Erlaubtes und verbotenes im Quran - Druckversion +- Islam Forum - Muslim, Quran, Sunna, Deutsch (https://diewahrheitimherzen.net/forum) +-- Forum: Islam (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Islam) +--- Forum: Qur´an & Tefsir (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Qur%C2%B4an-Tefsir) +--- Thema: Erlaubtes und verbotenes im Quran (/Thema-Erlaubtes-und-verbotenes-im-Quran) |
"...was ihre rechte Hand besitzt...." - dieGläubige - 22-09-2008 Hab eine Frage zu den folgenden Ayat, Sure "Al-Ma´arig (die Aufstiegswege)... ----------- 29. und diejenigen, die ihre Scham hüten 30. ausser gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind hierin nicht zu tadeln ----- Durfte also ein Sklave eine Frau ohne Kopftuch sehen? Und umgekehrt der Mann des Hauses seine Sklavin? Oder wie ist das gemeint? RE: "...was ihre rechte Hand besitzt...." - IbnAdam - 22-09-2008 Uthki in Sura 24 an-Nur Wird es doch spezifizeirt: Zitat:Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck' nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Was denn Mann und die Skalavin angeht,Sie ist für ihn Helal,daher kann er Sie natürlich auch unbedeckt sehen. Wa Aleykum As Selam wa rahmatullahi wa barakatuh RE: "...was ihre rechte Hand besitzt...." - Abir As-Sabil - 22-09-2008 As salaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh Zunächst einmal sei gesagt: Diese Ayat beziehen sich darauf, dass die Gläubigen ihre Keuschheit wahren, sprich kein Zina begehen, ihr nicht Nahe kommen, sich keusch benehmen sollen, etc, außer bei ihren Gattinnen und bei ihren Sklavinnen. Denn der Beischlaf mit ihren Gattinnen und ihren Sklavinnen ist erlaubt. Mehr zu diesen Ayat kann man im Tafsir von Ibn Kathir rahimahullah nachlesen. Was deine eigentliche Frage betrifft: Die freie Frau muss Hijab vor all jenen tragen, die nicht ihre mahram sind, hierzu haben wir schon mehrere Threads unter anderem auch mit einer Darstellung. Männliche Sklaven sind von dieser Regelung nicht ausgeschlossen. Männer aber haben das Recht auf Beischlaf mit ihren Sklavinnen, somit dürfen Männer ihre Sklavinnen ohne Hijab sehen. Ganz wichtig ist jedoch: Die heutigen Arbeiter, beispielsweise Fahrer oder Haushälterinnen in einigen muslimischen Ländern, haben nicht den Status eines Sklaven oder einer Sklavin im islamischen Sinne. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, wann jemand Sklave/Sklavin im islamischen Sinne ist. Siehe folgende Fatwa: http://www.islamqa.com/en/ref/20869/slave%20mahram Wa Allahu a'lam RE: "...was ihre rechte Hand besitzt...." - dieGläubige - 22-09-2008 Gazakallahu khairan Akhi... Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber das müsste heissen, wenn ich zB. einen Butler hätte (ist ja eigentlich auch sowas wie ein Sklave), dann dürfte der mich unbedeckt sehen (ich meine ohne Kopftuch) Oder hat das nur für früher gegolten? Sorry, wenn die Frage blöd ist. Gazakallahu khairan Umm Talha, die Fatwa würd ich gerne lesen, nur versteh ich leider nicht alles, mein Englisch reicht nicht aus. Kann das vielleicht jemand übersetzen? RE: "...was ihre rechte Hand besitzt...." - Abir As-Sabil - 22-09-2008 Nein, ukhti. Männliche Sklaven sind keine mahram für Frauen, daher muss die Frau Hijab vor ihnen tragen. Und noch einmal ausführlicher: Die heutigen Hausangestellten, wie Fahrer, Butler, Haushälterinnen, Gärtner, etc. sind im islamischen Sinne keine Sklaven oder Sklavinnen, sondern ganz normale Arbeitnehmer. Wenn du also einen Haushälter zuhause hast, dann MUSST du vor ihm Hijab tragen und darfst nicht alleine mit ihm sein. Wenn ich Zeit habe inschaAllah, dann liste ich die Voraussetzungen auf, durch die man erst zum Sklaven im Islam wird. RE: "...was ihre rechte Hand besitzt...." - Afgho - 23-09-2008 salam alleikum Ich habe eine Frage. Wenn der Mann Beischlaf hat mit ihren Sklavinnen, ist das nicht Zina ? Die sind ja nicht verheiratet. RE: "...was ihre rechte Hand besitzt...." - IbnAdam - 23-09-2008 As Selamun Aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh