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Normale Version: Küssen macht die Gebetswaschung nicht ungültig
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Frage:
Mein Mann küsst mich immer, wenn er das Haus verlässt. Selbst wenn er zum Gebet in die Moschee geht. Zuweilen habe ich das Gefühl, dass er mich voller Lust küsst. Was ist in diesem Fall mit der Gebetswaschung?
 
Antwort:
Aisha berichtete, dass der Prophet (Friede sei mit ihm) eine seiner Gattinnen küsste und beten ging ohne die Gebetswaschung zu vollziehen. (1)
Dieser Hadith beantwortet die Frage über die Berührung und das Küssen der Frau und ob man die Gebetswaschung dadurch ungültig macht.
Die Ansichten der Gelehrten gehen hier auseinander. (2)
Einige sagen, dass dies (jegliche Berührung der Frau) die Gebetswaschung ungültig macht.
Einige sagen, dass sie ungültig wird, wenn man eine Frau lüstern berührt; andererseits auch nicht. Einige sagen, dass dies die Gebetswaschung nicht ungültig mache. Die letzte Ansicht ist die stärkste. Das bedeutet, dass die Gebetswaschung des Mannes und der Frau nicht ungültig wird, solange man die Frau nur berührt oder umarmt und nicht ejakuliert oder Sekret austritt.
Solange nicht bewiesen ist, dass die Gebetswaschung ungültig wurde, bleibt sie erhalten.
Es gibt weder im Koran noch in der Sunna keinen Beweis dafür, dass die Gebetswaschung durch die Berührung der Frau ungültig wird.
Auf der Grundlage dessen wird also die Gebetswaschung nicht ungültig, wenn man die Frau umarmt oder berührt, selbst wenn es lüstern ist.
Allah weiß es am besten.

Scheich Ibn Uthaimin

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Fußnote

1. Dieser Hadith wurde von Ahmad, al- Tirmidhi, Abu Dawud, al- Nasal und Ibn Majah überliefert.
Historisch gesehen gab es eine Menge verschiedener Meinungen bezüglich der Authentizität dieses Hadithes. Al-Albani, Shuaib al-Amaut und al-Zailai erklärten ihn für authentisch. Siehe auch Muhammad Nasir al-Din al-Albani, Sahih Sunan al-Tirmidhi (Riyadh: Maktab al-Tarbiya al-Arabi li-Daul al-Khaleej, 1988), Bnd. 1, S. 26; Al-Husain al-Baghawi, Sharh alSunnah, Zuhair al-Shawish und Shuaib al-Amaut, eds. (Beirut: al-Maktab al-Islami, 1983), Bnd. 1, S. 346, fns. 1 und 2.
2. Der Grund für diese Meinungsverschiedenheiten ist der Zweifel an der Authentizität dieses Hadithes.