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Nachfasten versäumter Tage Menstruation (Weg zurück zu Allah) - Druckversion

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Nachfasten versäumter Tage Menstruation (Weg zurück zu Allah) - Samykleo - 28-02-2020

<p>Assalamu Aleykum liebe Geschwister,&nbsp;</p><p><br></p><p>die letzten Jahre bin ich von meinem Weg zu Allah weggekommen doch heute hat sich was geändert und ich möchte zurückkehren. Die letzten Jahre habe ich zwar gefastet aber die Tage meiner Menstruation nie nachgeholt.. das wären jetzt um die 100 Tage.. ich schäme mich sehr dafü und will von nun alles ändern. Was muss ich alles tun? Nachfasten ja aber das schaffe ich von den Tagen bis zum nächsten Ramadan nicht ganz, wie mache ich es dann? Muss ich außer dem fasten noch was anderes beachten?&nbsp;Ausserdem habe ich seit 2 Wochen Schmierblutungen.. sonst hätte ich isA heute angefangen. Oder kann ich trotzdem fasten/beten?&nbsp;</p><p><br></p><p>Danke, möge Allah uns alle rechtleiten.&nbsp;</p><p><br></p><p>-wa Salama</p>


RE: Nachfasten versäumter Tage Menstruation (Weg zurück zu Allah) - Ahlus-Sunnah Translations - 28-02-2020

Wa'alaikum assalam wa rahmatullahi wa barakatuhu,
den wichtigsten Schritt hast du schon getan. Wahrlich, die ehrliche Reue zu Allah ist das Beste, was ein Mensch tun kann. Abū Bakr [radiallāhu 'anhu] berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte: „Kein Mann begeht eine Sünde, und macht dann eine rituelle Reinigung, und betet dann, und fragt dann Allāh um Vergebung, außer dass Allāh ihm vergeben wird.“ Dann rezitierte er ﷺ diesen Vers: „Und diejenigen, die wenn sie eine Abscheulichkeit begehen und sich selbst [durch das Begehen von Sünden] unterdrücken, sich an Allāh erinnern und dann um Vergebung für ihre Sünden bitten - und wer kann Sünden vergeben, außer Allāh? - und sie beharren nicht auf dem was sie getan haben, während sie [es doch besser] wissen.“ [Surah Aale-'Imrān 3:135] Berichtet in Sunan at-Tirmidhī [406], als Sahīh klassifiziert von al-Albāni. Der Vers danach lautet: „Für diejenigen ist der Lohn Vergebung von ihrem Herrn und Gärten unter welchen Flüsse fließen - ewig werden sie darin bleiben. Wie vortrefflich doch die Belohnung der [rechtschaffenen] Arbeiter ist.“ [Surah Aale-'Imrān 3:136]
Der Prophet ﷺ sagte: „Der Meister der Bittgebete für Vergebung [Sayyidul-Istighfār] ist, dass du sagst: „Allāhumma anta Rabbi, lā ilāha illa anta, Khalaqtanī wa ana 'Abduka, wa ana 'ala 'ahdika wa wa'dika mastata'tu, A'ūdhu bika min Sharri ma sana'tu, abū'u Laka bini'matika 'alaiya, wa abū'u laka bidhanbī, faghfir lī, fa innahu la yaghfirudhunūba illa anta. - O Allāh, du bist mein Herr! Es gibt keinen, der der Anbetung würdig ist, außer Du. Du hast mich erschaffen und ich bin Dein Sklave, und ich halte mich an Deine Abmachung und Dein Versprechen, so sehr ich nur kann. Ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Übel das ich begangen habe. Ich gestehe Deine Gaben an mich ein, und ich gestehe meine Sünden - so vergebe mir. Denn gewiss, niemand kann Sünden vergeben, außer Du.“
Der Prophet ﷺ sagte: „Wer auch immer dies am Tag sagt, und er ist davon überzeugt, und er stirbt an dem Tag bevor der Abend eintrifft, dann wird er von den Leuten des Paradieses sein. Und wer auch immer dies in der Nacht sagt, und er ist davon überzeugt, und er stirbt bevor die Morgendämmerung eintrifft, dann wird er von den Leuten des Paradieses sein.“ Berichtet in Sahīh al-Bukhāri [6306].

