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Saifullah

Wa Aleikum Salam wa Rahmetullah.

Ich habe deine Frage nicht ganz verstehen können.

Alle Unternehmen haben eine AGB´s, ja, das ist richtig.

In dieser stehen die unternehmenseigenen Richtlinien usw.

Könntest du deine Frage konkretisieren?
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Saifullah

Akhi, in welcher Hinsicht fragst du denn?

Ehrlich gesagt, ich verstehe deine Bedenken nicht, waruf möchtest du denn hinaus?
Die Frage ist, inschaALLAH, wie ich es verstanden habe, ob die Inhalte, die in den AGB´s angegeben sind, aus der Sicht der Scharia´ erlaubt sind, oder ob sie verboten sind.

Die Sache ist, es kommt einfach darauf an, was in diesen AGB´s für Bestimmungen enthalten sind. Ich kann mich aus einem Unterricht von Scheikh Abul Hussain erinnern, dass er gesagt hat, das es in Ordnung sei, grundsätzlich. Wenn du zu bestimmten AGB´s eine Fatwa willst, dann musst du solches mal zu einem Scheikh bringen. Ich habe noch nie von einem Scheikh gelesen oder gehört, dass es daran was auszusetzen gibt. Daher weiß ich es auch nicht. Wa Allahu A´lim.

Wa aleikum Salam
Kennt inshAllah jemand eine Antwort?
Assalamu Aleykum,

" Bedingungen,die islamisch nicht erlaubt sind, kann man 100 mal setzten, aber sie sind nicht gültig ". ( al-Bukhaari (2155) and Muslim (1504))

Kann dieser Hadith auch z.B. auf Kaufverträge oder AGB bezogen werden, wo drinsteht, dass Streitigkeiten vor einem Kuffargericht ausgetragen werden (diese Bedingungen widersprechen somit der Scharia). Sind diese Bedingungen somit ungültig oder sollten diese Verträge ganz vermieden werden?
Wa alaikum assalaam wa rahmatullaah,

das arabische Original es Hadithes wäre sehr hilfreich Bruder.
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