Islam Forum - Muslim, Quran, Sunna, Deutsch

Normale Version: Rechtlich Ramadan frei bekommen...!?
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3

Ya'qub

Assalam Alaikum,

wie jeder weiß nähert sich Ramadan dem Ende zu und am 30.09.2008 um 8.30 gibt es dieses Gebet von 2 Raka...da möchte ich dabei sein und möchte für den Tag ganz frei bekommen von meiner Schule, um das Fastenbrechen mit meiner Familie und Bekannten zu feiern...

Ich habe gehört, dass man dazu berechtigt ist...kann jemand diese Rechtssprechung hier hochposten, damit ich es ausdrucken und den Lehren vorzeigen kann...natürlich nur, falls sie sich weigern, denn in der Oberstufe kann man nicht einfach mal so fehlen und Religion kann als unzureichender Grund gesehen werden...das würde mir viel Stress ersparen...

Baraka Allahu Fiekum...
Salam

Ich kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber ich hatte damals keine Probleme "einfachmal zu fehlen". Wenn man für Weihnachten, Silvester und was es sonst noch so gibt, Ferien bekommt, dann finde ich es unfair, wenn die Lehrer oder der Schulleiter einem verbieten, nicht zur Schule zu kommen. Das wäre doch im Widerspruch zur "Religions- bwz. Glaubensfreiheit" (wenn's die überhaupt noch gibt subhanAllah)

Wasalam

Abu Fisan

Salam_wr_wb

Wir haben hier in Deutschland das Recht der Religionsfreiheit.
___
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

„(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
________

Ich bin auch in der Oberstufe...hier ist das ganze aber mehr als einfach:
Zettel ausfüllen , Lehrer geben - khalas :)

Möge Allah dir und allen Muslimen den Weg erleichtern und uns Standhaft machen !

Aber : Ist Eid ul fitr am 30.09 oder 1.10 ?


Wa_salam_wr_wb
Wenn jmd seine religiösen Pflichten wahrnimmt,dann finde ich es bewundernswert und diesen Menschen sollte man auch entsprechend dem Gesetzt keine Steine in den Weg setzen.ABer wenn ich zB Leute wie nen Ex-Zivi-Kollegen seh,die keinen einzigen Tag Fasten,nur essen rauchen u schlechtes reden usw und dann diesen Tag frei haben wollen,sollte man dies verneinen. Wie sagt man: der Islam ist kein Wunschkonzert

Ya'qub

Assalam Alaikum,

gut danke...ich versuche es einfach...

Zu einigen Bemerkungen wie Religionfreiheit möchte ich noch was sagen...ich weiß nicht mehr wo ich das gehört habe, aber jemand meinte mal, dass der Islam als Religion von Deutschland nicht anerkannt ist...ich könnte mich auch irren, aber das hatte ich im Hinterkopf, als ich diesen Threas schrieb,,,

Zudem kommt noch hinzu, dass wenn wir (hab ich auch gehört) an Ramadan bis zu 3 Tage frei bekommen können und die Kafir nicht und wir dann zusätzlich an Weihnachten und an deren Feiertagen frei bekommen, es als Ungerechtigkeit angesehen werden könnte, denn im Endeffekt hätten wir mehr frei als die anderen =>Privileg

Dieses Freibekommen mit bis zu 3 Tagen soll ja angeblich erst vor kurzen eingeführt worden sein...ich kann mich noch gut erinnern, dass es sowas früher nicht gab, als ich noch Jugendlicher war...

Muslim

Salam alaikum wara7matuh Allah wabarakatuh

Bruder als ich damals in der schule war, hab ich mich einfach bei Direktor gemeldet das ich muslim bin und bald EED ist und er hat in ganze schule durchsagt und wir haben alle muslime frei gekriegt war ganz einfach. Alhamdulillah

wa salam alaikum
Diese Privileg endet aber in der Arbeitswelt,dazu dienen die Urlaubstage.

Ich muss zugeben früher hats mich auch gestört,weil es ja rein objektiv unfair ist.Aber mittlerweile denke ich mir, dass was ich oben schrieb.AUßerdem könnte man ja als genervter Nichtmuslim sagen,dass man einer ist.Warum bin ich nicht früher drauf gekommen... ;)

Wünsche allen praktizierenden,dass sie die Feierlichkeiten unbeschwert erleben können.

Muaz bin Jebel

Nureed schrieb:Salam_wr_wb

Wir haben hier in Deutschland das Recht der Religionsfreiheit.
___
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

„(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
________

Salam_wr_wb

also ich denke mal das diese Religionsfreiheit nicht unbedingt für uns muslime gelten. wenn ich ich sowas lese:

~amna~ schrieb:Ich wollte meine Tochter auch vollständig von diesem Schwimmunterricht befreien lassen (ganzjährigen Freistellungsantrag) und dies wurde mir aber nicht genehmigt, da es Pflicht sei, an diesem Unterricht teil zunehmen!
Die Klassenlehrerin hat sogar mit 6en gedroht, falls sie nicht bald am Schwimmunterricht teilnimmt! Dadurch kam ja dieses Gespräch mit der Schulleiterin und der zuständigen Schulrätin zustande!
Uns wurde versichert, dass unsere Tochter ganz alleine, ohne eine Begleitung oder anderer Kinder, duschen darf ... sowie einen islam. "Badeanzug" mit Hijab-Kopfbedeckung tragen darf.

Diese Kopromisse stellten uns zwar nicht komplett zufrieden, aber weitere unentschuldigte Stunden und Diskussionen sind für unsere Tochter auch nicht besser! ... zumal sie auch schon vermehrt deswegen gehänselt wurde, was ihrer psyche auch nicht gerade gut tat.

Incha'Allah versteht Ihr diese Situation und dass es manchmal sehr schwer ist den richtigen Weg zu finden! Ich möchte einfach das Richtige, im Sinne der Religion tun, aber es nicht zu schwer für meine Tochter machen ... damit sich ihre bisherige Liebe zum Islam nicht in Abneigung umwandelt incha'Allah!


Quelle: Schwester ~amna~ - http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...3#pid14040

jede religion hat die freiheit es auszuüben aber, doch nicht wir muslime, wer es glaubt wird seelig. von wegen, die würde des Menschen ist unantastbar, da lachen ja die Hühner und ich auch Lol Rofl, bin nämlich der Gockel...

„(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

dieses gesetz kann man umgehen, in dem man söldner für teures geld kauft und ein Irak-krieg startet. nur so nebenbei erwähnt..


@ ~amna~

möge ALLAH(t) dir und deiner familie immer in Nöten beistehen und euch seine Rahma unaufhörlich auf euch regnen lassen, amin...

Wa_salam_wr_wb
Nurri Ahki du hast recht mit dem Religion freiheit, aber dann kommt die schulpflicht gesetze das ist in deutschland höher als Religion.

Bei mir in der schule war es früher so das wir nur 1 tag frei bekommen haben das ende von ramadan, und wenn der lehrer lust und laune hatte 1 tag am zuckefest. es gab auch mal zeiten wo sie es abgelehnt hat aber war mir egal ging zum artz hab bauchschmerzen das und des können sie mir krank schreiben wars auch schon.

Naja es gibt Religions freiheit, dann wiederspich das die schulpflich §.
usw usw usw Demokratie halt von menschen erfunden gibt immer wiederspruch irgendwo kein wunder das sie immer jedes jahr gesetze neu ändern usw ^^
Seiten: 1 2 3