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Brauche Quelle - el_Mudjahida - 17-07-2008 Bissmillah Assalamu aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu hat jemand die Quelle (von wem überliefert) dieser beiden Ahadith: Zitat:Abu Musa al-Asch'ari sagte: Der Gesandte Allâhs salallahu alaihi wa salam sagte: Eine Frau, die Parfüm aufträgt, daraufhin unter den Leuten umhergeht, so dass diese ihren Duft riechen können, ist (wie) eine Unzuchttreibende. Und 2. hat sie jemand vielleicht auch in arabischer schrift? Also Ahadith allgemein bezüglich des Verbotes vom Aufrtragen des Parfüms in der Öffentlichkeit für eine Muslimah (aber wie gesagt in arab. Schrift?) RE: Brauche Quelle - Sirat al-Mustaqim - 17-07-2008 Assalamu Alaikum, el_Mudjahida schrieb:Abu Musa al-Asch'ari sagte: Der Gesandte Allâhs salallahu alaihi wa salam sagte: Eine Frau, die Parfüm aufträgt, daraufhin unter den Leuten umhergeht, so dass diese ihren Duft riechen können, ist (wie) eine Unzuchttreibende. Dieser Hadith ist bei Abu Dawud und At-Tirmidhi überliefert und u.a. von Sheikh Al-Albani (rahimahullah) in "Saheeh At-Tirmidhi" als authentisch (saheeh) klassifiziert worden. P.s.: Der Ausdruck "ist eine Unzuchttreibende" ist hier metaphorisch zu verstehen. el_Mudjahida schrieb:Sainab al-Thaqafiyya überlieferte, dass der Prophet salallahu alaihi wa salam sagte: Wenn jemand von euch (Frauen) zur Moschee geht, so lasst sie kein Parfüm berühren. Dieser Hadith ist bei Sahih Muslim verzeichnet. RE: Brauche Quelle - el_Mudjahida - 18-07-2008 Bissmillah Assalamu aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu akhi kareem BarakAllahu fiek für die schnelle Antwort -wie jedes Mal- Bruder. Möge Allah subhanehu ua te'ala dich mit al Firdaus belohnen.AMIN Salam aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu RE: Brauche Quelle - Reisender - 19-07-2008 maschaAllah, der Bruder ist der schnelle mit sowas...möge Allah dich reichlich belohnen RE: Brauche Quelle - Sirat al-Mustaqim - 19-07-2008 Assalamu Alaikum, amin, baraka'Allahu feekum. Ich habe gerade erst bemerkt, dass du das noch auf arabisch haben wolltest. el_Mudjahida schrieb:Und 2. hat sie jemand vielleicht auch in arabischer schrift? Also Ahadith allgemein bezüglich des Verbotes vom Aufrtragen des Parfüms in der Öffentlichkeit für eine Muslimah (aber wie gesagt in arab. Schrift Hier der erste Hadith (von Abu Musa Al-Ash´ary): عن أبي موسى الأشعري قال : قال رسول الله صلى الله عليه وسلم :أيما امرأة استعطرت Ùمرت على قوم ليجدوا من ريØها Ùهي زانية Hier der zweite Hadith (von Zeyneb Al-Thaqafiyya): عن زينب الثقÙية أن النبي صلى الله عليه وسلم قال : إذا خرجت Ø¥Øداكن إلى المسجد Ùلا تقربنّ طيبا Hier zwei weitere Ahadith: عن أبي هريرة قال : قال رسول الله صلى الله عليه وسلم : أيما امرأة أصابت بخورا Ùلا تشهد معنا العشاء الآخرة auf deutsch: Abu Huraira :rah: berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte: "Lasst keine Frau die sich selbst mit "bakhur" (Räuchermittel/Weihrauch) parfürmiert, am Isha-Gebet mit uns teilnehmen." عن موسى بن يسار عن أبي هريرة : أن امرأة مرت به تعص٠ريØها Ùقال : يا أمة الجبار المسجد تريدين ØŸ قالت : نعم ØŒ قال: وله تطيبت ØŸ قالت : نعم ØŒ قال : Ùارجعي Ùاغتسلي Ùإني سمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يقول : ما من امرأة تخرج إلى المسجد تعص٠ريØها Ùيقبل الله منها صلاة Øتى ترجع إلى بيتها Ùتغتسل . auf deutsch: Musa Ibn Yassar berichtete, dass eine Frau an Abu Huraira :rah: vorbeiging und ihr Duft war stark. Er sagte: "Oh Dienerin von Al-Jabbar (einer der Namen Allahs), gehst du zur Moschee?" Sie sagte: "Ja". Er sagte: "Und hast du dich deshalb parfürmiert?" Sie sagte: "Ja". Er sagte: "Geh zurück und wasche dich, denn ich hörte den Gesandten Allahs sagen: "Wenn eine Frau raus zur Moschee kommt und ihr Duft ist stark, dann wird Allah kein Gebet von ihr akzeptieren bis sie nach Hause geht und sich wäscht." RE: Brauche Quelle - el_Mudjahida - 19-07-2008 SubhanALLAH! Ich bin beeindruckt Bruder. Ich muss dem Fremden akhi Recht geben. Bist mir eine große Hilfe - möge Allah teala dich genauso schnell in al Firdaus eintreten lassen. AMIN BarakAllahu fiek uassalamu aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu RE: Brauche Quelle - saliha66 - 19-07-2008 Sirat al-Mustaqim schrieb:auf deutsch: :jazak: lieber Bruder besonders für diesen Hadith, nach dem ich immer gesucht hatte. Denn ich hatte mal in einem Vortrag gehört, daß damit gemeint ist, daß die Frau, welche sich parfümiert hat und damit draußen war, während ein Nichtmahram ihren Duft gerochen hat, danach Gusl (Ganzkörperwaschung) machen muß, ansonsten würde ihr Gebet nicht angenommen.