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Zakah - Druckversion

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Zakah - sansibel - 16-07-2008

salam
ich hab eine frage bin grad in marokko und wir haben hier einen laden und zwar wie ist es jetzt mit denn geld das 1 jahr hier zusammen gesparte ist . die 2.5 % mussen wir das geld an armen menchen geben . oder konnen wir es auch an verwanten geben die es auch nicht so gut geht .
inscha allah konnte ihr mir dqs beantworten
danke


RE: zakha - Reisender - 17-07-2008

Salam

ukhti das ist eine fatwa frage inschaAllah wende dich mal an fragen@islam-fetwa.de oder inshalah hat jemand eine fatwa dazu...

Wasalam


RE: Zakah - Abir As-Sabil - 21-10-2008

bismillah

Salam_wr_wb

Wurde islam-fetwa schon diese Frage gestellt? Oder kennt jemand anderes das Urteil dies bezüglich? BarakAllahu fiikum


RE: Zakah - Reisender - 21-10-2008

Salam_wr_wb

Zitat:Diejenigen, die ein Recht auf die Zakaah haben

Die Zakaah ist ein Recht, welches Allah der Erhabene von Seinen Dienern einfordert.

Es ist nicht erlaubt, die Abgabe an den zu entrichten, der keine Berechtigung hat, diese zu empfangen, oder den Betrag der Abgabe zum eigenen Vorteil zu verwenden, oder mit diesem Betrag einen persönlichen Nachteil aufzuheben oder abzuwenden.

So ist es die Pflicht des Muslim, die Zakaah an die zu entrichten, welche ein Recht auf diese haben (Arabisch: Ahlu Zakah; die "Leute der Zakah"), und er darf die Abgabe nicht für etwas anderes benutzen.

Er soll sie mit reinem Gewissen, allein und aufrichtig für die Zufriedenheit Allahs entrichten, um seine Verpflichtung gegenüber Allah zu erfüllen, was ihm das Anrecht auf reichliche Belohnung und Ausgleich verleiht.

Allah hat in Seinem edlen Buch, dem Qur'an, diejenigen klar beschrieben, die ein Recht auf die Zakaah haben. Allah spricht im Qur'an:

<<Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind [mit der Armen- und Bedürftigenfürsorge], diejenigen, deren Herzen [mit dem Islam] vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Reisenden, als Verpflichtung von Allah, Allah ist Allwissend und Allweise.>> (Qur'an 9:60)

Daß Allah der Erhabene diesen Abschnitt mit genau diesen zwei seiner erhabenen Namen beschließt, soll ein Hinweis darauf sein, daß Allah wissend über die Situation seiner Diener ist, und darüber, wer tatsächlich ein Anrecht auf die Zakaah hat, und wer nicht, und daß Er der Weise handelnde in Seinen Gesetzen für die Menschen und Seiner Bestimmung der Dinge ist.

So soll alles seinem, von Allah vorgeschriebenen Platz zugeordnet werden. Auch wenn manches der Weisheit Allahs einigen Menschen verborgen bleibt, so vertrauen doch Seine aufrichtigen Diener Seinem Regelwerk für die Menschen und unterwerfen sich Seinen Anordnungen.

Allah der Erhabene ist derjenige, den wir für uns und die Muslime um Erfolg im Streben nach Wissen in Seiner Religion bitten, und um Ehrlichkeit im Umgang mit Ihm.

Wir bitten Allah um Eifer im Streben nach dem, das Ihn zufrieden mit uns macht, und bitten Ihn, uns von dem entfernt zu halten, das Seinen Zorn zur Folge hat. Er ist der Hörende, der Nahe.

Möge der Segen und Friede Allahs auf Seinem Diener und Gesandten Muhammad und auf dessen Familie und dessen Gefährten sein.

Wasalam

PS: einfach mal unter almosensteuer lesen, dann weiss man bescheid ;)