Was das Nachholen des Fastens angeht, so kannst du bezüglich des Themas auch hier nachlesen: Making up missed fasts
Wenn ich deine Situation richtig verstanden habe, hast du absichtlich (aus Nachlässigkeit nicht gefastet), deshalb kannst du das Fasten auch nicht nachholen, vielmehr musst du Allah um Vergebung bitten und viel freiwillig fasten. Das freiwillige Fasten könnte, zusammen mit deiner Reue, am Tag der Auferstehung dein verpassten Plichtfasten kompensieren.
Der Prophet ﷺ sagte: „Die erste Angelegenheit, über die die Menschen zur Rechenschaft gezogen werden am Tag der Auferstehung, ist das Gebet. Unser Herr, der Mächtige, wird zu den Engeln sagen - und Er weiß es besser [als sie]: „Schaut euch die Gebete Meines Sklaven an - also ob sie komplett sind, oder mangelhaft sind. Falls sie komplett sind, dann schreibt sie als komplett nieder.“ Sollte es in ihnen irgendetwas an Mängel geben, dann wird Er sagen: „Seht, ob Mein Sklave freiwillige [Gebete gebetet] hat.“ Sollte es freiwillige [Gebete] geben, wird Er sagen: „Vervollständigt für Meinen Sklaven die Pflichtgebete mit den freiwilligen Gebeten.“ Und so wird mit den anderen Taten umgegangen werden.“ Berichtet in Sunan Abu Dāwūd [864], als Sahīh klassifiziert von al-Albāni. In einer anderen Überlieferung sagte der Prophet ﷺ: „Die erste Angelegenheit, über die die Menschen zur Rechenschaft gezogen werden am Tag der Auferstehung, ist das Gebet. Sollten sie vollständig sein, so ist er erfolgreich und gerettet, und sollten sie mangelhaft sein, so hat er versagt und ist verloren. Sollte es in den Pflichtgebeten dann irgendetwas an Mängel geben, so wird der Herr, der Mächtige und Majestätische, sagen: „Seht, ob Mein Sklave freiwillige [Gebete gebetet] hat.“ So werden mit ihnen die Mängel, die er in den Pflichtgebeten hatte, ausgeglichen. Und so wird mit den restlichen Taten umgegangen werden.“ Berichtet in Sunan at-Tirmidhī [413], als Sahīh klassifiziert von al-Albāni.

Bezüglich den Mestruation kann dir vielleicht jemand anderes weiterhelfen.
Und Allah weiß es am besten.


RE: Nachfasten versäumter Tage Menstruation (Weg zurück zu Allah) - Ahlus-Sunnah Translations - 28-02-2020

Ich will hier noch hinzufügen, dass die Antwort die ich gegeben habe sich spezifisch auf eine Person bezieht, die Pflichtfasten vernachlässigt hat, und nicht speziell auf nachzuholendes Fasten wegen Menstruation.
Bezüglich nachzuholendes Fasten wegen Menstruation gibt es ein spezifischeres Fatwa, welches auch von einer Frau handelt, die das Nachholen des Fastens bis nach dem nächsten Ramadan aufgeschoben hat. Dieses Fasten muss nachgeholt werden, siehe auch Delaying making up Ramadaan fasts until the next Ramadaan begins
Und Allah weiß es am besten.


RE: Nachfasten versäumter Tage Menstruation (Weg zurück zu Allah) - Ahlus-Sunnah Translations - 28-02-2020

Beim Fasten sollte noch einiges beachtet werden:
Falls du verheiratet bist, faste nicht ohne die Erlaubnis deines Ehemannes. Das ist etwas, wofür du nicht sündigst, da auch 'Aisha radiallahu anha (außerhalb vom Ramadan) wegen wegen den Pflichten gegenüber dem Propheten ﷺ (als ihren Ehemann) ihr nachzuholendes Fasten aufschieben würde.
Falls du ein Baby stillst, habe Acht, dass deinem Baby kein Schaden zukommt wenn du fastest. Falls du denkst, dass du deinem Baby schadest, schiebe das Fasten auf.
Faste nicht zu viele Tage am Stück, da das körperliche Schwäche auslösen könnte, was nicht das Ziel vom Fasten ist.

Anregungen:
Der Prophet ﷺ würde es bevorzugen Montags und Donnerstags zu fasten, da an diesen Tagen die Taten der Sklaven Allahs Ihm präsentiert werden, und er ﷺ würde es bevorzugen, dass seine Taten präsentiert werden, wenn er gerade fastet, vergleiche Sunan at-Tirmidhi (745, Sahih) und (747, Hasan).
Der Prophet hat auch empfohlen 3 Tage im Monat zu fasten, z.B. den 13, 14, und 15ten des islamischen Monats, siehe Sunan at-Tirmidhi (761, Hasan). Man kann auch beides kombinieren.
Der Prophet ﷺ hat empfolhlen 6 Tage vom Monat Shawwal zu fasten (der Monat nach Ramadan).
Der Prophet ﷺ würde in keinem Monat (außer Ramadan) zu viel fasten, wie in Sha'ban (der Monat vor Ramadan).


