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Normale Version: 186. Frage: Ist der Ehevertrag gültig, wenn die Frau ihre Menstruation hatte?
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Ist der Ehevertrag gültig, wenn die Frau ihre Menstruation hatte?


186. Frage: Ich bin eine junge Frau, die vor einiger Zeit ihren Ehevertrag mit einem jungen Mann abgeschlossen hat. Es geschah an einem Tag, an dem ich meine Regel hatte. Ich war mit dem Vertrag nicht einverstanden, bevor ich jemanden Offiziellen darüber befragt hatte, und er sagte, dass eine solche Heirat gültig und rechtlich in Ordnung sei. Trotzdem bin ich mit dem Vertrag nicht zufrieden. Ich möchte, dass sie mir helfen und erklären, ob dieser Vertrag richtig war oder nicht? Muss ich den Vertrag zu einer Zeit wiederholen, wenn ich nicht meine Regel habe?


Antwort: Einen Ehevertrag mit einer Frau abzuschließen, die ihre Menstruation hat, ist erlaubt und gültig. Es schadet nicht. Die Grundregel bezüglich Verträge ist, dass es erlaubt und rechtsgültig ist, solange es keinen Beweis gibt, der zeigt, dass es nicht erlaubt ist. Es gibt keinen Beweis der zeigt, dass man keinen Ehevertrag mit einer menstruierenden Frau abschließen darf. Aus diesem Grund ist der zuvor erwähnte Vertrag in Ordnung. Es ist kein Schaden dabei. Man muss auch den Unterschied zwischen einem Heiratsvertrag und einer Scheidung kennen und verstehen. Eine Scheidung ist nicht erlaubt, wenn die Frau ihre Regel hat. Das ist tatsächlich verboten. Der Gesandte Allahs Sas wurde ärgerlich, als ihn die Nachricht ereilte, dass Abdullah ibn 'Umar al-Khattab :rah: seine Frau geschieden hatte, als diese ihre Regel hatte. Der Prophet Sas befahl, dass er zu ihr zurückgehen solle und sie nicht berühren dürfe, bis sie rein sei, nochmals ihre Regel gehabt habe und abermals rein sei. Dann könnte er danach mit ihr bleiben oder sie scheiden.*

Darüber hinaus sagt Allah سبحانه وتعالى :
يَـٰٓأَيُّہَا ٱلنَّبِىُّ إِذَا طَلَّقۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِہِنَّ وَأَحۡصُواْ ٱلۡعِدَّةَ‌ۖ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ رَبَّڪُمۡ‌ۖ لَا تُخۡرِجُوهُنَّ مِنۢ بُيُوتِهِنَّ وَلَا يَخۡرُجۡنَ إِلَّآ أَن يَأۡتِينَ بِفَـٰحِشَةٍ۬ مُّبَيِّنَةٍ۬‌ۚ وَتِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِ‌ۚ وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ ٱللَّهِ فَقَدۡ ظَلَمَ نَفۡسَهُ ۥ‌ۚ لَا تَدۡرِى لَعَلَّ ٱللَّهَ يُحۡدِثُ بَعۡدَ ذَٲلِكَ أَمۡرً۬ا

"O du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch laßt sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan."[At-Talaq : 1]

Also ist es einem Mann nicht erlaubt, seine Frau zu scheiden, während sie ihre Menstruation hat. Er kann sie auch in der Zeit der Reinheit nicht scheiden, in der er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, es sei denn, es ist klar, dass sie schwanger ist. Falls sie schwanger ist, kann er sie scheiden wann immer er möchte und die Scheidung wird wirksam.
Es ist äußerst seltsam, dass unter der breiten Masse ein gewöhnliches Missverständnis aufgetreten ist, die Scheidung einer schwangeren Frau würde nicht wirksam. Das stimmt nicht. Die Scheidung einer schwangeren Frau ist wirksam. Tatsächlich sind die Gesetze darüber noch freier. Beispielsweise ist es einem Mann erlaubt, seine schwangere Frau zu scheiden, auch wenn er gerade erst mit ihr Geschlechtsverkehr hatte. Dies ist nicht so bei einer Frau, von der nicht bekannt ist, ob sie schwanger ist. Wenn er Geschlechtsverkehr mit ihr hat, dann muss er ihre nächste Regel abwarten und deren Ende, oder es wird deutlich, dass sie schwanger ist, bevor er die Scheidung aussprechen kann.
In Sura At-Talaq sagt Allah سبحانه وتعالى:
وَأُوْلَـٰتُ ٱلۡأَحۡمَالِ أَجَلُهُنَّ أَن يَضَعۡنَ حَمۡلَهُنَّ‌ۚ

"Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben."[At-Talaq :4]


Dies ist ein deutliches Zeichen, dass eine solche Scheidung wirksam ist. Darüberhinaus wird in einigen Hadith von Ibn 'Umar :rah: berichtet, dass der Prophet Sas sagte:

مره فلير جعها ثم ليطلقها طاهرا أو حاملا

"Befiehl ihm, zu seiner Frau zurückzukehren und sie dann zu scheiden, wenn sie rein ist [von ihrer Regel] oder wenn sie schwanger ist."**


Wenn klar ist, dass der Ehevertrag abgeschlossen wurde, als die Frau ihre Regel hatte, ist es ein gültiger Vertrag, ich fühle aber, dass der Mann nicht zu der Frau kommen [mit ihr allein sein] sollte, bis ihre Regel beendet ist. Dies ist besser so, denn wenn er mit ihr zusammen ist, bevor sie rein wird, ist zu befürchten, dass er mit ihr etwas zu tun könnte, das während der Menstruation verboten ist, besonders wenn er nicht in der Lage ist, sich zu kontrollieren. Insbesondere wenn es ein junger Mann ist, sollte er warten, bis sie rein wird, zu einer Zeit wenn er ihre Gesellschaft mit Geschlechtsverkehr genießen kann. Allah سبحانه وتعالى weiß es am beten.


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*Berichtet bei Al-Bukhary und Muslim.

**Diese Version wird bei Muslim berichtet.


Schaikh Ibn 'Uthaimien