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Schülerinnen, die einander täglich mit Küsschen begrüßen - Umm Abderrahman - 12-03-2012 Frage: Wie lautet das Urteil über das gegenseitige Küssen auf die Wange, abgesehen von Ehepartnern? Dieses Phänomen ist unter Schulmädchen sehr weit verbreitet, und zwar dermaßen, dass sich Freundinnen jeden Morgen mit Küsschen begrüßen. Ich wüsste gern das islamische Urteil darüber, mit Beweisen, und insbesondere das Urteil über dieses seltsame Phänomen. Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Was bei einem Treffen vorgeschrieben ist, ist, den Salam (Friedensgruß) zu sagen und sich gegenseitig die Hand zu schütteln. Wenn eine Person von einer Reise zurückgekehrt ist, dann ist es vorgeschrieben, sie zu umarmen. Was das Küssen bei jedem Treffen angeht, so ist dies kein Bestandteil der Sunna der Begrüßung, vielmehr wurde berichtet, dass dies nicht erlaubt ist. At-Tirmidhi berichtete (2728), dass Anas ibn Malik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ein Mann fragte: ‚O Gesandter Allahs, wenn einer von uns seinen Bruder oder Freund trifft, soll er sich dann verbeugen?’ Er antwortete: ‚Nein.‘ Der Mann fragte: ‚Soll er ihn umarmen und küssen?‘ Er erwiderte: ‚Nein.‘ Dann fragte der Mann: ‚Soll er seine Hand nehmen und ihn begrüßen?‘ Er antwortete: ‚Ja.‘ (Dieser Hadith wurde von al-Albani in Sahih Sunan at-Tirmidhi als hasan eingestuft.) Ja, das Küssen ist zu einigen Anlässen vorgeschrieben, nämlich wenn jemand von einer Reise zurückkehrt und Ähnliches. Siehe Frage Nr. 34497. Aber bezüglich des täglichen gegenseitigen Küssens gibt es keinen Zweifel daran, dass dies nicht vorgeschrieben ist, und es ist ein seltsames Phänomen, das den muslimischen Gesellschaften fremd ist. Es besteht die Befürchtung, dass dies von denjenigen, in deren Herzen Krankheit ist, als Mittel benutzt werden könnte, um sich auf verbotene körperliche Vergnügen im Rahmen eines anderen Phänomens einzulassen, welches Verehrung genannt wird, was zweifellos eine verbotene Art der Vernarrtheit ist. An-Nawawi (möge Allah barmherzig mit ihm sein) sagte: Was das Umarmen und Küssen des Gesichts einer Person angeht, die nicht von einer Reise zurückgekehrt ist – abgesehen von einem Kind – so ist dies makruh, wie von al-Baghawi und anderen deutlich gesagt wurde… Was den bartlosen Jüngling angeht, so ist es unter allen Umstanden haram, ihn zu küssen, ob er von einer Reise zurückkehrt oder nicht. Es scheint, dass ihn zu umarmen dem Küssen gleicht – ob derjenige, der küsst oder derjenige, der geküsst wird, rechtschaffen ist oder nicht. Zitat-Ende aus al-Majmu, 4/477 Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsfragen wurden gefragt: Es existiert ein Phänomen unter jungen Männern, dass sie sich jeden Tag, wenn sie sich treffen, auf die Wange küssen. Dieses Phänomen hat sich ebenso unter älteren Männern, in den Moscheen und in den Klassenzimmern ausgebreitet. Verstößt dies gegen die Sunna oder ist nichts Falsches daran? Ist es eine Bida oder eine Sünde, oder ist es erlaubt? Sie antworteten: Was bei einem Treffen vorgeschrieben ist, ist, den Salam (Friedensgruß) zu sagen und sich gegenseitig die Hand zu schütteln. Wenn das Treffen nach einer Reise stattfindet, dann ist es außerdem vorgeschrieben, sich zu umarmen, weil berichtet wurde, dass Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wenn die Gefährten des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sich trafen, schüttelten sie sich gegenseitig die Hand, und wenn sie von einer Reise zurückkehrten, umarmten sie sich.