Gusul nach Intimitäten - Druckversion +- Islam Forum - Muslim, Quran, Sunna, Deutsch (https://diewahrheitimherzen.net/forum) +-- Forum: Islam (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Islam) +--- Forum: Allgemeines & Fragen (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Allgemeines-Fragen) +--- Thema: Gusul nach Intimitäten (/Thema-Gusul-nach-Intimitaeten) |
Gusul nach Intimitäten - arabicqueen23 - 10-01-2016 Essalem wa aleikom wa rahmatullahi wa barakatuhu. Kann mir bitte einer sagen ob die Frau Gusul machen muss nachdem sie Ihren Mann nur Oral befriedigt hat? Barakallahu fikom. Wa aleikom El salem. RE: Gusul nach Intimitäten - Abdullah ibn Yusuf - 10-01-2016 Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh “Wenn das beschnittene Genital auf das andere beschnittene Genital trifft (in einer anderen Version : das beschnittene Genital das andere beschnittene Genital berührt) ist Ghusl wadschib (obligatorisch). ” (überliefert von Ahmad und Muslim Hadith Nr. 526). “Wasser ist für Wasser [d.h. Wasser für Ghusl ist notwendig, wenn die “Samenflüssigkeit” ausgestoßen wurde].” (überliefert von Muslim, Nr. 1/269). Al-Baghawi in Scharh al-Sunnah (2/9): “Ghusl für Dschanabah [Verunreinigung aufgrund von sexueller Handlung] ist in diesen zwei Fällen wadschib: 1. wenn die Spitze des Penis in die Vagina eindringt oder 2. wenn die Flüssigkeit (vom Orgasmus) des Mannes oder der Frau ausströmt.” RE: Gusul nach Intimitäten - Ibn Suleyman - 11-01-2016 Nein die Frau muss kein Ghusl machen RE: Gusul nach Intimitäten - suntag - 12-01-2016 Das ist doch verboten, Oder ? RE: Gusul nach Intimitäten - Halef - 13-01-2016 Hierin gibt es Meinungsverschiedenheit :
War mal aus Fataawa.de entnommen Fragenummer: 0123 Was ist das islamische Urteil bzgl. Oralverkehr?
Übersetzt aus dem Buch : "Closer than a Garnment- Marital Intamicy, according to the pure Sunna"
von Scheich Muhammad al - Dschibaaly
Oralsex ist der Gebrauch des Mundes, um das Genital des Partners zu stimulieren. Die
mündliche Stimulation des männlichen Genitals wird "fellatio" genannt und die mündliche
Stimulation des weiblichen Genitals wird "cunnilingus" genannt.
Weder in den Textbeweisen des Islaam (d.h Qur’aan und Sunna) noch in den Aussagen der
Salaf 1 ist etwas über Oralsex erwähnt. Hierfür gibt es zwei mögliche Gründe:
1. Diese Praktik war bei Muslimen der früheren Generationen nicht bekannt, und war so weit
(den heutigen Muslimen) nicht bekannt, bis Pornographie und Obszönität in der ganzen
Welt verbreitet wurde.
Der große Gelehrte Scheich Al - Albaani (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde
einmal über Oralsex gefragt, und er antwortete:
"Außer von Hunden, haben wir über niemanden gehört, der dies tut."2
2. Bis zu einem bestimmten Grad, kann diese Praxis als Vorspiel zählen3,
und der Islaam
verbietet das Enthüllen von intimen Geheimnissen, wie z.B. über das Vorspiel,
Geschlechtsverkehr usw.
Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs
sagte: „Gibt es unter euch einen Mann, der, wenn er seiner Frau beiwohnen will, den
Vorhang herunterlässt, seine Tür verschließt und sich mit dem Schutze Allahs bedeckt -
und danach, wenn er (in einer Gesellschaft von Menschen) sitzt, (herum) erzählt: Ich habe
dies und das (mit ihr) getan?! Wisst ihr, was diesem ähnlich ist? Es ist so, als ob ein
weiblicher Satan einem männlichen Satan auf der Straße begegnet und er seine Lüste mit
ihr befriedigt, während die Menschen ihm zuschauen.“4
Aus den oben genannten Auffassungen, können wir schlussfolgern (und Allah weiß es am
besten), dass der Oralverkehr zwar erlaubt, aber höchst verpönt (äußerst makruh) ist. Dies
ergibt sich aus folgenden Gründen:
1. Man kann eine Sache nicht als verboten (haram) erklären, ohne einen klaren Beweis
aus Qur’aan oder Sunna hierfür zu haben.
2. Die Praxis von Oralsex war bei den früheren rechtschaffenen Muminin nicht bekannt.
Es kommt noch hinzu, dass es als Praxis von Hunden und Kuffar (Nicht - Muslimen)
bekannt ist. Von Muslimen wird verlangt, den rechtschaffenen Salaf nachzueifern und
nicht die Kuffar oder Tiere zu imitieren. Deswegen ist Oralsex eine verpönte Praktik.2
3. Oralsex kann als eine Art Vorspiel betrieben werden, ähnlich wie das Küssen von
anderen Teilen des Körpers. Man darf es jedoch nicht so weit kommen lassen, dass es
den normalen Geschlechtsverkehr ersetzt.
4. Beim Oralverkehr dürfen die austretenden Geschlechtssekrete des Partners nicht
verschluckt werden. Einige dieser Sekrete (wie z.B. madhi5; die Vorflüssigkeit, die bei
Erregung, und vor dem Höhepunkt austritt) sind nadschis (unrein) und sollen weder in
den Mund, noch auf die Kleidung gelangen. Darüber hinaus darf ein Mann nicht in
den Mund seiner Frau ejakulieren, weil der Mund kein Ort der Fortpflanzung ist.
5. Exzessiver (übertriebener, übermäßiger) Oralsex führt zu Infektionskrankheiten der
Genitalien (bei Frauen weitaus häufiger als bei Männern); und der Islaam verbietet es,
(jegliche) Schäden zu verursachen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------1 As – Salaf – us – Salih (oder kurz: Salaf) bezieht sich auf die ersten und besten drei Generationen der Muslime. Sie sind die Sahaba (Gefährten des Propheten, Frieden und Segen auf ihm), die unmittelbaren Nachfolger der Sahaba (Tabi'un) und die Nachfolgegeneration der Tabi'un. Diese wurden vom Propheten gelobt, als er sagte: "Die besten Menschen sind in meiner Generation, danach (die Generation,) die ihnen folgen wird, danach (die Generation,) die folgen wird ." (Buchari & Muslim); Siehe auch: "Einführung in die Salafi – D’awa" auf www.salaf.de. 2 Aus einer alten Kassettenaufnahme mit dem Titel "Scheich Albaani's Auswanderung von Damaskus nach Jordanien". 3 Diese Meinung wird auf den großen Gelehrten Scheich Ibn Baaz (möge Allah ihm barmherzig sein) zurückgeführt. 4 Überliefert von Abu Dawuud und Ahmad. Als authentisch eingestuft von Scheich Al - Albaani in Irwa ul - Ghalil ; Hadith Nr.: 2011. 5 Madhi bezeichnet eine weiße, klebrige Flüssigkeit -auch Vorflüssigkeit genannt- die bei Gedanken an Geschlechtsverkehr oder beim Verlangen danach austreten kann. Auch von Bruder Abul-Baraa :
Wallahu A´lam
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