Islam Forum - Muslim, Quran, Sunna, Deutsch

Normale Version: Wudu bevor dem Quranlesen
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Asalamu Aleykum, 
braucht man Wudu, wenn man aus einem Buch Quran rezitiert, das deutsche Übersetzung beinhaltet, also kein Mushaf ist?
Wa salam
Entschuldigt, hat sich geklärt, ich konnte jetzt erst hier im Forum etwas dazu finden. Also, ja darf man.
man kann den quran in arabisch vom laptop, pc, smartphone ohne wudu lesen
Von der Hadith von 'Ali [radiallahu 'anhu] in Sunan Abu Dawud [229], Nasai [267] und anderen, als Hasan klassifiziert von Hafidh Zubayr Ali Zai, wird deutlich, dass es generell erlaubt ist den Quran zu rezitieren, solange man nicht in einem Zustand von Janabah ist (also wenn man eine Ejakulation oder Beischlaf mit dem Ehepartner hatte, und noch nicht Ghusl gemacht hat).
Viele Gelehrte sagen, dass man den Qur'ān, hier ist speziell der Mushaf gemeint, nicht anfassen sollte, wenn man nicht Wudu hat.
Da die digitale Version des Qur'ān nicht als Mushaf gilt, gibt es keinen Grund, wieso man nicht davon ohne Wudu rezitieren sollte.
Und Allah weiß es am besten.
Hier sollte angemerkt sein, dass gemäß der Meinung der Mehrheit der Sahaba, ihren Schülern, den Gelehrten unserer Salaf und drei der gefolgten Imame, es für eine menstruierende Frau nicht erlaubt ist den Qur'ān zu rezitieren, siehe die Ausführungen von Imām Tirmidhi in seiner Sunan unter der Hadith [133] - die Hadīth ist Da'īf, aber die Ausführungen des Sheikhs sind hier von Wichtigkeit. Demnach sollte eine menstruierende Frau nichts vom Qur'ān lesen.
Allah gedenken, und Tashib etc. lesen ist sowohl für die mentruierende Frau, als eine Person die Junub ist, erlaubt (Sheikh Zubayr 'Ali Zai spricht von einem Konsens hierüber in seinem Hashia der oben genannten Hadīth).
Gemäß Sheikh Zubayr 'Ali Zai gab es manche Gelehrte des Salaf, die es einer Frau erlauben würden den Qur'ān zu lesen, sollte sie eine Hāfidha (die den Qur'ān auswendig gelernt hat) sein, damit sie nicht Gefahr läuft den Qur'ān zu vergessen.
Und Allah weiß es am besten.
*Tasbīh lesen (oder die Shahada sagen etc.)
Weitere Klarstellung:
Das Verbot bezüglich eine Junub Person, oder einer menstruierenden Person bezieht sich natürlich nur auf die Rezitation des arabischen Qur'ān, und (laut vieler Gelehrten) das Berühren des Mushaf.
Übersetzungen, Erklärungen oder generell Bücher über den Islam sind davon nicht betroffen, wie hier im Thread schon angemerkt wurde.
Und Allah weiß es am besten.
Hm ok, dann gehe ich liebe auf die sichere Seite insha’allah...aber was ist dann mit Büchern, die auf der einen Seite Arabisch und auf der anderen Seite Übersetzungen haben? Das zählt nicht oder?
Assalamu 'Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu,

ich habe gestern noch einmal bei einem Gelehrten nachgefragt, und er hat mich auf einen Artikel aufmerksam gemacht, der sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt.

