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Zina und Bestrafung - Druckversion

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Zina und Bestrafung - Shika - 31-05-2014

Salam

Ich habe mich über die Gründe für eine Todesstrafe informiert und zum Thema Zina hab ich dann mal eine Frage.

Zitat:2. Der Ehebrecher. Die Strafe in diesem Fall ist die Steinigung.

Al-muhsan oder die verheiratete Person hier bedeutet, jemand der geheiratet hat und mit seiner Frau vaginalen Geschlechtsverkehr hatte, in einer legitimierten Ehe in der beide frei sind, mental gesund und erwachsen. Wenn ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau Ehebruch begeht werden sie zu Tode gesteinigt, weil der Prophet (sallallahu alaihi wa sallam) sagte:“ Lernt von mir. Allah gibt ihnen einen Ausweg. Wenn eine unverheiratete Person Unzucht mit einer unverheirateten Person begeht, (ist die Strafe) einhundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung. Wenn eine verheiratete Person mit einer anderen verheirateten Person Unzucht begeht, (ist die Strafe) einhundert Peitschenhiebe und Steinigung. Überliefert bei Muslim, 1690

Und al-Bukhaari (2725) und Muslim (1698) überlieferten von Abu Hurayrah und Zayd ibn Khaalid al-Juhani (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), dass sie sagten: “Zwei Männer von den Beduinen kamen zu dem Gesandten Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) und sagten: 'Oh Gesandter Allahs, ich bitte dich inständig bei Allah mich gemäß dem Buch von Allah zu richten.' Der andere der Gegner im Streit – der schlauer war – sagte: 'Ja, richte zwischen uns mit dem Buch von Allah und gib mir die Erlaubnis als erster zu sprechen.'

Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) sagte: 'Sprich.'

Er sagte, „mein Sohn war bei diesem Mann angestellt und beging mit seiner Ehefrau Unzucht. Mir wurde gesagt, dass die Strafe für meinen Sohn Steinigung wäre, aber dass er für einhundert Schafe und ihren Nachwuchs frei gekauft werden könnte. Ich fragte die Leute des Wissens und sie sagten mir, die Strafe für meinen Sohn wären einhundert Peitschenhiebe und ein Jahr Exil und die Frau würde gesteinigt werden.

Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) sagte: „ Bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, ich werde zwischen euch gemäß dem Buch von Allah richten. Der Sprössling und die Schafe werden zurückgegeben (d.h. Es gibt keinen Freikauf) und deinem Sohn werden hundert Peitschenhiebe gegeben und er muss für ein Jahr ins Exil gehen. Oh Unays[einer der Sahaba] gehe morgen zu dieser Frau und wenn sie (diese Straftat) zu gibt, dann steinige sie. ' Also ging er am nächsten Tag zu ihr und sie gab es zu und der Gesandte Allahs saws stellte den Befehl aus sie zu steinigen.
[/quote]

d.h der Mann bekommt 100 Peitschenhiebe und 1 Jahr Exil und die Frau gleich die steinigung? Warum bekommen nicht beide die gleiche Bestrafung?
Überlebt man 100 Peitschenhiebe überhaupt?

Ich habe auch schon gelesen, das in einigen Ländern, die Frau gesteinigt wurde und der Mann bekam gar keine Strafe. Wie ist das Urteil dadrüber?

:wasalambox:


RE: Zina und Bestrafung - Abdu rRahman - 31-05-2014

Nein, das ist nicht generell, das der Mann 100 Peitschenhiebe bekommt. Das ist der Fall nur, wenn man UNVERHEIRATET WAR. D.h. wäre die Frau unverheiratet gewesen und der Mann verheiratet, dann hätte sie die Peitschenhiebe und 1 Jahr Verbannung bekommen und der Mann die Todesstrafe.

Aber erstmal muss man wissen, das es zu sowas ganz selten überhaupt kommen KANN. In dem oberen Fall wollte der Mann die Bestrafung und auch die Frau hat die Tat zugegeben. Ansonsten bedarf es Vorraussetzungen die kaum erfüllt werden, damit es zu so einer Strafe kommt. Wie z.B. 4 Zeugen die den Akt DIREKT gesehen haben, ohne irgendeine Verdeckung. Und diese Zeugen müssen Bedingungen erfüllen wie z.B. das sie Aufrichtig sind usw. und sie müssen den genauen Akt gesehen haben wie gesagt. Das ist eher unmöglich, dass gleich 4 Zeugen dies mitbekommen, außer das geschieht in der Öffentlichkeit, was aber eher nicht der Fall ist normal, denn jeder tut dies nicht öffentlich. Deshalb sind diese Strafen eigentlich eher eine ABSCHRECKUNG als Realität, denn im Normalfall wird es kaum zu soetwas kommen KÖNNEN, wenn derjenige seine Straftat nicht zugibt, oder ganz öffentlich gesehen wird. Übrigens es wird dann nicht nur die Frau gesteinigt, wenn es überhaupt dazu kommt, da das eher so gut wie unmöglich ist, sondern auch der Mann, wenn er verheiratet war oder er bekommt Peitschenhiebe, wenn er ledig war.

Es gibt da keine Bevorzugung des Mannes oder der Frau.


RE: Zina und Bestrafung - Shika - 01-06-2014

Danke Bruder :)


RE: Zina und Bestrafung - kenan ekmen - 12-06-2014

Ja stimmt


RE: Zina und Bestrafung - Abdu rRahman - 12-06-2014

bismillah

Also du bist neu im Forum wie ich sehe und anstatt das du dich vorstellst und höflich begrüßt, hast du GLEICH DEINE SÜNDEN PREISGEGEBEN.

Was möchtest du damit sagen? Das wir dich jetzt steinigen sollen oder was? Wenn das dein Ziel sein sollte, dann muss ich dich enttäuschen, das du eine falsche Vorstellung hast darüber, denn erstmal obliegt es uns nicht irgendjemanden zu steinigen oder zu verurteilen, denn dies entscheiden islamische Richter in einem islamschen Staat.

Und zweitens ist es nicht erlaubt seine Sünden freizugeben. Der Islam ist nicht darauf bedacht die Leute zu strafen, sondern sie zu schützen. Diese hohen Strafen die es für solche Sünden gibt sind in erster Linie eine Abschreckung und nicht dazu die Leute zu bestrafen in erster Linie.

Es gibt genügend Hadise darüber, die besagen, das man seine Sünden nicht preisgeben sollte und deshalb behalte deine Sünden für dich und bitte Allah s.w.t. um Vergebung für deine Sünden.