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I'tikaf im Ramadan - Yasin Eke - 22-04-2008 Belebe eine aussterbende Sunnah! Vorteile von Al-I´tikaf und seine Regeln Definition: Der I´tikaf heisst, in der Moschee mit einer besonder Absicht zu bleiben, nämlich um Taten zu verrichten, wordurch man die Allahs Zufriedenheit erzielt. Die Rechtsgelehrten sind darüber einig, dass er erlaubt und erwünscht ist. Abu Dauud erzählte über den Imam Ahmad, dass er sagte:“ Nach allen Rechtsgelehrten weiss ich dass er Sunnah ist“ Az-Zahri, Allah sei ihm gnädig, sagte: „Es ist wunderlich, dass die Muslime nicht mehr I´tikaf machen! Obwohl der Prophet (s) von seiner Ankunft an die Madina bis zu seinem Tode darauf bestand, I´tikaf zu machen. Bindung zwischen I’tikaf und Fasten: Unsere Slaf (die frommen Vorfahren) bevorzugten die Bindung zwischen dem I’tikaf und dem Fasten. Der Imam Ibn Al-Kayyim, Allah sei ihm gnädig, hat gesagt: „Es wurde über den Propheten nie berichtet, dass er I´tikaf ohne zu fasten gemacht hat.“ Aischa sagte sogar:“Es gibt keinen I´tikaf ohne Fasten.“(Abu Dauud –2473-) Die Mehrheit der Rechtsgelehrten warwn nach diesem Beweis der Meinung, dass das Fasten eine Bedingung vom I´tikaf ist. Das ist auch, was Scheikh Al Islam Ibn Taymiyah als Wahrscheilichste war. (Zad al ma’aad 2/87,88) Die Voraussetzung vom Fasten für den I’tikaf wurde über Ibn Omar und Ibn Abbas erzählt. Der selben Meinung war auch Malik, Al-Awzaa’i und Abu Hanifah. Und die Überlieferungen über Ahmad und Asch-Schafi’i waren unterschiedlich. Was die Aussage von Ibn Al-Kayyim angeht „Es wurde über den Propheten nie berichtet, dass er I´tikaf ohne zu fasten gemacht hat.“ , muss man nicht ohne weiteres annehmen, weil es über den Propheten berichtet wurde, dass er im Monat Schawwal I´tikaf gemacht hat (Berichtet von Al-Buchari –1928- und Moslem –1173-), wobei es nicht bekannt ist, ob er in den Tagen, wo er I´tikaf gemacht hat, gefasten hat oder nicht. Es wäre richtiger zu sagen, dass das Fasten für „Mo’takif“ (denjenigen, der I’tikaf macht) erwünscht und nicht eine Bedingung ist. Wie war der I’tikaf vom Propheten (s)? Der Prophet hat immer in den letzten zehn Tagen von Ramadan I’tikaf gemacht. In den Sahihain (den Hadithbüchern von Moslem und von Al-Buchari) steht nach dem Hadith von Aischa über den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er bis zu seinem Tode in den letzten zehn Tagen von Ramadan I’tikaf machte. Nachdem er gestorben war, haben seine Frauen I’tikaf gemacht. (überliefert von Al-Buchari Hadithnummer1922) Im Todesjahr des Propheten (s) hat er während 20 Tagen I’tikaf gemacht (Buchri 1939), das heisst in den letzten 20 Tagen von Ramadan. Folgendes liegt das zugrunde: Erstens: Der Prophet (s) hat Gabriel den Koran zwei Mal vorgelesen (Buchari 4712), deswegen brauchte er 20 statt an 10 Tage Der Prophet (s) trat in den I’tikafort devor dem Sonnenuntergang ein. Falls er in den 10er Tagen I’tikaf machen will, dann tritt er in den I’tikafort in den Nacht auf dem 11. Ramadan bevor dem Sonnenuntergang ein. Wenn er aber in den 20er Tagen von Ramedan I’tikaf machen will, dann beginnt er in der Nacht auf dem 21. Ramadan bevor dem Sonnenuntergang. Aischa, die „ha’id“ war (hatte ihre Regeln) und die in ihrem Zimmer stand, ® kämmte und waschte die Haare des Propheten. Sein ganz Körper blieb im I’tikafort; nur sein Kopf