Imām Mālik berichtet in seiner Muwatte [1/199, Hadīth 470], dass der Prophet ﷺ sagte:
"ألا يمس القرآن إلا طاهر" [Den Qur'ān sollte keiner berühren, außer einer Tāhir Person]. Dies wurde von Hāfidh Zubayr 'Ali Zai als Hasan klassifiziert und er schrieb dazu:
(حسن، رواہ مالک فی الموطأ (1/ 199 ح 470) والدارقطني (1/ 121، 122
[وصححہ الحاکم: 1/395]

Somit sollte eine Person ohne Wudu', oder eine menstruierende Frau den Qur'ān nicht  direkt berühren.
Imām Mālik schreibt in seiner Muwatta dazu (zusammengefasste Bedeutung): "Es ist nicht deshalb unerwünscht den Qur'ān ohne ein Wudu zu berühren, weil etwa die Person ohne Wudu etwas (dreckiges) an seiner Hand hat, vielmehr ist es aus Gründen des Respekts nicht erlaubt."

Imām Baghawi überliefert ebenfalls, dass es gemäß der Mehrheit der Gelehrten nicht erlaubt ist für eine Person ohne Wudu, oder ein menstruierenden Person den Qur'ān zu berühren, siehe Sharh as-Sunnah [1/363].

Imām Bayhaqi hat in seiner Sunan al-Kubrā ein entsprechenden Kapitel genannt, was dasselbe aussagt, siehe Sunan al-Kubrā [1/88].

Es ist von 'Abdullah ibn 'Umar [radiallahu 'anhu] überliefert, dass nur einer Tāhir Person den Qur'ān anfassen sollte [Musannaf ibn Abi Shaybah 2/361, Hadīth 7506, und die Überlieferung ist Sahīh].

Imām Ahmad ibn Hanbal (rahimahullāh) sagte dasselbe und fügte hinzu: "Auch wenn eine Person ohne Wudu' den Qur'ān lesen möchte, sollte sie den Qur'ān nicht anfassen, sondern mit 'ūd (eine Art Holzstück) die Seite umblättern." [Masāil Imām Ahmad rawayatu Sālih, 3/208, Punkt 1667]

Es ist von mehreren Gelehrten überliefert, dass es kein Problem ist den Qur'ān anzufassen, wenn er in einem Stofftuch oder ähnlichem ist. [al-Masāhif li Ibn Abi Dawūd, 759, mit einer Hasan Isnād].

Gemäß Sheikh ul-Islām Ibn Taymiyyah [Majmu al-Fatāwa 21/266], 'Allamah Ibn Rajab [Fath ul-Bāri 1/404] und Ibn Qudāmah al-Maqdisi [al-Mughni 1/202] ist unter den Sahābah kein Unterschied bezüglich dem Prizip bekannt, dass den Qur'ān nur eine Tāhir Person anfassen sollte. Sheikh 'Uthaymīn (rahimahullāh) führt hierzu aus, das Tāhir bedeutet, dass man frei von dem kleinen Zustand der Unreinheit [Hadath al-Asghar] (also ohne Wudu sein) und dem großen Zustand der Unreinheit [Hadath al-Akhbar] (also Janabah und ähnliches) ist, siehe seine Sharh Muwatta Imām Mālik [2/60].

Auch diejenigen die es zulassen, dass der Qur'ān ohne Wudu berührt wird, finden, dass es besser ist den Qur'ān nich ohne Wudu zu berühren.

Es ist erlaubt den Qur'ān ohne Wudu zu lesen, sollte man ihn nicht berühren. Dies ist über Muhammed ibn Sirīn (rahimahullah) von 'Umar bin al-Khattān [radiallahu 'anhu] berichtet! [Siehe Tarīkh al-Kabīr lil Bukhāri 1/437 mit einer Sahīh Isnād].

Ende Zitat.

Aus all dem wird dann abgeleitet, dass man ein Buch, welches man immer noch als Qur'ān bezeichnen würde, aus Respekt nicht ohne Wudu berühren sollte. Eine Übersetzung des Qur'ān würde dann genauso darunter fallen.

Andere islamische Bücher fallen nicht darunter. Wenn es also möglich ist, sollte man den Qur'ān einfach mit einem Stofftuch berühren, oder mit einem Handschuh etc. sollte man kein Wudu haben.
Seiten: 1 2