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0071. Frage: Die Fatwa über jemanden, der nicht betet - DawaAhluSunnah - 17-06-2008 Die Fatwa über jemanden, der nicht betet
71. Frage: Wie lautet die Fatwa über jemanden, der starb und nicht betete, obwohl seine Eltern Muslime waren? Wie sollte mit ihm umgegangen werden beim Waschen seines Körpers, beim Wickeln in die Leichentücher, beim Totengebet, beim Begräbnis, bei Bittgebeten und Bitten um Gnade für ihn? Antwort: Jeder gesunde Erwachsene, der stirbt und nicht betet, vorausgesetzt er kannte die islamischen Gesetze über das Gebet, ist ein Kafir (Ungläubiger). Er sollte weder gewaschen werden, noch sollte über ihn gebetet werden. Er wird nicht auf dem muslimischen Friedhof begraben. Seine muslimischen Verwandten erben nicht von ihm. Sein Besitz ist gemäß der stärksten Meinung unter den Gelehrten, der Staatskasse zu übergeben. Dies geht aus dem authentischen Hadith hervor, in dem der Prophet sagte: "Zwischen einem Menschen und Kufr (Unglauben) und Schirk ist das Aufgeben des Gebets." [/size] Dies wurde von Imam Muslim in seinem Sahih berichtet. Der Prophet sagte auch: " Der Bund, der uns und sie unterscheidet, ist das Gebet. Wer es aufgibt hat Kufr begangen (ist abtrünnig geworden)." [/size] Dies wurde von Ahmad und den Sammlern der Sunan mit einer authentischen Kette (Sanad) von dem Hadith von Buraidah zitiert. Abdullah ibn Schaqieq al- Aqiely, einer der edlen Folgenden, stellte fest." Die Gefährten des Propheten betrachteten das Aufgeben keiner Tat als Kufr, außer [das Aufgeben] des Gebets." Es gibt viele Ahadith (Mehrzahl von Hadith) und Berichte mit dieser Bedeutung. Es betrifft denjenigen, der aus Faulheit nicht betet*; derjenige der ablehnt, das Gebet als Pflicht anzuerkennen, ist gemäß aller Gelehrten des Islam ein abtrünniger Ungläubiger. Wir bitten ALLAH subhanahu wa ta3ala die Angelegenheiten der Muslime gut zu machen und sie den Geraden Weg folgen zu lassen. Er ist der Allhörende, der Antwortende. ----------------------------------------------------------------------- * Es gibt unter den Gelehrten (Ulema) Ikhtilaaf (Meinungsverschiedenheit) bezüglich einem Person, der aus Faulheit oder einem anderen Grund auch immer nicht betet, und das Gebet nicht leugnet, ob er Kafir ist, die Fatwa beinhaltet die Meinung vom Schaikh bin Baz, welches auch Schaikh ibn 'Uthaimien und andere Gelehrte rahimahullah ajma3in vertreten. Doch die andere Meinung, welche Schaikh Nasir ad-Dien al Albani rahimahullah vertritt über einen Person, der La ila Illa ALLAH sagt aber das Gebet aus Faulheit nicht betet, und das Gebet nicht leugnet, noch ein Muslim ist. Insha ALLAh werde ich die andere Meinung bald rein schreiben als Fußnote. Trotzdem muss derjenige der aus Faulheit nicht betet, sehr sehr aufpassen, die ahadith sind sehr eindeutig, und die Meinung der Gelehrten, die sagen sie seien Ungläubige ist stark. Und Allah weiß es am besten. Schaikh bin Baz
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