war nach Außen geneigt. (nach Al Buchari –1924,1926- und Moslem –297-) Das ist ein Beweis dafür, dass derjenige, der I’tikaf macht, eines seiner Körpersteile außerhalb seines Verweilensort kurzfristig haben darf. Demnach darf eine Frau, die ihre Regeln hat, ein Teil ihres Körpers in die Moschee eintreten lassen, aber nicht ihren ganzen Körper. Man schliesst auch vom angeführten Hadit, dass der Mo’takif (derjenige, der I’tikaf macht) sich reinigen, sich parfümieren und seinen Kopf waschen und kämmen darf. Der I’tikafort des Propheten war wie eine Zelt innerhalb der Moschee. Er blieb drin außer von den Gebetszeiten, um allein zu sein. Sein Bett war meistens in dieser ‚Zelt’ (Khibaa’). Aischa ® sagte: „Der Prophet (s) machte I’tikaf in den letzten zehn Tagen von Ramadan. Ich richtete einen ‚Khibaa’ für ihn ein. Er betete das Frühgebet und tritt in sie ein.“ (nach Al-Buchri in Fath Al-Bari –4/810-) Wenn der Prophet hungrig oder durstig war, bestellte er Essen und Wasser. Als er im Mo’takaf war, besuchte er keinen Kranken und nahm an Bestattungen nicht teil. Aischa ® sagte: „Der Prophet (s), als er I’tikaf machte, ging manchmal bei Kranken vorbei, er fragte sie aber nicht und ging immer fort.“ Nach Oruah sagte sie auch: „Nach As-sunnah soll der Mo’takif weder einen Kranken besuchen noch an einer Begrabung teilnehmen noch seine Frau berühren noch ausgehen, nur beim Bedarf. Es gibt keinen I’tikaf ohne Fasten und der muss in einer Mosche sein, wo Freitags- und Aidvorträge gehalten werden. (Berichtet von Abu Dauud –2/333-) Die Frauen des Propheten (s) besuchten ihn in seinem Mo’takaf. Zusammengefasst kann man sagen, dass der Prophet beim I’tikaf sich anstrengte. Fast die ganze Zeit bliebt er in der Moschee um Allah anzubeten und zu preisen, seine Befehle zu folgen und auf die Nacht von ‚Al-Kadr’ zu warten I’tikaf-Ziele: Die Nacht von ‚Al-Kadr’ nicht versäumen. Allein mit Allah zu bleiben und von den Menschen Abschied nehmen, um die Begleitung von Allah zu genießen und um Ihn zu preisen und anzurufen. Versuchen, den Herzen auf den geraden Weg zu bringen und die verstreuten Absichten nach Allahs Wohlgefallen zu richten. Sich nur mit Gebeten, Bittgebeten, Allahspreisformeln und Koranlesen zu beschäftigen. Das Fasten vor allen Dingen schützen, die es unannehmbar machen, wie die Versuchungen. Die erlaubten weltlichen Taten weniger begehen, obwohl man das kann. (Zohd). I’tikaf-Sorten: - Pflichtig: Nur wenn man ein Gelübde macht (Nadhr), dass er I’tikaf machen wird. In diesem Fall muss er sein Gelübde erfüllen. Der Prophet (s) sagte: „Wer ein Gelübde ablegt, Allah zu gehorchen, der muss Allah gehochen. Wer ein Gelübde ablegt, Allahs Gebote zu widersetzen, der muss sie nicht widersetzen.“ Nach Ibn Omar ® hat Omar ® den Propheten danach gefragt, ob er ein Gelübde erfüllen muss, das er in der vorislamischen Zeit gemacht hat, wobei er eine Nacht I’tikaf in Al Ka’bak machen soll. Der Prophet sagte: „Erfülle dein Gelübde“ (Al-Buchri 4/809). - Erwünscht: Das ist der I’tikaf, den der Prophet (s) in den letzten 10 Tagen von Ramadan machte. Dieser Hadith ist eine ´Sunnah mo’akkadah´, weil der der Prophet (s) sie in jedem Ramadan machte, wie die schon angeführten Hadiths es zeigen. Die Bedingungen vom I’tikaf: - Der Mo’takif muss Muslem sein. Für Nicht-Muslime ist I’tikaf ungültig. - Die Unterscheidunsfähigkeit ist