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144. Frage: Fatwa über eine, die menstruierend in den Ihram eintrat - Druckversion

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144. Frage: Fatwa über eine, die menstruierend in den Ihram eintrat - DawaAhluSunnah - 29-07-2008

Fatwa über eine, die menstruierend in den Ihram eintrat


144. Frage: Eine Frau fragt: Sie war entschuldigt, also menstruierend, und ihre Familie wollte Umrah machen und wenn sie zurückgeblieben wäre, wäre niemand bei ihr geblieben. Aus diesem Grund ging sie mit ihnen zur Umrah und vollendete alle Riten der Umra, einschließlich Tawaf und Sa'i, so als wäre sie nicht menstruierend. Sie tat dies aus Unwissenheit und Scham, denn sie wollte sich ihrem Vormund nicht anvertrauen. Sie sollten wissen, dass sie ungebildet ist und weder lesen noch schreiben kann. Was muss sie tun?



Antwort: Wenn sie Ihram für Umrah gemacht hat, muss sie den Tawaf wiederholen, nachdem sie Ghusl gemacht hat und nochmals etwas von ihrem Haar schneiden. Was den Sa'i zwischen Safa und Marwa betrifft, sie sind gemäß der stärksten Ansicht der Gelehrten in Ordnung. Wenn sie diesen nach dem Tawaf wiederholt, wäre es allerdings noch besser und sicherer. Sie muss bei Allah سبحانه Ùˆ تعالى für ihren Tawaf und das Gebet aus zwei Raka, als sie menstruierte, bereuen.
Wenn sie verheiratet ist, darf ihr Ehemann keinen Geschlechtsverkehr mit ihr haben, bis sie ihre Umrah vervollkommnet hat. Wenn er bereits Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, dann ist ihre Umrah ungültig und sie muss ein einjähriges Wollschaf oder eine zweijährige Ziege in Makkah opfern, das an die Armen verteilt wird. Sie muss eine neue Umrah vervollkommnen, wie zuvor erwähnt. Sie muss eine neue Umrah verrichten, von demselben Miqaat* aus, bei dem sie zuvor in den Ihram eingetreten ist, als Ersatz für ihre verdorbene Umrah.
Aber falls sie nur die Umrah aus Gefälligkeit und Schüchternheit mit ihnen gemacht hat, und sie trat nicht [wirklich und absichtlich] am Miqaat in den Zustand des Ihram ein, dann muss sie einzig und allein bei Allah سبحانه Ùˆ تعالى bereuen. Dies ist so, weil Hajj und Umrah ohne den Zustand des Ihram nicht gültig sind. Und der Ihram ist die Absicht zu Hajj oder Umrah oder beidem.
Wir bitten Allah سبحانه Ùˆ تعالى um Rechtleitung und Sicherheit für uns alle vor den Einflüsterungen des Satan.



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*Dies ist der Ort, an dem die Pilger in den unverletzlichen Zustand für Hajj (und Umrah) eintreten.


Schaikh bin Baz