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Wer im Ramadân träumt und erst nach dem Erwachen ejakuliert - Druckversion

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Wer im Ramadân träumt und erst nach dem Erwachen ejakuliert - Ibn Suleyman - 02-08-2011

Frage :

In meinem Traum sah ich diese teuflischen Bilder und kurz vor dem Samenerguss wachte ich auf. Ich habe versucht den Erguss aufzuhalten, doch letztendlich habe ich ihn bewusst kommen lassen. Ich betete zu Allâh, dass Er mir zeigt, ob mein Fasten noch gültig ist oder nicht, so sagte ich: "O Allâh, ich werde nun spucken, und wenn ich Blut spucke, so ist mein Fasten ungültig." So spuckte ich, doch ich konnte kein Blut sehen. Ist mein Fasten jetzt ungültig oder nicht? Und welche Tage muss ich nachholen? Und kann ich anstatt zu fasten eine Buße entrichten?

Antwort :

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Als erstes wollen wir dich darauf hinweisen, dass die islamischen Rechtsnormen nicht auf diese von dir angewandte Methode ermittelt werden, mit der du versuchtest, die Lösung für dein Problem zu finden. Sie ist vielmehr naiv. Es ist die Pflicht eines jeden Muslims, dass er, wenn er etwas in seiner Religion nicht versteht, der Anordnung seines Herrn nachkommt und die Leute des Wissens fragt. Allâh, der Erhabene, sagt: "So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr nicht wisst!" (Sûra 16:43)

In Bezug auf deine Frage können wir sagen, dass dein Fasten nicht ungültig ist, da die Ejakulation nicht von dir beabsichtigt war, sondern im Schlaf geschah. Und der Schlafende ist nicht zur Verantwortung zu ziehen. Die Ejakulation aufhalten zu können ist uns nicht möglich. Und selbst wenn es gelingen könnte, ist dein Fasten gültig, da du nicht ausschlaggebend für den Erguss warst. Die Situation ist vergleichbar mit jemandem, der nachts den Beischlaf vollzieht und erst am Tag ejakuliert. Die Gelehrten bezeichneten auch dessen Fasten als gültig. Der Schlafende ist so gesehen jedoch noch unschuldiger.

Ibn Qudâma Allah erbarme sich seiner sagte: "Wenn er in der Nacht den Beischlaf vollzieht und ejakuliert, nachdem das Morgengrauen angebrochen ist, hat er sein Fasten nicht gebrochen, denn er hat die Ejakulation nicht am Tag hervorgerufen. Er gleicht jenem, der in der Nacht etwas isst und dem am Tage das Erbrechen überkommt."


Dein Fasten ist also gültig und du bist zu nichts verpflichtet.


Und Allâh weiß es am besten.

Quelle: http://www.islamweb.net/ramadanG/index.php?page=showfatwa&FatwaId=138587