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Urteile bezüglich der Namensgebung - Abu Roumayssa - 11-10-2011 ibnul Qayim rah sagt in seinem Buch "Tuhfatul Maudud bi Ahkamil Maulud" bezüglich dem Urteil: Die Erlaubnis das Kind einen Kunya Namen zu geben wie Abu Fulan In den beiden Sahih Werken (Bukhari u. Muslim) wird von Anas ra überliefert: "Der Prophet sws war der beste an Charackter, und ich hatte einen Bruder der hieß: Abu Umair, und der Prophet sws pflegte zu sagen wenn er zu ihm gekommen ist: "Ya Aba Umair, was tat der Nughair?" Nughair war ein Vogel mit dem der kleine Bruder von Anas ra zu spielen pflegte. Anas ibn Malik hatte bevor er Kinder bekommen hatte die Kunya "Abu Hamza" und Abu Huraira hatte auch seine Kunya obwohl er zu der Zeit keine Kinder hatte. Der Prophet sws erlaubte auch Aisha ra das sie die Kunya Umm Abdullah benutzen darf, und mit Abdullah ist Abdullah ibn Zubayr ra gemeint der Sohn von ihrer Schwester Asma bint Abi Bakr ra, dies ist die richtige Ansicht, nicht wie es in einem Hadith heißt das sie schwanger vom Propheten sws gewesen ist und dann das Kind verloren hat und es Abdullah genannt hat, dieser Hadith ist nicht Sahih. Dann sagt ibnul Qayim rah weiter: Die Namensgebung ist ein Recht des Vater nicht der Mutter Dies ist es wo es keine Streitigkeiten gibt unter den Menschen, im Falle eines Streites zwischen den Eltern bezüglich der Namensgebung ist es das Recht des Vaters die Namensgebung zu durchführen und die vorherigen Ahadith die dies zeigen sind viele, dies ist auch weil derjenige nach seinem Vater gerufen wird nicht nach seiner Mutter (Sohn des So und so), Allah swt sagt diesbezüglich: "Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (33:5) Das Kind folgt der Mutter in den Sachen der Freiheit und der Sänfte, und es folgt dem Vater in Sachen Abstammung und Namen...... Der Prophet sws sagte auch in einem Hadith: "Mir wurde eines Nachts ein Junge geboren so nannte ich ihn nach meinem Vater (dem Propheten) Ibrahim." (Muslim) Quelle: Tuhfatul Maudud bi Ahkamil Maulud Seite 175 bis 177 RE: Urteile bezüglich der Namensgebung - Umm Abderrahman - 11-10-2011 also kunja bedeutet wenn mann sich mit abu oder umm nennt und eigentlich keine kinder hat hab ich das richtig verstanden. also wenn mann zum beispiel sein kind auch mit diesen titeln nennt. vielleicht kurze bestätigung ws ummmikail RE: Urteile bezüglich der Namensgebung - Abu Roumayssa - 11-10-2011 Wa aleikumu salam wa rahmatullah, also Kunya nennt man im allgemeinen wenn jemand Abu Fulan oder Umm fulana gennat wird ob man Kinder hat oder nicht und wie du schon richtig gesagt hast hatte die Mutter der Gläubigen Aisha ra keine Kinder und trotzdem nannte sie sich Umm Abdillah und der Prophet ließ dies zu. Deshalb ist es auch von der Sunnah sich Kunya zu geben bevor man sogar Kinder hat. RE: Urteile bezüglich der Namensgebung - shace - 10-06-2012 |