(Es ist wie, wenn sie durch die Parfümierung unrein geworden wäre in solch einem Fall....AllahuAlim). Ob jemand dazu etwas weiß? Also ob mit dem "Waschen" im Hadith der Gusl gemeint ist. saliha66 RE: Brauche Quelle - Sirat al-Mustaqim - 19-07-2008 Assalamu Alaikum, jazaakum Allahu khairan. Zitat:Denn ich hatte mal in einem Vortrag gehört, daß damit gemeint ist, daß die Frau, welche sich parfümiert hat und damit draußen war, während ein Nichtmahram ihren Duft gerochen hat, danach Gusl (Ganzkörperwaschung) machen muß, ansonsten würde ihr Gebet nicht angenommen.(Es ist wie, wenn sie durch die Parfümierung unrein geworden wäre in solch einem Fall....AllahuAlim). Ja, Ukhti, das ist damit gemeint. Der Prophet sagte in Bezug darauf: "... lasst sie sich von dem Parfüm waschen, wie sie sich von Janaba wäscht." [Nasa'i, von Sheikh Al-Albani als saheeh klassifiziert] Ich weiß jedoch nicht, ob es als Pflicht zu betrachten ist, ich habe nichts finden können das darauf hinweist, dass es eine Pflicht ist, Fakt aber ist, dass das Parfürmieren definitiv nicht zu den Handlungen gehört, die unrein machen, weder führt das Parfürmieren die kleine Unreinheit (Hadath Al-Asghar - was Wuddu erfordert), noch die große Unreinheit (Hadath Al-Akbar - was Ghusl erfordert) herbei. Es geht ausschließlich darum, wie Ibn Hajar (rahimahullah) in seiner Erklärung zum Hadith von Sahih Muslim sagt, dass das Parfürmieren schwerwiegende Folgen haben und zu Versuchungen und Übel führen kann, dazu gehört ebenso das Tragen von schöner Kleidung, sichtbarer Schmuck etc. Aber die Frau kann z.B. daheim beten und gleichzeitig parfürmiert sein. Es gibt ja bestimmte Fälle die Ghusl erfordern, die von den Gelehrten genau festgelegt worden sind, dazu gehören: bei Geschlechtsverkehr (auch wenn es nicht zur Ejakulation kam), bei Ejakulation (auch ohne Geschlechtsverkehr), bei der Menstruation, beim Wochenfluss, beim Tod eines Muslim, bei der Annahme des Islam. Wenn es wirklich eine Pflicht wäre Ghusl zu vollziehen, nachdem sich die Frau parfürmiert und aus dem Haus geht, dann hätte das in den Fiqh-Büchern der Gelehrten auch stehen müssen und zu den Handlungen aufgezählt werden müssen, die Ghusl erfordern, aber das tut es nicht. wa Allahu a´lam. RE: Brauche Quelle - saliha66 - 19-07-2008 Sirat al-Mustaqim schrieb:Ja, Ukhti, das ist damit gemeint. :jazak: Bruder für diesen Hadith. (Wo Du die bloß immer alle findest?) Allahumma Baarik Sirat al-Mustaqim schrieb:Ich weiß jedoch nicht, ob es als Pflicht zu betrachten ist, ich habe nichts finden können das darauf hinweist, dass es eine Pflicht ist, Fakt aber ist, dass das Parfürmieren definitiv nicht zu den Handlungen gehört, die unrein machen, weder führt das Parfürmieren die kleine Unreinheit (Hadath Al-Asghar - was Wuddu erfordert), noch die große Unreinheit (Hadath Al-Akbar - was Ghusl erfordert) herbei. Stimmt. Daraus kann man dann wohl schließen, daß es empfohlen wäre, den Gusl zu vollziehen im Falle einer solchen Sünde, um sich sozusagen von dieser Sünde wieder rein zu waschen, und wohl auch um einem bewußt zu machen, wie schwerwiegend solch eine Sünde ist. Sirat al-Mustaqim schrieb:Es gibt ja bestimmte Fälle die Ghusl erfordern, die von den Gelehrten genau festgelegt worden sind, dazu gehören: bei Geschlechtsverkehr (auch wenn es nicht zur Ejakulation kam), bei Ejakulation (auch ohne Geschlechtsverkehr), bei der Menstruation, beim Wochenfluss, beim Tod eines Muslim, bei der Annahme des Islam. Ja, ich habe gleich in meinen "schlauen" Notizen der Islamschule über die waajiba und Sunnaaspekte des Gusl nachgeschaut und liste sie hier nochmal auf, um sie unterscheiden zu können: Wann ist Gusl (die Ganzkörperwaschung) Pflicht? 1) Wenn Sperma austritt (Geschlechtsverkehr, Traum) 2) Wenn sich die 2 Geschlechter eines Ehepaares berühren 3) Monatsblutung der Frau 4) Wochenbett der Frau 5) Eintritt in den Islam (neuer Muslim) Wann ist Gusl Sunna? (Bei Nichterfüllen keine Strafe, Bei Erfüllen Belohnung von Allah): 1) Am Freitag (vor dem Jumu'ah) (nach Meinung mancher Gelehrter ist dies Waajib, aber die richtige Meinung ist Sunna) 2) Nach der Totenwaschung 3) An den 2 Eidtagen 4) Nach einer Ohnmacht 5) Nach einer Geisteskrankheit 6) Bei Eintritt in den Ihram (Weihezustand für Hadsch und Umra) 7)Vor Eintritt in die Stadt Mekka 8) Am Tag von Arafat 9) Bei Istihadakrankheit der Frau (vor jedem Gebet Gusl) saliha66 |