RE: Nachfasten versäumter Tage Menstruation (Weg zurück zu Allah) - Ahlus-Sunnah Translations - 28-02-2020

Hier das Fatwa:
Frage: Ich habe, seit mehreren Jahren, an einigen Tagen im Ramadan, aufgrund der Menstruation, mein Fasten gebrochen. Diese Tage habe ich bis jetzt nicht nachgefastet. Was muss ich nun tun?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die Imame (Gelehrten) sind sich darüber einig, dass es für denjenigen, der einige Fastentage vom Ramadan gebrochen hat, verpflichtend ist diese Tage nachzuholen bevor der nächste Ramadan eintritt.
Sie führen dafür als Beweis an, was von al-Bukhari (1950) und Muslim (1146) überliefert wurde, dass ´Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: „Auf mir lastete das Fasten vom Ramadan, doch war ich nicht imstande diese nachzuholen, außer im Scha’ban. Dies aufgrund der Stellung des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm.“
Al-Haafidh sagte: „Aus ihrem Bestreben nach dem Monat Scha’ban wird entnommen, dass es nicht erlaubt ist das Nachholen (des Fastens), bis zum Eintritt des nächsten Ramadan, hinauszuzögern.“
Wenn aber das Nachholen hinausgezögert wird, bis der nächste Ramadan eintrifft, dann nur in zwei Situationen:
Die erste:
Dass die Hinauszögerung entschuldigt ist, wie wenn man krank ist und sich die Krankheit bis zum Eintritt des nächsten Ramadan hinauszieht. Auf diesem lastet keine Schuld bzgl. des Hinauszögerns, da er entschuldigt ist. Und auf ihm lastet nur das Nachholen, so dass er die Anzahl der Tage nachholt, an denen er sein Fasten gebrochen hat.
Die zweite:
Dass die Hinauszögerung unentschuldigt ist, wie wenn man in der Lage ist (das Fasten) nachzuholen, aber dies bis zum Eintritt des nächsten Ramadan immer noch nicht getan hat.
Dieser begeht, indem er das Nachholen, ohne Entschuldigungsgrund, hinauszögert, eine Sünde.
Die Imame sind sich darüber einig, dass man (das Fasten) nachholen muss, jedoch waren sie sich darüber uneinig, ob man mit dem Nachholen noch für jeden Tag einen Armen speisen soll oder nicht.
Die Imame Malik, Asch-Schaafi’i und Ahmad waren der Meinung, dass man speisen soll. Sie führen hier als Beweis, dass dies über einige Prophetengefährten, wie Abu Huraira und ibn ´Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, überliefert wurde.
Imam Abu Hanifa, möge Allah ihm barmherzig sein, jedoch war der Meinung, dass man mit dem Nachholen nicht noch speisen muss.
Er führt hier als Beweis, dass Allah, erhaben sei Er, dem, der sein Fasten vom Ramadan bricht, nur befohlen hat dieses nachzuholen und Er erwähnte nicht das Speisen. Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“
[Al-Baqara 2:185]
Siehe: „Al-Majmuu‘“ (366/6) und „Al-Mughni“ (400/4)
Die zweite Meinung wählte Imam Al-Bukhari, möge Allah ihm barmherzig sein aus. Er sagte in seinem „Sahih-Werk“: „Ibrahim – also an-Nakha’i – sagte: „Wenn man nachlässt, bis der nächste Ramadan kommt, soll man diese (Tage) fasten, und er war nicht der Meinung, dass man speisen soll.“ Es wurde auch von Abu Huraira, als Mursal, und Ibn ´Abbas erwähnt, dass sie speisten. Hierauf sagte al-Bukhari: „Doch Allah hat das Speisen nicht erwähnt, vielmehr sagte Er: „… eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“
Schaikh Ibn ´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, während er bestätigt, dass man nicht speisen muss:
„Was die Meinungen der Prophetengefährten angeht, so bedarf es einer Untersuchung damit zu argumentieren, wenn diese den Koran äußerlich widersprechen. Hier ist die Auferlegung des Speisens ein Widerspruch zum Koran im äußeren Sinne, da Allah, erhaben sei Er, nur eine Anzahl an anderen Tagen auferlegte und nicht mehr als das. Demnach legen wir den Dienern Allahs nicht das auf, was Allah ihnen nicht auferlegt hat, außer mit einem Beweis, wodurch die Schuld entlastet wird, so dass das, was von ibn ´Abbas und Abu Huraira, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, überliefert wurde, als erwünscht gesehen wird und nicht als verpflichtend. Richtig ist also, in dieser Angelegenheit, dass man nicht mehr als nur fasten soll, außer, dass man durch das Hinauszögern sündigt.“
Aus „Asch-Scharh Al-Mumti‘“ (451/6)
Auf jeden Fall ist es Pflicht nur das Fasten nachzuholen. Und wenn jemand vorsichtig ist, und für jeden Tag noch einen Armen speist, ist dies eine gute Sache.
Die Fragende muss, wenn ihr Hinauszögern des Nachholens unentschuldigt ist, zu Allah, erhaben sei Er, reuig zurückkehren und entschlossen sein so etwas in Zukunft nicht nochmal zu machen.
Und Allah, erhaben sei Er, bitten wir, dass er uns zum Erfolg verleiht, was Er liebt und womit Er zufrieden ist.
Und Allah weiß es am besten.