“ Was das Küssen auf die Wange angeht, so ist uns keine Sunna bekannt, die darauf hindeutet. Zitat-Ende Fatawa al-Lajna ad-Daima, 24/128 Shaikh al-Albani (möge Allah barmherzig mit ihm sein) sagte in Silsilat al-Ahadith as-Sahiha (1/74, Hadith Nr. 160): Dies ist der Hadith von at-Tirmidhi, den wir am Anfang unserer Antwort erwähnten: In der Tat zeigt der Hadith klar an, dass das Küssen zu einem Treffen nicht vom Islam vorgeschrieben ist. Es leuchtet ein, dass dies das Küssen der eigenen Kinder oder der Ehefrau nicht mit einschließt. Bezüglich der Ahadith, die anzeigen, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) einige seiner Gefährten bei verschiedenen Ereignissen küsste – z.B. als er Zaid Ibn Haritha küsste und umarmte, als er nach Madina kam, und als er Abu-l-Haitham Ibn at-Taihan umarmte usw. – so können als Antwort darauf folgende Punkte angemerkt werden: 1 – Dies sind ungesunde Ahadith, die nicht als Beweise herangezogen werden können. 2 - Selbst wenn einige von ihnen sahih wären, ist es nicht erlaubt, sie gegen diesen sahih Hadith zu verwenden, da es eine Handlung des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ist, die so gedeutet werden könnte, dass sie für einen speziellen Fall gilt, oder es könnte einen speziellen Anlass dafür geben, sodass der Hadith zur Verwendung als Beweis ungeeignet wäre – anders als dieser Hadith, welcher ein mündlicher Hadith ist, der allgemein an die gesamte Umma gerichtet ist, daher ist es ein starker Beweis, der nicht abgelehnt werden kann. Es ist im Fachgebiet des Usul etabliert, dass im Falle eines Konflikts Worte vor Handlungen Vorrang haben, und der Hadith, der auf ein Verbot hinweist, hat vor einem anderen, der auf Zulässigkeit hinweist, Vorrang. Dieser Hadith ist wörtlich und weist auf ein Verbot hin, daher hat er Vorrang vor den anderen erwähnten Ahadith, selbst wenn sie sahih sind. Ebenso sagen wir in Bezug auf das Drücken und Umarmen, dass dies nicht vorgeschrieben ist, weil der Hadith es verbietet, jedoch sagte Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein): „Wenn die Gefährten des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sich trafen, schüttelten sie sich gegenseitig die Hand, und wenn sie von einer Reise zurückkehrten, umarmten sie sich.“ (Berichtet von at-Tabarani in al-Awsat, und dessen Überlieferer sind die Männer des Sahih, wie von al-Mundhiri (3/270) und al-Baihaqi (8/36) dargelegt wurde.) Al-Bayhaqi (7/100) berichtete mit einem sahih Isnad von ash-Shabi, dass, wenn die Gefährten Muhammads (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sich trafen, sie sich gegenseitig die Hände schüttelten, und wenn sie von einer Reise zurückkerten, umarmten sie einander. Al-Bukhari berichtete in al-Adab al-Mufrad (970), und Ahmad berichtete (3/495), dass Jabir Ibn Abd-Allah sagte: „Ich erfuhr, dass ein Mann einen Hadîth kannte und ihn vom Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) gehört hatte. Ich kaufte ein Kamel, belud es mit meinem Gepäck und reiste einen Monat lang, bis ich in Syrien ankam, wo ich Abd-Allah Ibn Unais vorfand. Ich sagte zum Pförtner: ‚Sag ihm: Jabir ist an der Tür.’ Er fragte: ‚Ibn Abd-Allah?’ Ich erwiderte: ‚Ja.’ Er eilte über sein Gewand stolpernd heraus und umarmte mich, und ich umarmte ihn…“ Al-Hafidh (1/195) sagte, sein Isnad ist hasan. Al-Bukhari berichtete ihn unter den muallaq Ahadith. Daher kann gesagt werden, dass das Umarmen im Fall der Rückkehr von einer Reise vom Verbot befreit ist, weil die Sahaba dies taten. Zitat-Ende Und Allah weiß es am besten. Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 60351) |