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Gültigkeit der Ehe - Druckversion

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Gültigkeit der Ehe - rain - 14-04-2019

As Salam Aleikum Liebe Geschwister im Islam.

Meine Exfrau und ich haben damals zuerst im Standesamt und danach auch noch in einer Moschee geheiratet.
Die standesamtliche Ehe wurde von einem deutschen Gericht geschieden, die islamische Heirat bis heute nicht.

Es könnte nun sein dass wir wieder zusammen kommen und ich frage mich ob wir neu heiraten müssen, oder die Ehe nach wie vor gültig ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen

Salam...


RE: Gültigkeit der Ehe - suntag - 15-04-2019

Wa aleikum As Salam,

hat der Wali, also zum Beispiel der Vater oder Bruder der Frau, dich mit ihr Veheiratet und waren zwei zeugen dabei?
hat die Frau zwischenzeitlich wieder geheiratet? Hast du irgendetwas ausgesprochen, was du als Scheidung gemeint hast?


RE: Gültigkeit der Ehe - rain - 16-04-2019

Wa aleikum As Salam,

der Vater und alle Brüder haben ihre Zustimmung gegeben zur Hochzeit, waren aber nicht dabei, weil die Hochzeit in einer Moschee in Deutschland stattgefunden hat und sie in Tunesien wohnen. Es waren bestimmt 30 Zeugen dabei.

Ich habe damals nicht direkt etwas als Scheidung ausgesprochen. Wir haben zu dieser Zeit gemeinsam besprochen, dass es Vorteile haben könnte wenn man auf dem Papier getrennt wäre. Letztendlich hat auch sie die Scheidung eingereicht und nicht ich.

Irgendwie tendiere ich mittlerweile zu der Meinung, dass die islamische Hochzeit nach wie vor gültig ist. Ich meine, man kann ja auch nur in der Moschee heiraten und es wäre vor Allah gültig ohne Standesamt. In diesem Fall gab es halt auch noch Standesamt dazu, welches aber später wieder aufgelöst wurde. Und der Gerichtsbeschluss umfasst nur das Datum der Hochzeit auf dem Standesamt, nicht das in der Moschee.

Aber bitte wenn meine Meinung falsch ist, bitte korrigiert mich. Wahrscheinlich ist mein Kopf auch nicht klar weil ich natürlich eine Seite lieber hätte als die Andere. Deswegen brauche ich unbedingt eine neutrale Aussage an der ich mich ausrichten kann um keinen Fehler zu machen.

salam..


RE: Gültigkeit der Ehe - suntag - 16-04-2019

Salam aleikum,

aus islamischer Sicht ist eine Ehe geschieden, wenn der Mann die Scheidung ausspricht oder mit seinen Worten diese Beabsichtigt.
Wie es genau in deinem Fall ist, kann ich nicht sagen. Dazu solltest du lieber einen Imam fragen.

wa alahu a'lam