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Normale Version: Das Tragen von Fußkettchen
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Frage:
 
Wie lautet das Urteil über das Tragen von Fußketten als eine Art von Verschönerung?
 
Antwort:
 
Es ist erlaubt Fußketten als Verschönerung zu tragen. Jedoch ist es nicht erlaubt sie in Gegenwart eines männlichen Nichtmahrams zu schütteln, sodass man auf solchen Schmuck aufmerksam macht. Allah sagt:
 
„Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen.“ (al-Nur 31)
 
Scheich ibn Jibreen