vorausgesetzt. Der I’tikaf von einem Kind, das nicht unterscheiden kann, wird nicht angenommen. - Die große Reinheit (Taharah kobraa) für Frauen und Männer. Wenn einer nicht mehr Taharah kobraa hat, der muss aus der Moschee ausgehen, weil er nur mit Taharah kobraa in der Moschee bleiben darf. - Das in einer Moschee Sein. Es wird bevorzugt, dass in dieser Moschee Freitagsvorträge gehalten werden, damit der Mo’takif freitags aus der Moschee nicht ausgehen muss. - Die Imams, vor allem die 4 Imams, waren darüber einig, dass der I’tikaf in irgendwelcher Moschee, wo Freitags- und Aidvorträge gehalten werden, gültig ist (Masdjid Djaami’) Nur Hudhaifah und einer oder zwei unserer Vorfahren (Salaf) waren der Meinung, dass I’tikaf nur in Al-Kaabaa, in Al-Madinah und in Al-Qods gültig ist. Die Säulen vom I’tikaf: Die Absicht (An-Niyyah): und das wegen des Hadiths von Omar Bin Al-Khattab ®, der sagte: Ich habe den Propheten (S) gehört, der sagte: „Die Absichten liegen den Taten zugrunde und jeder wird gemäß seiner Absicht behandelt. Wer sich ausgewandert hat, um einen weltlichen Gewinn zu haben oder um eine Frau zu heiraten, für den ist seine Auswanderung um dieser Absicht Willen. (Al-Buchri 1/15) Das Bleiben in der Moschee: Allah sagt: „Und Wir haben Abraham und Ismael auferlegt: „Reinigt Mein Haus für die es Umkreisenden und (sich dorthin ) Zurückziehenden, die Sich-Verneigenden und Sich-Niederwerfenden.“ [Al-Baqarah; 125] Das gilt als Beweis, dass man I’tikaf nur in der Moschee machen kann. Dass der Prophet (s), seine Frauen und seine Gefährten den I’tikaf nur in der Moschee gemacht haben, bestätigt es auch. In einem Hadith hat Yunos Bin Zayd gesagt dass, Naafi’ über Abdu-Allah Bin Omar ® ihm erzählt hat, dass der Prophet (s) in den letzten 10 Tagen von Ramadan I’tikaf machte. Naafi’ sagte: Abdu-Allah ® hat mir den Ort in der Moschee, wo der Prophet I’tikaf machte, gezeigt. (Moslem 8/308) Der I’tikaf-Zeitraum: Er beginnt kurz vor der Sonnenuntergang für denjenigen, der vorhat, für einen Tag und eine Nacht oder mehr I’tikaf zu machen. Einige Gelehrten sind der Meinung, dass der Mo’takif nach dem Fadjr (Morgendämmerung) in seinen Mo’takaf eintreten soll. I’tikaf-Verlauf: Ibn Qodamah hat in seinem Buch Al-Moghni ein Paar Regeln des I’tikafs erwähnt. Darunter: Es wird empfohlen, dass sich der Mo’takif mit frommen Handlungen wie mit dem Koranlesen, mit dem Gebet und mit der Anrufung von Allah (Dhikr) beschäftigt. Er soll alle Gespräche und Taten, die ihn nicht treffen und die unnötig sind, vermeiden. Er soll auch nicht viel reden, weil wer zuviel quatscht, der wird viele Fehler begehen. In einem Hadith steht sinngemäß, dass ein Zeichen für einen guten Moslem wäre, dass er die ihn nicht treffenden Gespräche nicht führt. Fruchtlose und streiterregende Diskussionen, Schimpfwörter und Beleidigungen sind in den normalen Tagen nicht erlaubt. Die sind beim I’tikaf noch schlimmer. Aber wenn jemand einen von diesen Fehlern begeht, der muss seinen I’tikaf nicht unterbrechen. Man darf bei Bedarf sprechen und diskutieren. Al-Buchri und Moslem haben in ihren Bücher notiert, dass Safiyyah, die Frau des Propheten (s), zu ihm einmal gekommen war, als er in den letzten 10 Tagen von Ramadan in seinem Mo’takaf war. Sie sprach mit ihm eine Stunde lang, dann ging zurück nach Hause. Der Prophet (s) ging mit ihr aus seinem Mo’takaf, um sie zu begleiten. Als beide den Eingang von Omm Salamah auf die Moschee erreichten trafen sie zwei Männer von Al-Ansaar. Der Prophet sagte zu denen: „Langsam! Sie ist Safiyyah Bint Hayiy.