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0065. Frage: Gebet einer menstruierenden Frau - DawaAhluSunnah - 17-06-2008 Gebet einer menstruierenden Frau
65. Frage: Als ich betete, begann meine Regel. Was sollte ich tun? Hole ich die Gebete zur Zeit meiner Menstruation nach? Antwort: Wenn die Regel nach dem Beginn einer Gebetszeit einsetzt, zum Beispiel eine halbe Stunde nach Dhuhr (Mittagsgebet), dann müssen sie das Gebet nach Beendigung der Blutungen nachholen, denn als die Gebetszeit begann, befanden sie sich um Zustand der Reinheit. Dies ist durch Allahs -subhanehu wata3ala- Aussage begründet: Ø¥Ùنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمÙؤْمÙÙ†Ùينَ ÙƒÙتَابًا مَوْقÙوتًا
"Wahrlich, das Gebet zu bestimmten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht."[An-Nisa:103] Die Gebete jedoch, die durch die Menstruation versäumt wurden, werden nicht nachgeholt. Die Begründung hierfür finden wir in dem längeren Hadith, in dem der Prophet sagte: أليست إذا Øا ضت لم تصلي ولم تصم "Ist es nicht der Fall, wenn ihr menstruiert, dass ihr nicht betet oder fastet?"* Es entspricht dem Konsens der Gelehrten, dass die Gebete, die durch die Regel versäumt werden, nicht nachgeholt werden müssen. Wenn sie allerdings rein wird [d.h. die Blutung stoppt] und sie genug Zeit hat, um eine Rakah oder mehr von einem Gebet zu beten, muss sie das Gebet von der Zeit, als sie rein wurde, beten. Dies hat seine Begründung in dem Hadith des Gesandten Allahs من أدرك ركعة من العصر قبل أن تغرب الشمس Ùقد أدرك العصر "Wer eine Rakah vom 'Assrgebet (Nachmittagsgebet) vor Sonnenuntergang erreicht, hat das 'Assrgebet erreicht."** Wenn die Frau innerhalb der Zeit für das 'Assrgebet oder vor Sonnenaufgang rein wird, und es bleibt genug Zeit, vor Sonnenuntergang oder Sonnenaufgang, um eine Rakah zu beten, dann betet sie im ersten Fall 'Assr und im zweiten Fall Fajr (Morgens). ------------------------------------------------------------------------ * Berichtet bei Al-Bukhary. Dies ist der Hadith, der in dem arabischen Text erwähnt wird, aber hier scheint etwas falsch zu sein. Dieser Hadith beweist das, was der Schaikh beweisen will, in keinster Weise. Man könnte von dem Zitat eher darauf schließen, dass die Frau auch die versäumten Tage des Fastens nachholen muss. Das ist ganz deutlich falsch und entspricht nicht der Ansicht Schaikh ibn 'Uthaimiens. Daher muss er einen anderen Hadith zitiert haben oder sich auf einen anderen beziehen. **Berichtet bei Al-Bukhary und Muslim. Schaikh ibn 'Uthaimien
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