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Normale Version: 174. Frage: Eine muslimische Frau heiratet einen Christen
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Eine muslimische Frau heiratet einen Christen


174. Frage: Wie lautet die Fatwa über die Heirat einer muslimischen Frau mit einem christlichen Mann? Wie lautet die Fatwa über die Kinder einer solchen Ehe? Wie lautet die Fatwa über denjenigen, der die Erlaubnis zu einer solchen Heirat gab? Wie lautet die Fatwa über die Ehefrau, wenn sie wusste, dass eine solche Heirat ungültig ist? Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Strafe für sie angesetzt werden oder nicht? Wenn der Ehemann den Islan annimmt, wie ist dann die Fatwa bezüglich der ersten Ehevereinbarung und wie sollen sie einen neuen Ehevertrag machen?



Antwort: Es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, einen christlichen Mann oder einen Ungläubigen zu heiraten. Allah سبحانه وتعالى sagt:

وَلاَ تَنكِحُواْ الْمُشْرِكَاتِ حَتَّى يُؤْمِنَّ وَلأَمَةٌ مُّؤْمِنَةٌ خَيْرٌ مِّن مُّشْرِكَةٍ وَلَوْ أَعْجَبَتْكُمْ

"Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch noch so gut gefallen."[Al-Baqarah: 221]


Und Allah سبحانه وتعالى sagt auch:

لَا هُنَّ حِلٌّ لَّهُمْ وَلَا هُمْ يَحِلُّونَ لَهُنَّ

"Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) ihnen erlaubt."[60:10]


Die Ehe muss so schnell wie möglich anulliert werden, wenn eine solche Heirat stattgefunden hat. Wenn die Frau über diese Gesetze vorher bescheid wusste, ist sie der vorgesehenen Strafe zu unterwerfen.* Ähnlich ergeht es ihrem Vormund, den Zeugen und demjenigen, der die Hochzeit beaufsichtigt hat, wenn sie sich darüber im Klaren waren, was sie tun. Wenn sie Kinder bekommt, folgen die Kinder ihrer Mutter im Islam. Wenn der Mann nach dem Vertrag Muslim wird, ist ein neuer Vertrag abzuschließen. Allerdings muss dies geschehen, nachdem sichergestellt ist, dass sein Konvertieren wahr ist. Andernfalls könnte es sich nur um ein Hintergehen des Gesetzes handeln. Wenn er nachher abtrünnig wird, muss geköpft** werden, aufgrund des Hadith:

من بدل دينه فاقتلوه

"Derjenige, der sein Religion ändert, muss getötet werden."***



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*In der Antwort heißt es tazier, was eine Strafe nach dem Ermessen eines Gerichts bedeutet; im Gegensatz zu hadd, was die druch das Gesetz festgelegte Strafe bedeutet.
**Diese Regelung gilt nur für Länder mit islamischer Gesetzgebung und sind kein Aufruf zur Selbstjustiz, d.h. in einem Land mit islamischer Gesetzgebung, wird dieser Fall vor dem Richter entschieden und kann auch dort nicht von einer Person selbst entschieden werden
***Berichtet bei Al-Bukhary.

Schaikh Ibn Jibreen