Aal ash- Sheikh , Scheich Bakr Abu Zayd
Scheich Ibn Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein ) wurde über den Unterschied zwischen einer Moschee und einem Gebetsraum befragt, und wann ein Ort als Moschee betrachtet werden kann.
Er antwortete : Im Hinblick auf die allgemeine Bedeutung die ganze Erde ist eine Moschee weil der Prophet sallalahu aleihi wa salam sagte: " . Die Erde wurde zu einem Ort der Niederwerfung und als Mittel der Reinigung für mich gemacht " Im Hinblick auf die besondere Bedeutung, dass eine Moschee ein Ort ist, der für den Zweck der Gebete auf permanenter Basis hergestellt worden ist und speziell für diesen Zweck, ob es aus Steinen , Schlamm oder Zement, oder nicht aufgebaut wurde.

Im Hinblick auf den Gebetsraum (Musalla) oder Gebetsort, ist dies ein Ort , an dem eine Person beten will , aber er macht es nicht zu einem Ort für das Gebet auf permanenter Basis (also regelmäßig), sondern er betet es , wenn die Zeit für das Gebet kommt. Dies ist keine Moschee.
Der Beweis dafür ist die Tatsache, dass der Gesandte sallalahu aleihi wa salam naafil Gebete in seinem Haus betete , und sein Haus war keine Moschee. Ebenso ' Utbaan ibn Malik lud ihn sallalahu aleihi wa salam ein in sein Haus zu kommen um an einem Ort zu beten, " Utbaan benutzte diesen als Gebetsraum oder Gebetsplatz, und dieser Ort war keine Moschee. So ein Gebetsraum ist ein Ort für das Gebet, ohne dass er als öffentliche Moschee eingerichtet wurde, in der die Menschen beten können, und der speziell für diesen Zweck eingerichtet wurde. Zitat-Ende aus Fatawa ash- Shaikh Ibn Uthaimin , 12/394
Aus dem obigen können wir schließen, dass eine Moschee ein Ort ist, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
1 - Es wurde als waqf (fromme Stiftung) eingestellt und ist nicht mehr Eigentum desjenigen, der sie gründete
2 - Allgemeine Erlaubnis, in ihm zu beten, dh, alle, die in ihr beten wollen, dürfen nicht daran gehindert werden
3 - Es wird für den Zweck der fünf täglichen Gebete regelmäßig anzubieten und dauerhaft festgelegt.
Und Allah weiß es am besten.
http://www.islam-qa.com/en/170800

Musallas kommen nicht unter die gleichen Regelungen wie Moscheen:
Gebetsräume , die in Häusern oder in Institutionen und Unternehmen gestellt werden , mit der Absicht, dass nur die Menschen, die dort leben und an diesen Orten arbeiten in ihnen zu beten , und welche nicht als öffentliche Moscheen gedacht sind , die offen für alle Muslime sind , kommen nicht unter die gleichen Regelungen wie Moscheen. Früher war die Praxis , dass ein Mann einen Platz in seinem Haus für das Gebet einrichtete, die als Musalla al- Bayt (der Gebetsraum des Hauses) oder Masjid al- Bayt ( die Moschee des Hauses) genannt wurde , aber diese " Moschee" nicht unter den bekannten Voraussetzungen der Moscheen ist.
Al- Bukhari (425) und Muslim ( 33) von ' Itbaan ibn Malik radiallahu anhu berichtet, dass, als er blind wurde und es zu schwierig für ihn war, in die Moschee an regnerischen Tagen zu gehen und wenn es Hochwasser gab , bat er den Propheten sallalahu aleihi wa salam in sein Haus zu kommen um an einem Platz zu beten, den Itbaan als Musalla nahm. Der Prophet sallalahu aleihi wa salam reagierte auf seinen Wunsch.
Al-Haafiz Ibn Hajar sagte: eines der Dinge, die wir aus diesem Hadith lernen, ist das Bereiten eines Platzes im Haus für das Gebet bedeutet nicht, dass es eine Waqf (fromme Stiftung)wird, auch wenn es eine Moschee genannt wird. Zitat Ende.
Ibn Qudaamah sagte in al-Mughni (4/464): die "Moschee" in einem Haus kommt nicht unter die realen Regelungen der Moscheen. Zitat Ende.
Es heißt in al-Mawsoo'ah al-Fiqhiyyah (2/121): eine Moschee im Haus ist keine Moschee im eigentlichen Sinne und kommt nicht unter die gleichen Regelungen, so es zulässig, sie zu ändern und für eine Person, die in einem Zustand der Janabah (Zustand nach Geschlechtsverkehr) ist, darin zu schlafen. Zitat Ende.
Auf dieser Grundlage sind diese Gebetsräume im Haus nicht unter die gleichen Regelungen wie Moscheen und es ist erlaubt diese in Zimmer umzuwandeln.
……….
http://www.islam-qa.com/en/136661
Salam_wr_wb

Inscha-Allah ist keine Sünde, hier die übersetzung von Bruder Abu Mikael´s , von Scheich al-´Adawy:
https://www.youtube.com/watch?v=0LHEQA-Y...EfAsdan-Qs

wenn die Frau sogar im Wochenbett oder im Periodenphase im Moschee weilen darf, dann erst recht in anderen Räumen wie Küche, Flur usw. welche nicht zu Musalla(Gebetzplatz) gehört.
Denn wie der Scheich sagte :"... der Beweis mit der Frau welche in der Moschee übernachtete , ist sehr stark und deutet auf die Erlaubnis hin..."


Wallahu a´lam
Subhanallah, das stelle ich mir schwierig vor,
40 Tage lang auf das Gebet zu verzichten.
Da ist eine ganze Menge Dhikr etc. nötig,
um sich die Demut gegenüber Allah zu bewahren.

Zum einen wird der Frau Erleichterung in der Angelegenheit des Wochenbetts gegeben,
auf der anderen Seite ist es aber auch eine große Prüfung.
Barakallahu feekum liebe Geschwister
Ich gebe da halef recht. Sie darf ohne Probleme in die Moschee und darf auch den Quran anfassen und lesen.
Den quran darf sie anfassen???
Ich dachte rezitieren ist erlaubt aber direkt anzufassen nicht...?
Salam_wr_wb

Denn es gibt hierfür auch dafür und gegen beweise, was aber eher dafür spricht, denn der Hadith in dem der Prophet  Sas einmal ´Aisha bat , ihm ein Handtuch von der Moschee zu holen, entgegnete sie :"Ich habe meine Tage", dann sagte der Prophet   Sas :
 إن حيضتك ليست في يدك
:"Deine Periode ist nicht in dein Hand" (Muslim).

hier weiter Beweise Inscha-Allah:
https://www.youtube.com/watch?v=gq-aURZ7...EfAsdan-Qs


Wallahu a´lam