“ Sie sagten :“Subhan-Allah“ und wurden traurig. Der Prophet (s) sagte: “Der Teufel fließt in dem Menschenkörper wie das Blut und ich habe gefürchtet, dass eine Sache (In einem anderen Hadith steht statt an ‚eine Sache’ ‚etwas Übles’) in euren Herzen ‚wirft’ (Damit ist gemeint : dass er eure Herzen beeinträchtigt.) Al-Hafidh zog die folgenden Lehren aus den angeführten Hadith: Dem Mo´takif sind gewöhnliche Sachen erlaubt wie die Begleitung seines Besuchers und die Sorgfalte um ihn, das Reden mit Menschen, das Alleinsein des Mo´takifs und der Besuch seienr Frau zu ihm. Abd Ar-Razzak hat über Ali erzählt: Wer I´tikaf macht, der soll weder quatschen noch beschimpfen. Er muss den Freitagsvortrag hören und das Totengebet verrichten. Und wer etwas zu seiner Familie zu beauftragen hat, der soll das bei der stehend und nicht sitzend machen. Was Koranlesen, Unterrichten und Lernen, Debatten und Diskussionen mit Rechtsgelehrten und das Aufschreiben von Hadith anbelangt, ist der Status dieser Taten eine Streitfrage unter den Rechtsgelehrten. Bei dem Imam Ahmad sind all diese Taten unerwünscht, weil der Prophet (s) die nicht gemacht hat, sondern hat nur die schon erwähnten speziellen Taten für I´tikaf verrichtet. Eine Gruppe kann gemeinsam einen I´tikaf in der Moschee machen. Der Prophet (s) hat I´tikaf mit seinen Frauen gemacht. Die eine Frau macht mit ihm I´tikaf, bis sie das Regelblut in der Moschee sieht. (Buchari 303,304) Es ist dem nach erlaubt, I´tikaf mit einem Freunden oder einen Verwandten zu machen. Was aber nicht Sunnah entspricht, ist von dem I´tikaf eine Gelegenheit zu machen, Erholung und Spaß zu haben, unnötige Gespräche zu führen u.ä. Der Imam hat die Taten von einigen Laien im I´tikaf kritisiert, die andere Leute dabei kennenlernen, der Mo´takaf als Besuchsort benutzen und quatschen. Er sagte: ´´Dieser I´tikaf ist eine Sorte und der I´tikaf des Propheten (s) ist eine andere Sorte.´´ (Zaad Al Ma´ad) Sachen, die den I´tikaf ungültig machen: a. Das Ausgehen aus der Moschee: Wenn jemand ohne Bedarf aus der Moschee ausgeht, ist sein I´tikaf nicht mehr gültig, weil der Prophet nur für dringliche Sachen ausging, falls das Essen zu ihm nicht gebracht wurde oder werden konnte. Salim sagt: ´´Sein Essen und Getränke werden zu ihm in seinem Mo´takaf gebracht.´´ Der Prophet (s) Ging aus auch, um die Reinigung vom Urinieren und um Wudu´ zu machen. b. Kontakt mit Ehefrauen: Darunter der Geschlechtsverkehr. Das Verbot ist ausdrücklich im Koran erwähnt: ´´ Und pflegt keinen Verkehr mit ihnen, während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt.´´ (Al Baqarah; 187) c. Haydh (Mastruation) und Nifaas (Wochenbett): Wenn eine Frau einen von diesne Fällen erlebt, da muss sie aus der Moschee ausgehen um die Moschee nicht zu unreinigen. Der Djonob kehtr wieder on die Moschee nur wenn er das Großwaschen macht. d. Der Tod des Mannes einer Faru, die I´tikaaf macht: Bei diesem Fall muss die Faru die ihr vorgeschriebene Wartezeit (Iddah) in ihrem Haus verbringen. e. Austritt aus dem Islam: Da der I´tikaf von einem Nicht-Moslim nicht angenomen wird, ist der I´tikaf von einem, der nicht mehr Moslem ist, auch nicht akzeptiert. |