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neulich in der moschee - Umm_Nouredin - 04-06-2012 asalamu aleikum wrwb, ich war am samstag in der moschee und habe mich mit ein paar schwestern getroffen. und wir kammen auf verschidene themen zu sprechen und da sind ein paar fragen offen geblieben vieleicht kann mir sie jemand beantworten um unsere lücken zu schliessen. @>> Wie lange hat man Teit seine nicht gefasteten Tage von Ramadan nachzuholen? @>>Ab wann sollte ein Kind mit dem beten beginnen? @>>Wie weit muss eine Ehefrau das tun was der Mann sagt? @>>Was sollte die Ehefrau tun wenn der Mann sie demütigt? barakallahu fiekum für die geduld des lesens wa aleikum salam wrwb Umm_Nouredin RE: neulich in der moschee - Nini - 04-06-2012 Salam @>>Wie weit muss eine Ehefrau das tun was der Mann sagt? @>>Was sollte die Ehefrau tun wenn der Mann sie demütigt? Genau die selben fragen habe ich auch inshallah kann jemand auf unsre fragen shcnellstmöglich antworten..das würde mich auch brennend intressieren :/ RE: neulich in der moschee - Al Ilmu Noorun - 04-06-2012 1. Man muss die Tage, die man vom Ramadan noch nachholen muss, bis spätestens zum nächsten Ramadan nachgefastet haben. http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=571:das-nachholen-von-ramadantagen-verzoegern-bis-der-naechste-ramadan-beginnt&catid=55:fasten-ramadhan-und-feste&Itemid=71 Hier auch noch eine Fatwa bezüglich freiwilligeTage fasten, bevor man Pflichttage nachgeholt hat: http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=794:kann-sie-freiwillige-tage-fasten-wenn-sie-noch-tage-vom-ramadan-schuldet&catid=55:fasten-ramadhan-und-feste&Itemid=71 2. Abu Dawood (459) und Ahmad (6650) berichten von ‘Amr ibn Shu’ayb von seinem Vater, dass sein Großvater sagte: Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Lehrt euren Kindern zu beten, wenn sie sieben Jahre alt sind und schlagt sie, wenn sie nicht beten, wenn sie zehn Jahre alt sind und trennt sie in ihren Betten." Klassifiziert als sahih von al-Albaani in al-Irwa’ (247) Hier Genaueres dazu: http://www.islam-qa.com/en/ref/127233 3. Es ist Pflicht für eine Frau ihrem Ehemann bei allem zu gehorchen, es sei denn es widerspricht dem Islam (also sie würde dadurch etwas Verbotenes machen) oder es schadet ihr (psychisch oder physisch). Hier in der Fatwa gibt es mehrere Ahadith dazu: http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=483:seine-frau-betet-nicht-und-ist-ihm-in-vielen-dingen-ungehorsam-wie-lautet-der-rechtsspruch-dazu-und-wie-sollte-er-mit-ihr-umgehen&catid=76:eheleben-und-umgang-miteinander&Itemid=75 4. Was eine Frau in so einem Fall machen sollte, hängt wohl von der speziellen Situation, den Bedingungen, Gründen und dem Ausmaß ab... Hier ist eine Fatwa zu einem speziellen Fall als Beispiel: http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=309:ihr-mann-schlaegt-sie&catid=76:eheleben-und-umgang-miteinander&Itemid=75 RE: neulich in der moschee - islamdawah77 - 04-06-2012 salam alaikum es gibt ein schönes buch für frauen mit fetwas von sheikh utheimin ,skeihh bin baz und sheilh albani r.a RE: neulich in der moschee - Ibn Suleyman - 04-06-2012 barakallahu fieki schwester... also Punkt 4 braucht immer eine Fatwa das können wir nicht sagen, immer zu einem Gelehrten oder Imam gehen mit dem Mann |