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0090. Frage: Regel über die Niederwerfung bei der Rezitation - DawaAhluSunnah - 22-06-2008 Regel über die Niederwerfung bei der Rezitation
90. Frage: Wenn ich eine Ajat aus dem Qur'an rezitiere, die eine Niederwerfung enthält, ist es dann meine Pflicht, mich niederzuwerfen oder nicht? Antwort: Die Niederwerfung bei der Rezitation ist eine bedeutsame Sunnah, die nicht unterlassen werden sollte. Wenn jemand an eine Ajat mit Niederwerfung kommt, sollte er sich niederwerfen, ohne Rücksicht darauf, ob man aus einem Qur'anexemplar liest, auswendig, im Gebet oder außerhalb des Gebets. Was die Verpflichtung betrifft, es ist keine Pflicht, und es ist keine Sünde für den, der es nicht tut. Dies ist so, weil wir vom Führer der Gläubigen, 'Umar ibn al-Khattaab :rah: wissen, dass er auf dem Minbar (Kanzel) eine Ajat mit Niederwerfung aus Sura an-Nahl las. Er stieg herab und warf sich nieder. Dann rezitierte er sie am folgenden Freitag wieder und warf sich nicht nieder. Dann sagte er: "Allah -subhanehu wa ta3ala- machte es uns nicht zur Pflicht, uns niederzuwerfen, außer wenn wir es wünschen." Dies geschah in Anwesenheit der Gefährten radiyallahu anhum.* Es wurde auch bestätigt, dass Zaid ibn Thabit :rah: dem Propheten eine Ajat mit Niederwerfung aus Sura an-Najm vorlas und sich nicht niederwarf. Wenn es verpflichtend wäre, dies zu tun, hätte ihm der Prophet dies befohlen. Aus diesem Grund ist es eine Sunnah. Es ist das Beste, sie nicht aufzugeben, auch wenn es in einer Zeit ist, in der man nicht beten darf, wie nach Fajr oder nach 'Asr, zum Beispiel. Denn diese Niederwerfung hat einen bestimmten Grund und jedes Gebet [oder jede Niederwerfung] hat einen bestimmten Grund, vielleicht sogar während solcher verbotener Zeiten, wie die Niederwerfungen in der Qur'anrezitation oder Gebete zur Begrüßung der Moschee und so weiter. --------------------------------------------------------------- * Es scheint so, dass der Satz vervollständigt werden sollte:"Und keiner von ihnen nahm Anstoß daran, d.h. sie waren alle damit einverstanden." Schaikh ibn 'Uthaimien
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