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Unterhaltszahlung im Fall der Scheidung - Muslima89 - 14-05-2008 Unterhaltszahlung im Fall der Scheidung Frage: Meine Frau und ich sind geschieden und ich habe 4 Kinder: Einen Sohn / 8 Jahre; 2 Töchter / 4,5 und 3 Jahre und einen kleinen Jungen / 9 Monate. Wie hoch ist der Betrag für den Unterhalt. Bitte beachten, dass ihre Mutter wohlahbend ist. Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Erstens: Unterhaltszahlung der Kinder ist die Pflicht des Vaters, nach der Übereinstimmung der Gelehrten, unabhänig davon, ob er mit ihr verheiratet oder geschieden ist und unabhängig davon, ob die Frau arm oder reich ist. Sie ist nicht dazu verpflichtet für die Kinder etwas auszugeben, solange der Vater am leben ist. Die Frau welche eine widerrufbare Scheidung ( erste oder zweite Scheidung) bekommen hat, muss von dem Ehemann Unterhalt und Unterkunfr bekommen, während der ‘iddah. Ist die ‘Iddah aber vorbei und sie ist nicht schwanger, dann hat sie kein Recht auf Unterhalt. In dem Fall, dass das Sorgerecht der geschiedenen Frau gegeben wurde, muss der Vater den Unterhalt der Kinder bezahlen und eine Mutter welche noch am Stillen eines Kindes ist, kann für das Stillen auch Geld verlangen. Der Unterhalt der Kinder beinhaltet Unterkunft, Essen, Trinken, Kleidung und Bildung und alles was sie aus einem angemessenen Grund brauchen und alles Gemäß den Verhältnissen des Mannes, weil Allah jalla wa ‘ala sagt: [65:7] Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen. Dies ändert sich von einem Land zum anderen und von einer Person zur anderen. Wenn der Ehemann reich ist, dann muss seine Abgabe gemäß seines Reichtums geben und wenn er arm oder in bescheidenen Verhältnissen lebt, dann ist seine Abgabe auch Gemäß seiner Verhältnisse. Wenn beide Elternteile einen bestimmten Betrag abmachen, ob es wenig oder viel ist, das ist ihnen überlassen und im Falle eines Streits, obliegt die Entscheidung über den Fall dem Qaadi (Richter in einem Shari’a Gericht). Zweitens: Es ist erlaubt für eine geschiedene Frau ihren Exmann nach Geld für das Stillen des Kindes zu fragen, nach dem Konsens der Gelehrten. Ibn Qudamah (rahimahu lah) sagt: “Das Stillen eines Kindes muss von dem Vater geklärt werden und er darf die Mutter nicht zwingen das Kind zu stillen, wenn sie geschieden ist. Wir kennen keine andere Meinung zu diesem Thema.†(Al Mughni 11/430) Ibn Qudamah (rahimahu lah) sagt auch: “Wenn die Mutter für das Stillen Geld haben will, hat sie mehr Recht es zu tun, egal ob der Vater jemanden Finden kann der umsonst stillt, oder nicht.†Sheikh Al Islam Ibn Taymiyya (rahimahu lah) sagt: “Was das Geldnehmen für das Stillen angeht, ist sie dazu berechtigt nach dem Konsens der Gelehrten, weil Allah sagt: Und wenn sie (das Kind) für euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht gütig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere (das Kind) für den (Vater) stillen. (al-Fataawa al-Kubra 3/347). Und Allah weiß es am besten. (Al Mughni 11/431) http://salafiyya.wordpress.com/2008/05/01/unterhaltszahlung-im-fall-der-scheidung/ RE: Unterhaltszahlung im Fall der Scheidung - saliha66 - 15-05-2008 liebe Muslima89, MaschaAllah! BaarakaAllahufiek für den interessanten Beitrag. Gut zu wissen. saliha66 |