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Eine ungültige Hinterlassenschaft - Druckversion

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Eine ungültige Hinterlassenschaft - Muhammad Ibn Ismail - 04-01-2018

Frage:
Mein Vater schrieb, dass sein Sohn der Erbe der Farm nach seinem Tode werden sollte. Er hat neben seinem Sohn noch vier weitere Töchter. Ist dies alles rechtens? Wenn die Farm auf den Sohn und den vier Töchtern aufgeteilt wird, wie sähe dann die Teilung aus?
 
Antwort:
Allah hat es klar gesagt, wie die Hinterlassenschaft von Verstorbenen aufgeteilt wird:
„Allah trägt euch in Bezug auf eure Kinder auf: Dem Männlichen steht soviel wie der Glückseligkeitsteil von beiden weiblichen zu. Sind es Töchter, zwei oder mehr, erhalten alle zusammen zwei Drittel dessen, was er hinterlassen hat.“ (Al-Nisa 11)
Der Prophet (Friede und Segen auf ihn) sagte:
Allah hat die Hinterlassenschaft jedem zugeteilt, der das Recht drauf hat. Demnach gibt es keine Hinterlassenschaft im Namen nur eines Erben.“ (al-Tirmidhi)
Die Hinterlassenschaft des Vaters für den Sohn ist demnach eine ungültige Hinterlassenschaft und es ist nicht erlaubt dieses Erbe gültig zu machen, bis nicht alle Familienglieder, die ein Recht drauf haben, damit einverstanden sind. Wenn sie nicht einverstanden sind, so muss die Farm auf dem Landgut bleiben und in seine Teile geteilt werden, so wie Allah es im Koran befohlen hat. Die Farm wird auf alle Kinder verteilt. Wenn der Vater wirklich nur einen Sohn und vier Töchter hat, so bekommt der Sohn zwei mal so viel wie eine Tochter. Der Wert der Farm ist demnach auf alle rechtens zugeteilt. Ähnlich werden auch alle anderen Sachen behandelt, die ein Verstorbener hinterlassen hat.
 
Scheich ibn Uthaimin