Akhi was Allah swt. erlaubt ist Helal,und daher ist es auch keine Zina. Denn Männern ist es eben erlaubt Beischlaf - mit Frauen die sie geheiratet haben,also "ihren Gattinen" - und ihren Sklavinen,also "was ihre rechte Hand besitzt" zu haben,Sie sind dem Mann beide Helal. Zitat:und denjenigen, die ihre Scham hüten, Edit/ Akhi zum besseren Verständnis sollte man eines bedenken,Sklavinen und Ehefrauen sind natürlich nicht gleich dennoch hat der Mann Verantwortung über beide vor Allah swt. Und was allein die Dunja angeht muss er als Versorger beide ernähren,kleiden,schützen usw. wenn du es in diesem Lichte betrachtest ist es leichter zu verstehen wieso Sie (die Sklavin) dem Mann Helal ist,wieso er ein Anrecht darauf hat,doch Allah swt. weiss es am besten - wa Allahu Alem.Was generell Sklavinnen(/Sklaven) angeht,liess dir zb. die PDF durch die die Uthki gepostet hat. Wa Aleykum As Selam wa rahmatullahi wa barakatuh RE: "...was ihre rechte Hand besitzt...." - Abir As-Sabil - 23-09-2008 Ich werde jetzt inschaAllah stichpunktartig erwähnen, wie man den Status eines Sklaven bekommt. 1. Sklaven (sowohl Frauen als auch Männer) werden in Kriegen genommen, die zwischen Kuffar und Muslimen stattfinden. Nicht jedoch in Kriegen, die zwischen Muslimen stattfinden!!! Der Islam hat die Quelle für Sklaverei, die schon davor existierte, nur auf eine einzige Quelle beschränkt, nämlich die Sklaverei, die aus der Gefangennahme von Kuffar im Krieg resultiert. Es gibt keinen anderen Weg im Islam, durch den jemand sonst Sklave werden kann. 2. Die Frauen, die im Krieg von den Mujahidin gefangen genommen wurden, sind nun Sklavinnen und KÖNNEN von ihren Besitzern verkauft werden. Der Besitzer dieser Sklavinnen müssen einen Monatszyklus abwarten, damit festgestellt werden kann, ob sie schwanger sind oder nicht. Stellt sich heraus, dass sie schwanger sind, kann der Besitzer erst nach der Geburt mit ihnen Geschlechtsverkehr haben. 3. Wie schon gesagt: Der Mann darf Geschlechtsverkehr mit seinen Sklavinnen haben, außer er verheiratet sie mit jemand anderem. Wenn er sie mit jemandem verheiratet, dann ist es für den Besitzer haram mit ihr Beischlaf zu haben. 4. Der Besitzer von Sklaven muss öffentlich kund geben, dass er Sklavinnen hat, damit die Gesellschaft weiß, dass es halal für ihn ist, mit ihnen zu verkehren. Siehe folgende Fatwa: http://www.islam-qa.com/en/ref/26067/condition%20slave Und zum Schluss noch einmal für alle, damit das auch ja niemand falsch versteht: Eine Frau, die in einem fremden Haushalt arbeitet, ist KEINE Sklavin, sondern Arbeitnehmerin! Es gibt beispielsweise in einigen arabischen Ländern Familien, die aus dem Ausland Frauen einreisen lassen, die als Haushälterinnen arbeiten oder sich um die Kinder kümmern. Diese Frauen sind keine Sklavinnen und es ist HARAM für das Oberhaupt der Familie mit den Frauen allein zu sein. Diese Frauen müssen auch Hijab tragen! RE: "...was ihre rechte Hand besitzt...." - dieGläubige - 23-09-2008 Irgendwie verwirrt mich das ganze ein wenig und macht mich auch ganz ehrlich ein bissl traurig. Daher bitte entschuldigt meine - wenn vielleicht unangenehmen - Fragen... Was bedeutet ein RECHT darauf, mit ihr Beischlaf zu haben? Das käme ja dann eigentlich irgendwie - sorry - Vergewaltigung gleich...:astagfirullah: wenn ich was falsches sage Ich verstehe es wahrscheinlich einfach falsch. Und wenn ein Mann jetzt zB. 4 Frauen hat und diese sind ihm noch nicht genug, dann kann er sich noch ein paar Sklavinnen zulegen.... ???????????????????????????? Ausserdem steht doch im Koran, dass es besser ist, eine Sklavin zu heiraten, als eine Götzendienerin. Aber wenn eine Sklavin sowieso keine Muslime sein wird (da sie ja nur im Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen gefangen werden), dann ist ja da kein Unterschied.... Irgendwie passt da was nicht zusammen. sorry ich will echt nix falsches schreiben, ich schäme mich auch dafür, aber das deprimiert mich jetzt ziemlich und diese Fragen mussten raus Möge Allah mir vergeben |