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119. Frage: Wehklagen um den Verstorbenen - Druckversion

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119. Frage: Wehklagen um den Verstorbenen - DawaAhluSunnah - 24-07-2008

Wehklagen um den Verstorbenen



119. Frage: Ist es jemandem erlaubt, zu weinen, nach dem Tod? Wenn das Weinen Wehklagen, auf die Wangen schlagen und Kleider zerreißen einschließt, beeinflusst das den Verstorbenen?


Antwort: Weder Jammern noch Wehklagen ist erlaubt. Das Zerreißen von Kleidung, Schlagen auf die Wangen und ähnliche Taten sind ebenfalls nicht erlaubt. es wird in den Sahihain von Al-Bukhary und Muslim von Ibn Mas'ud :rah: berichtet, dass der Prophet Sas sagte:

ليس منا من لطم الخدو د وشق الجيوب ودعابد عوى الجا هلية


"Nich von uns ist derjenige, der seine Wangen schlägt, den vorderen Ausschnitt seines Hemdes zerreist oder die Rufe der Tage der Unwissenheit macht."
Es wird auch festgestellt, dass der Prophet Sas die Klagenden und ihre Zuhörer verfluchte.*
Es wird ebenfalls authentisch berichtet, dass der Prophet Sas sagte:
إن الميت يعذب في قبره بما يناح عليه

"Der Verstorbene wird seinem Grab aufgrund des Wehklagens über ihn gepeinigt."
In einer anderen Überlieferung heisst es:
إن الميت ليعذب ببكاء أهله عليه

"Der Verstorbene wird gepeinigt aufgrund des Weinens der Familie über ihn."**

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*Berichtet bei Abu Dawud und Ahmad. Gemäß Schaikh Al Albaani rh. ist die Überliefererkette dha'if (schwach). Muhammad Nasir ad-Dien al - Albani Dha'ief Sunan Abu Dawud (Beirut: Al-Maktab al Islami,1991).S.317
**Berichtet bei Al Bukhary und Muslim.

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