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Fatwa Janaba und Menstruation - Druckversion

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Fatwa Janaba und Menstruation - muslimaa - 04-03-2020

Frage: Was soll eine Frau machen, nach dem sie junub ist und dann ihre Tage bekommt?

Antwort: Wenn eine menstruierende Frau junub wird oder eine, die junub ist und dann ihre Menstruation beginnt, so ist es für sie vorgeschrieben Ghusl zu machen, um sich von der Janaba zu reinigen. Das ist so, weil sie danach den Quran rezitieren kann, ohne den Mushaf anzufassen. Denn eine Person die junub ist, darf den Quran im Gegensatz zu den menstruierenden Frauen(mit Handschuhen, Stift, usw.) nicht anfassen. Der Ghusl wird wie gewöhnlich vollzogen und es ändert sich nichts daran. Aber auch, wenn man dann von der Janaba gereinigt ist, die Menstruation bleibt. 

Ibn Qudaamah (möge Allah gnädig mit ihm sein) sagte in al-Mughni (1/134): Wenn sie Ghusl wegen Janaba macht in der Zeit, wo sie menstruiert, ist ihr Ghusl gültig und sie steht nicht länger unter den Regeln von Janaba.

Imam Ahmed sagte dazu:
„Die Janaba ist beseitigt, aber die Menstruation nicht, solange, bis das Fließen des Blutes aufhört.“ Er sagte:“Ich kenne niemanden, der sagt, das sie nicht Ghusl machen muss, außer Ata.“ Aber es wurde auch überliefert, dass er sagte, sie soll Ghusl machen.



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