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Der Zeitpunkt, um dem Kind einen Namen zu geben, für das Schlachten der `Aqīqah und u - Druckversion

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Der Zeitpunkt, um dem Kind einen Namen zu geben, für das Schlachten der `Aqīqah und u - Umm Abderrahman - 11-06-2012

Salam_wr_wb

Der Zeitpunkt, um dem Kind einen Namen zu geben, für das Schlachten der `Aqīqah und um davon zu essen

Frage (Nr. 20646):

Können die Eltern eines Kindes vom Fleisch des Opfertieres für die `Aqīqah essen und ist es notwendig, am selben Tag zu opfern und die Haare des Kindes zu rasieren?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Es ist den Eltern erlaubt, von der `Aqīqah zu essen, denn `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte über die `Aqīqah: „Sie sollte in mehrere Teile (Judūl) geteilt werden, etwas davon sollte gegessen und etwas an andere verteilt werden.“ (ibn Abi Schaybah in al-Musannaf, 5). Der Autor von al-Qāmūs sagte: „Jadl (Plural: Judūl) bedeutet, dass jeder Knochen am Gelenk getrennt und nicht gebrochen und nicht mit etwas anderem vermischt wird.“ (al- Qāmūs al-Muhīt, S. 975, al-Risālah Ausgabe). Scheikh Muhammad Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Judūlan bezeichnet vollständige Knochen, die Knochen sollten nicht gebrochen, sondern sie sollten am Gelenkt getrennt werden.“ (Siehe Scharh al-Mumti` 7/545).

Siehe auch Frage Nr. 8388.

Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah (11/443): „Derjenige, der eine `Aqīqah hat, kann das Fleisch roh oder gekocht an die Armen, die Nachbarn, Verwandten und Freunde geben und er und seine Familie kann etwas davon essen. Er kann Reiche und Arme einladen und sie in seinem Haus speisen usw. Die Angelegenheit ist sehr weit gefasst.“

Zweitens:

Es entspricht der Sunnah, den Kopf des Kindes am siebten Tag zu rasieren und die `Aqīqah am selben Tag zu schlachten, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Jedes Kind ist an seine `Aqīqah gebunden, die am siebten Tag für ihn geschlachtet werden sollte, ihm sollte ein Name gegeben und sein Kopf rasiert werden.“ (Tirmidhi #1522; Abu Dawud #3838. Der Hadīth wurde von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] in Irwā’ al-Ghalīl #1165 als sahīh klassifiziert).

Wenn dem Kind an einem anderen als dem siebten Tag sein Name gegeben oder die `Aqīqah geschlachtet wird, dann ist nichts Falsches daran, und auch nicht, wenn die `Aqīqah an dem einen Tag geschlachtet und der Kopf des Kindes an einem anderen Tag rasiert wird. Ibn `Abd al-Barr sagte: „Die Gelehrten betrachteten es als mustahabb, den Kopf des Kindes zur gleichen Zeit zu rasieren, wenn auch die `Aqīqah gemacht wird.“

Aus Tuhfat al-Maudūd von ibn al-Qayyim, 67.

Siehe auch Frage Nr. 7889.

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