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Normale Version: Wudu
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Reiner Glaube

Asselamu alaikum,

1.ist es Bida wenn man den Nacken beim Wudu wäscht? mit einem Beweis bitte ( zB wie unser Prophet sallallahu alaihi wa Selam es verrichte hat)
2. spricht man nachdem man mit dem waschen des linken Fußes fertig ist die schahada? Beweis?
3. ließt man während des waschen des rechten Arms eine bestimmtes dua? Welches? Beweise bitte.

BintAbdullah

Wa3aleikum as salam

Der Prophet hat gesagt – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden:

„Wenn einer von euch seine Gebetswaschung durchführt und dann sagt: ‚Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Sein Gesandter ist’, so öffnen sich ihm die acht Tore des Paradieses und er kann eintreten durch welches er will.“
(Muslim, Tahara, 17; Abu Dawud; Ibn Majah)
Assalaamu alaikum,

1. Ja, es ist eine Bid'ah. Hier eine ausführliche Fatwa:
http://islamqa.info/en/ref/70120

Die Hadithe über das Streichen über den Nacken sind schwach, bzw. sagen manche Fiqh-Gelehrte, dass man das Streichen über den Nacken fälschlicherweise aus dem Streichen über den Kopf abgeleitet hat, weil es in einem Hadith lautet "bis zum Nacken streichen", dies weist aber nicht auf ein zusätzliches Streichen über den Nacken hin, sondern setzt die Grenze, bis zu der man die Haare auf dem Kopf befeuchten muss.

2. Hat Schwester BintAbdullah schon gespostet. Nach dem Beendigen des Wudhuu ist es Sunnah die Schahadah zu sprechen, man zeigt dabei aber nicht mit dem Finger in Richtung Himmel, wie manche denken und man sagt dies erst, wenn man das Badezimmer (indem sich WC befindet) verlassen hat, denn dort soll man Allaah nicht gedenken.

3. Mir ist kein Du'aa bekannt und ich habe auch keine Fatwa dazu gefunden, außer auf einer schiitischen Seite.

Es gibt einen Grundsatz bei den Ibaadaat: Alles ist haraam, bis es einen Beweis gibt, dass es halaal ist.

BaarakAllaahu fiki für deine Fragen :)

Reiner Glaube

Gilt das sprechen der schahada auch für ghusl?
Wa alaikum assalaam wa rahmatullaahi wa barakaatuh,

Sheikh Saalih al-Fauzaan sagt, dass man die Schahaadah auch nach dem Ghusl sagen kann.
Ebenso eine Fatwa bei Islamweb und dort wird erklärt, dass im Ghusl der Wudhuu enthalten ist und somit auch unter den Hadith fällt, dass man nach dem Wudhuu die Schahaadah sagt.

Wallaahu a'lam.

Nun fragst sich aber noch, ob dies auch gilt, wenn man die kurze Version des Ghusl macht, denn hier macht man ja nicht noch zusätzlich den Wudhuu...